Hamburg/Osnabrück Bernard Meyer: Familie hat kein Vermögen in Firmen in Luxemburg verborgen
Zuletzt war es stiller geworden um Bernard Meyer, den Mann, der jahrzehntelang dem Unternehmen seiner Familie vorgestanden hat: der Meyer Werft in Papenburg. Auf internen Versammlungen hatte er noch das Wort ergriffen, als es um die schwere Krise und die Zukunft des Betriebes ging. Öffentlich hielt sich der Schiffbauer aber mit Wortmeldungen zurück. Bis jetzt.
Eine Berichterstattung unserer Redaktion über das Firmennetzwerk rund um die Meyer Werft mit Abzweigungen nach Luxemburg hat den Papenburger auf den Plan gerufen. Über Anwälte ließ er erklären, dass aus seiner Sicht der Eindruck erweckt worden sei, die Familie Meyer habe möglicherweise Vermögen über zwei Rückversicherungsgesellschaften in dem Großherzogtum verborgen.
In Form einer eidesstattlichen Versicherung betonte Meyer, dass dies nicht der Fall sei. Die Unternehmen, CLT Reinsurance und Batavia RE, seien im Zuge des Sanierungsgutachtens und einer separaten Risikoprüfung betrachtet worden. Ein Hinweis auf das Verbergen von Vermögen habe sich nicht ergeben.
Wörtlich heißt es in der von Meyer unterschriebenen Versicherung an Eides statt: „Während der Verhandlungen über staatliche Beteiligungen an der Meyer Werft GmbH wurden die Vermögen der Gesellschaften CLT Reinsurance SA und der Batavia RE SA offengelegt und sowohl in der due diligence als auch im IDW S6-Gutachten berücksichtigt. Es trifft daher nicht zu, dass, die Familie Meyer’ in diesen Gesellschaften Vermögen verborgen hat.“ Das Gutachten der Wirtschaftsprüfer von Deloitte hatte der Werft eine grundsätzliche Sanierbarkeit attestiert und damit den Weg für den Staatseinstieg geebnet. Das Gutachten sowie weitere relevante Unterlagen werden von den Beteiligten unter Verschluss gehalten. Die Inhalte sind vertraulich.
Weitere Recherchen unserer Redaktion bestätigen indes Meyers Ausführungen. Die betreffenden Gesellschaften und deren Vermögen waren Teil der Begutachtung im Vorfeld der staatlichen Übernahme. Das Verbergen von Vermögen in den oder durch die Gesellschaften kann insofern als ausgeschlossen gelten.
Sehr wohl gab es derweil Nachfragen deutscher Finanzbehörden zu den Rückversicherern. Die Beamten vertraten offenbar die Auffassung, dass im Zuge der Transfers in erheblichem Umfang niedrigere Steuern als geboten gezahlt worden seien. Dem Vernehmen nach soll in der Diskussion mittlerweile eine einvernehmliche Lösung gefunden worden sein, wonach keine Steuernachzahlungen drohen.
Parallel prüften zuletzt auch Behörden in Luxemburg die Rückversicherer. Die dortige Justiz hatte sich eingeschaltet, weil seit längerem die Jahresabschlüsse nicht mehr wie vorgeschrieben vorgelegt worden waren. Ein Sprecher der Justizbehörden erklärte im Herbst: “Die Staatsanwaltschaft hat (...) die Polizei mit den nötigen Überprüfungen beauftragt. Diese beinhalten unter anderem die Kontrolle der Gesellschaftssitze, wie auch die Befragung der Geschäftsführer.“
Möglicherweise kommen diese Überprüfungen alsbald an ihr Ende. Meyers Anwälte gehen sogar davon aus, dass dies bereits erfolgt ist. Denn in der Tat: Anfang Dezember wurde der Abschluss für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die weiteren fehlenden Abschlüsse liegen nach Aussage der Meyer-Anwälte bereits beim Registergericht und dürften ebenfalls alsbald veröffentlicht werden. Auch unserer Redaktion liegt der testierte Abschluss für 2022 vor.
Die Finanzbehörden in Luxemburg seien stets über die Verzögerungen und deren Gründe informiert worden, heißt es von Seiten der Meyers. Dass die Überprüfungen beendet sind, bestätigen die Ermittler dort derweil trotz regelmäßiger Anfrage nicht. Die Antwort auf eine neuerliche Anfrage steht unter Verweis auf die jüngsten Feiertage ebenfalls vorerst aus.
Unsere Redaktion hatte Mitte November über das Netz der Meyer-Unternehmen und -Beteiligungen in Deutschland und darüber hinaus berichtet. Im Mittelpunkt stand Luxemburg. Hierhin hatte Bernard Meyer trotz erheblicher Proteste aus der deutschen Politik den Konzernsitz seines Schiffbauunternehmens im Jahr 2015 verlegt.
Schon damals hatte er sich gegen Aussagen verwehrt, der Umzug habe steuerliche Gründe. Zum Hintergrund zählte der Versuch, Mitbestimmungsrechte in Deutschland zu umgehen. Eigentlich hätte die Meyer Werft schon zum damaligen Zeitpunkt einen Aufsichtsrat installieren müssen, der die Entscheidungen der Geschäftsleitung überwacht. In einem solchen Gremium sind auch Arbeitnehmer vertreten.
Erst jetzt, im Zuge der Krise und der Rückverlagerung des Konzerns nach Deutschland, wird ein Aufsichtsrat installiert. Bernard Meyer wird ihm nicht angehören. Sein Sohn Jan Meyer soll die Familie als Minderheitseigner der Meyer Werft in dem Gremium vertreten. Die Familie strebt aber offenbar eine Rückkehr an die Macht in Papenburg an. Im aktuellen Mitarbeitermagazin heißt es in einem Artikel über den Rückzug Bernard Meyers aus der Geschäftsführung „seiner“ Werft unter Bezug auf die weiter in Familienhand befindliche Werft im finnischen Turku: „Ich hoffe, dass wir zu gegebener Zeit vom Rückkaufrecht Gebrauch machen können und eines Tages zu dieser Stärke zurückfinden.“