Bundesgerichtshof  Urteil über Brandstiftung im Van-Ameren-Bad in Emden

| 06.01.2025 15:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Feuer im Van-Ameren-Bad zerstörte große Teile des Betriebsgebäudes. Foto: Feuerwehr
Das Feuer im Van-Ameren-Bad zerstörte große Teile des Betriebsgebäudes. Foto: Feuerwehr
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Der Mann, der im Juli 2023 ein verheerendes Feuer im Van-Ameren-Bad in Emden verursacht hat, hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Darüber hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Emden/Aurich - Das Urteil gegen den Verursacher des verheerenden Feuers im Emder Van-Ameren-Bad ist nun rechtskräftig. Mit Urteil vom 24. April 2024 (Aktenzeichen 13 KLs 33/23) hatte die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich einen heute 19 Jahre alten Angeklagten aus Emden wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Einen heute 27 Jahre alten Angeklagten hatte die Kammer wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ebenfalls dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Einem dritten, 20-jährigen Angeklagten hatte die Kammer wegen Beihilfe zum Diebstahl auferlegt, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit im Van-Ameren-Bad in Emden zu verrichten. Diese hatte er bereits in der vergangenen Freibad-Saison abgearbeitet.

Mehr als 1,2 Millionen Euro Schaden im Van-Ameren-Bad

Wie das Landgericht Aurich am Montag, 6. Januar 2025, mitteilte, ist die Verurteilung des 19-jährigen Angeklagten vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Der 20 Jahre alte Angeklagte hatte seine Verurteilung akzeptiert. Der 27-jährige Angeklagte hat seine Revision im Laufe des Verfahrens zurückgenommen.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der 19-Jährige und der 27-Jährige in der Nacht zum 11. Juli 2023 in das Van-Ameren-Bad in Emden einbrachen und dort Bargeld und Schwimmbadkarten entwendeten. Im Bad entfachte der 19-Jährige dann später ein Feuer. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als 1,2 Millionen Euro. Der 20-Jährige holte die beiden anderen Angeklagten verabredungsgemäß mit seinem Auto vom Tatort ab.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Aktenzeichen 3 StR 406/24) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Van-Ameren-Bad wird von einem Bürgerverein betrieben. Dieser hatte das Urteil seinerzeit mit Erleichterung aufgenommen.

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