Urteil vom Amtsgericht  19-Jähriger fuhr ohne Führerschein und muss in Arrest

| | 01.01.2025 09:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Auricher Amtsgericht musste sich ein 19-Jähriger nach einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis verantworten. Foto: Romuald Banik
Vor dem Auricher Amtsgericht musste sich ein 19-Jähriger nach einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis verantworten. Foto: Romuald Banik
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Als frech, respektlos und uneinsichtig bezeichnete Richterin Sarah Buss den angeklagten Auricher. Es hagelte gleich mehrere Strafen.

Aurich - Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mehrerer nicht eingehaltener Auflagen aus einem früheren Urteil ist ein 19-jähriger Auricher vom Amtsgericht Aurich verurteilt worden. Jugendrichterin Sarah Buss verhängte am Montag gleich mehrere Strafen: Eine Verwarnung, zwei Freizeitarreste, eine Geldauflage von 300 Euro, ein Fahrerlaubnisentzug, eine Sperre für den Wiedererwerb einer Fahrerlaubnis für ein Jahr und die Auflage, dass der 19-Jährige alle seine Fahrzeuge abmelden muss. Bei einem Freizeitarrest muss der Täter in der Regel am Wochenende für 48 Stunden in einen Arrest gehen. Dabei soll ihm die Schwere seines Vergehens verdeutlicht werden, ohne dass er in ein kriminelles Haftumfeld gerät. Ziel ist es, dass Ausbildung und Schule nicht davon beeinflusst werden. Außerdem muss der Auricher an einem Seminar zur Verkehrserziehung teilnehmen.

Teile seiner Strafe waren dem Auricher bereits in einem früheren Urteil aus dem Juli 2024 aufgebrummt worden. Er sollte 150 Euro Strafe zahlen und an einem Seminar zur Verkehrserziehung teilnehmen. Das hatte er aber nicht getan. „Ich hatte bei dem Kurs keine Zeit“, sagte er vor Gericht. Er habe an dem Sonnabend arbeiten müssen. Der 19-Jährige macht eine Ausbildung. Freitags vor dem Feierabend komme sein Chef manchmal auf ihn zu und frage, ob er am Wochenende helfen könne, Aufträge abzuarbeiten. „Ich muss mich ja auch um mein Leben kümmern und nicht nur die Sachen vom Gericht machen“, so der Auricher.

Wagen könnte bei nächstem Vergehen eingezogen werden

Der Angeklagte beging bereits mehrere Vergehen im Straßenverkehr. Im Februar 2024 hatte er Kinder ohne Sicherung im Auto mitgenommen. Später wurde er der Unfallflucht und einer Geschwindigkeitsüberschreitung von rund 70 Stundenkilometern innerhalb einer geschlossenen Ortschaft schuldig gesprochen. Im Juli wurde dem Auricher vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Zu seinem Glück, wie die Richterin erklärte. Denn wäre die Fahrerlaubnis endgültig und nicht vorläufig entzogen worden, könne das Gericht den Wagen des 19-Jährigen einziehen. Ab sofort sei das möglich, sollte der junge Mann sich noch einmal ein Vergehen zuschulden kommen lassen, erklärte die Richterin. „Das können Sie gar nicht“, entgegnete der Angeklagte. Er werde der Justiz seinen Wagen nicht überlassen. Noch könne ihm niemand sein Auto wegnehmen, so Buss. Doch er müsse verstehen, dass so eine Maßnahme nach weiteren Vergehen möglich wäre.

Bei einer Verkehrskontrolle sind junge Menschen häufig frech und respektlos, erklärte der Zeuge. Foto: DPA
Bei einer Verkehrskontrolle sind junge Menschen häufig frech und respektlos, erklärte der Zeuge. Foto: DPA

Zum eigentlichen Vorwurf äußerte sich in der Verhandlung ein als Zeuge geladener Polizist. Demnach fuhr der 19-Jährige am 28. August 2024 aus einer Zufahrt zur Auricher Fußgängerzone mit hoher Geschwindigkeit auf den Georgswall. Daraufhin habe er den Wagen angehalten. „Wir mussten uns beeilen, um ihn einzuholen“, so der Polizist. Bei der Kontrolle sei außer dem „Poserverhalten“, für das der Polizist eine Anzeige stellte, nichts Rechtswidriges aufgefallen. Einen Führerschein habe der Mann am Steuer nicht vorgezeigt, das ist laut dem Beamten jedoch nicht ungewöhnlich.

Während die Polizisten die Personalien des Mannes überprüften, sei der Fahrer des Wagens an sie herangetreten und habe gefragt, warum der Vorgang so lange dauere. Generell sei der junge Mann in seiner jugendlichen Art frech gewesen, so der Polizist. Das sei jedoch typisch für jüngere Personen in Verkehrskontrollen. Den Angeklagten konnte er vor Gericht eindeutig identifizieren. Der Polizist habe keine Zweifel, dass der 19-jährige Auricher das Auto fuhr.

Angeklagter schützt jüngeren Bruder vor möglicher Falschaussage

Der Angeklagte behauptete, ein Bekannter seines Onkels habe den Wagen gefahren. Er sah aber ein, dass seine Version teils widersprüchlich war. Der angebliche Fahrer könne kaum Deutsch sprechen, bei der Kontrolle gab es laut Polizei aber keine Verständigungsprobleme. Nach dem Polizisten sollte der 17-jährige Bruder des Angeklagten aussagen. „Aber wenn wir feststellen, dass er hier falsch aussagt, ist das eine Straftat. Ich möchte, dass Ihnen das bewusst ist. Sollen wir Ihren Bruder wirklich verhören?“, fragte die Richterin. Eine Falschaussage könne sie sich wegen der Loyalität unter Brüdern vorstellen, erklärte sie. Daraufhin verzichtete der Angeklagte auf die Aussage seines Bruders. Er stimmte zu, dass das Urteil auf der Grundlage seiner Aussagen und denen des Polizisten gefällt werde.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für mehrere Strafen. Zuerst forderte sie eine Verwarnung des Angeklagten. Außerdem zweifachen Freizeitarrest, eine Geldauflage in Höhe von 150 Euro, eine Sperrfrist für den Neuerwerb eines Führerscheins von einem Jahr und die Teilnahme an einem Seminar zur Verkehrserziehung. Diese Strafen sah das Gericht als gerechtfertigt an. Unter Berücksichtigung früherer Urteile erhöhte Richterin Buss die Geldauflage jedoch um 150 Euro auf 300 Euro. Der Angeklagte kann noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.

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