Totschlag in Aurich  Mann mit Kissen erstickt – Frau legt Geständnis ab

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 07.01.2025 19:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
In Handschellen wird die Angeklagte in den Gerichtssaal geführt. Foto: Banik
In Handschellen wird die Angeklagte in den Gerichtssaal geführt. Foto: Banik
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Eine 63-jährige Auricherin hat ihren Lebensgefährten im August 2024 mit einem Kissen erstickt. Vor Gericht kamen Alkoholprobleme und ein Suizidversuch zur Sprache.

Aurich - Warum hat eine 63-jährige Auricherin ihren Lebensgefährten mit einem Kissen erstickt? Diese Frage ist nach dem ersten Prozesstag vor dem Landgericht Aurich am Dienstag, 7. Januar 2025, noch unbeantwortet. Die Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Sie soll die Tat im August 2024 begangen haben. Am kommenden Verhandlungstermin möchte sich die Angeklagte über die Tat äußern.

Oberstaatsanwältin Annette Hüfner legt der Angeklagten zur Last, am 5. August vergangenen Jahres gegen 15.30 Uhr den Entschluss gefasst zu haben, ihren 70-jährigen Lebensgefährten zu töten. Die beiden lebten zusammen in der Graf-Enno-Straße. Während er auf dem Sofa lag, soll sie ihm das überstehende Kissenteil auf das Gesicht gedrückt haben, sodass er erstickte.

Von Ehemann misshandelt

Die Angeklagte befindet sich seit dem 6. August 2024 in Untersuchungshaft. Über ihren Verteidiger Michael Schmidt räumte die Frau mit dem grauen Pferdeschwanz die vorgeworfene Tat ein, die sie schon am Tattag gegenüber ihrem Arbeitgeber und der Polizei zugegeben hatte.

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Michael Schmidt. Foto: Banik
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Michael Schmidt. Foto: Banik

Zu ihrer Person machte die Angeklagte ausführlich Angaben. Geboren wurde sie im thüringischen Bad Liebenstein. Nach dem Realschulabschluss in der DDR machte sie eine Ausbildung zur Kellnerin. In diesem Beruf arbeitete sie lebenslang, unterbrochen von Zeiten der Obdachlosigkeit. Nach ihrer Scheidung 1996 zog sie nach Ulm, wo ihre Mutter inzwischen wohnte. Sie lebte mit einem Mann zusammen, der sie misshandelte. 2005 floh sie nach Varel.

An der Hand gelähmt

Dort lernte sie den Niederländer kennen, den sie im August getötet hat. Er soll Fremdenlegionär gewesen sein und 2007 einen Schlaganfall mit einer bleibenden Handlähmung erlitten haben. Mit seinen Bezügen wollte er seinem Bruder mit Geld aushelfen, damit der nicht ins Gefängnis kam.

„Es war Abenteuerlust, da bin ich mit ihm gegangen“, erklärte die Angeklagte mit kräftiger Stimme. Sie habe auf Tour gehen wollen, es sei „ganz komisch“ gewesen. Mehrfach erweckte sie bei der Vernehmung den Eindruck, als ob sie sich selbst gegenüber, ihren Gefühlen und Bedürfnissen, ratlos sei.

„Vermieterin wollte uns rausekeln“

„Wir sind nach Villefranche in Südfrankreich, wo er Bekannte hatte“, fuhr sie fort. Sie seien sechs Monate geblieben und anschließend – „wegen der Sprachbarriere“ – nach Deutschland zurückgekehrt. Nach einem Jahr in Neumünster bei Kiel hätten sie zusammen acht Jahre in Rottweil (Baden-Württemberg) gelebt. „Die Vermieterin wollte uns rausekeln“, erklärte sie dazu, warum sie die Stadt verließen.

Zweimal erkundigte sich der Vorsitzende Richter Björn Raap, ob sie beide ein Liebespaar gewesen seien. „Schwer zu sagen“, meinte die Angeklagte zunächst achselzuckend. Dann konnte sie sich mit dem Wort Lebensgefährten anfreunden, das er ihr vorschlug.

Seit 2018 ein Alkoholproblem

2015 kamen die beiden nach Aurich und bekamen zwei kleine Wohnungen in demselben Haus in der Graf-Enno-Straße, wovon sie in einer gemeinsam lebten. Sie arbeitete im Service einer Auricher Einrichtung. Er kümmerte sich um den Haushalt. „Waren Sie glücklich mit ihm in dieser Zeit?“, fragte Raap. „In Aurich hat das schon nachgelassen. In Rottweil habe ich mich besser gefühlt“, antwortete die Frau.

Bis 2018 soll die Angeklagte ein Alkoholproblem gehabt haben. Nach ihrem Selbstmordversuch – sie ging in den Ems-Jade-Kanal – hat sie mit dem Trinken aufgehört. Sie nahm danach starke Antidepressiva. Warum sie sich umbringen wollte, thematisierte sie nicht. Der Niederländer habe im selben Jahr eine Herzoperation gehabt, schilderte sie. Um den Haushalt habe er sich aber bis zuletzt gekümmert – „da konnte er so gut wie nicht mehr laufen“.

Keine Lust mehr zu leben

„Er wollte sich nicht helfen lassen, das war schlimm. Er hatte keine Lust mehr zu leben“, berichtete sie über seinen Gesundheitszustand. „Er war halt unzufrieden.“ Nichts sei ihm mehr recht gewesen, das Essen nicht und dies und das. Seit Juni vergangenen Jahres habe er „nicht mehr gekonnt und nicht mehr gewollt“. Sie habe ihm schließlich beim Aufstehen vom Sofa, wo er genächtigt habe, helfen müssen. Seit Anfang Juli habe er die Wohnung nicht mehr verlassen.

Den Akten war zu entnehmen, dass die Angeklagte dreimal den Notruf gewählt hatte, wenn es ihrem Lebensgefährten schlecht ging – im Januar, März und Juli 2024. Er habe Luftnot gehabt, keine Medikamente nehmen wollen, erklärte sie dazu. Im Krankenhaus habe er jeweils nur wenige Tage bleiben wollen.

Leiche hatte schon Totenflecken

Der Streifenpolizist, der die Leiche fand, berichtete, die Angeklagte habe ihm die Wohnungstür geöffnet und geäußert: „Ja, ich war’s. Ich habe ihn erstickt.“ Sie habe angegeben, es habe drei Minuten gedauert, und ihr Lebensgefährte habe sich mit einem Arm nur kurz gewehrt. Dessen Auffindesituation auf dem Sofa im Wohnzimmer schilderte er folgendermaßen: „Er hatte Mund und Augen weit aufgerissen und reagierte auf Berührung nicht.“ Die Leiche habe schon Totenflecken und Totenstarre aufgewiesen.

Die Frau sei auffällig ruhig und still gewesen und habe wenig Körperspannung besessen, so der Polizist. Alle Fragen habe sie kurz beantwortet. Emotionen habe sie nicht gezeigt, außer als es um den Schlüssel gegangen sei, der zu ihrem Arbeitgeber zurück sollte. Auf dessen Notruf um 21.10 Uhr hin hatte sich die Polizei zu der Wohnung in der Graf-Enno-Straße begeben.

Chef wurde stutzig

„Sie ist am 5. August nicht zur Arbeit gekommen“, erklärte der 63-jährige Koch aus Aurich zu den Hintergründen. Sonst sei die zurückhaltende Frau immer zuverlässig und gewissenhaft gewesen. Als er versucht habe, sie anzurufen, habe sie nicht abgehoben. Am Nachmittag habe sie ihn weggedrückt, „was noch nie passiert ist“. Gegen 20.10 Uhr, als er im Auto unterwegs gewesen sei, sei das Gespräch zustande gekommen. „Ich komme nicht mehr. Ich habe meinen Mann umgebracht. Ich gehe morgen ins Gefängnis“, habe sie gesagt. „Mein erster Gedanke war, jetzt spinnt sie“, äußerte der Zeuge. Zu Hause habe er sich mit seiner Ehefrau besprochen, die Wohnadresse der Angeklagten herausgesucht und die Polizei verständigt.

Der Arbeitgeber schätzte die schmale, blasse Angeklagte ihrem Lebenspartner gegenüber als fürsorglich ein. Er habe oft ins Krankenhaus gemusst. Sie sei „etwas bedrückt“ gewesen, wenn sie davon gesprochen habe, dass er nicht dort bleiben wollte. Ob er ihr zur Last gefallen sei, fragte Raap. „Wenn es so war, hat sie es nicht gezeigt“, erklärte der Zeuge. Ob er den Eindruck habe, die Angeklagte habe zu Hause Gewalt erfahren, fragte der Richter weiter. Der Zeuge meinte, er habe einen blauen Fleck im Hinterkopf. „Nein, wirklich nie“, äußerte die Angeklagte dazu bestimmt.

Psychiatrisches Gutachten geplant

Wie sich die starken Tabletten nach dem Suizidversuch auf ihre Stimmung ausgewirkt haben, interessierte den psychiatrischen Sachverständigen Professor Dr. Wolfgang Trabert. „Ich hatte den Eindruck, die Lebenslust war raus“, sagte der Zeuge und suchte nach einem passenden Begriff. „Unzufrieden“ schob er hinterher.

Der Prozess wird am 14. Januar 2025 um 9 Uhr in Saal 116 mit weiteren Zeugen und dem psychiatrischen Gutachten fortgesetzt.

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