Hannover  Was sonst noch wichtig war im politischen Niedersachsen-Jahr

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 31.12.2024 12:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Sah seiner Befragung im Untersuchungsausschuss gelassen entgegen: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), hier mit seiner Sprecherin Kathrin Riggert. Foto: Lars Laue
Sah seiner Befragung im Untersuchungsausschuss gelassen entgegen: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), hier mit seiner Sprecherin Kathrin Riggert. Foto: Lars Laue
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Welche Top-Themen haben die Landespolitik in Niedersachsen im Jahr 2024 beschäftigt? Neben der Meyer Werft und VW rückte vor allem ein Gehaltsplus für die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in den Fokus.

Neben der Meyer Werft und VW hat in Niedersachsen noch ein weiteres Top-Thema die Politik intensiv beschäftigt: Die Rede ist vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss rund um das Gehaltsplus für die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Der Vorgang hatte anfänglich einiges zu bieten, ging es doch um eine sehr enge Mitarbeiterin des Regierungschefs und um viel Geld: Durch eine von Weil höchstpersönlich vorangetriebene Änderung der Vergütungspraxis stieg das Gehalt der heute 34-jährigen Quereinsteigerin in den niedersächsischen Landesdienst von rund 6300 auf 8200 Euro brutto. Macht monatlich einen Zuwachs von etwa 1900 Euro und im Jahr knapp 23.000 Euro. Eine stolze Summe. Das dachte sich auch die CDU und witterte Vetternwirtschaft. Weil winkte nur ab und ließ die CDU im Landtag kühl auflaufen.

Ein Verhalten, das die größte Oppositionsfraktion nicht auf sich sitzen und dem Ministerpräsidenten nicht durchgehen lassen wollte. Die CDU griff in ihrer Verzweiflung schließlich zu ihrer schärfsten Waffe und beantragte einen Untersuchungsausschuss, der Licht ins Dunkel um die ominöse Beförderung bringen sollte.

Und tatsächlich kamen von Frühjahr bis Ende des Jahres einige Details zum Vorschein, die erkennen ließen, mit welcher Macht Weils Staatskanzlei den Gehaltsturbo auch gegen Widerstände aus dem grün geführten Finanzministerium durchgedrückt hatte. Am Ende aber rollten weder Köpfe noch wurde die Gehaltserhöhung zurückgenommen.

Weil hatte frühzeitig in einem exklusiven Interview mit unserer Redaktion zwar Fehler im Vorgehen eingeräumt. Das Gehaltsplus aber verteidigte der Ministerpräsident im Grundsatz, weil die Stelle seiner Büroleitung nun einmal mit 8200 Euro bewertet sei und es ihm um eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes insgesamt gegangen sei. Punkt. Die CDU hingegen sieht nach wie vor Ungereimtheiten und spricht von einer „Sonderlocke für die Büroleiterin des Ministerpräsidenten“.

Im Landtag wurde im zurückliegenden Jahr aber nicht nur heiß debattiert, sondern im September wurde das hohe Haus von außen mit Farbe beschmiert. „Free Gaza“ stand in großen, roten Lettern unübersehbar auf den Säulen vor der Portikushalle und an einer Landtagsmauer.

Die Täter kamen in der Nacht vor dem Tag der offenen Tür, zu dem tausende Besucher erwartet wurden. Besser hätten die Sprühdosen-Angreifer den Termin für ihre Farbattacke nicht wählen und schlechter hätte die Landtagsverwaltung das Gebäude nicht schützen können. Die Kriminellen sind bis heute flüchtig, einzelne Farbspuren am Gebäude sind immer noch zu sehen. Die Reinigung und Sanierung wird wohl erst im Frühjahr abgeschlossen werden können. Kostenpunkt insgesamt: mehr als 100.000 Euro.

Und dann war da noch die Sache mit den Wahlkreisen. Die muss Niedersachsen nämlich bis 2027 – in dem Jahr steht regulär die nächste Landtagswahl an – neu einteilen. Hat jüngst der Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden. Begründung: Grundsätzlich habe der Gesetzgeber anzustreben, dass die Wahlkreise annähernd gleich groß sind, damit die Stimme jedes Einzelnen die gleiche Erfolgschance hat. Die bisherige Wahlkreiseinteilung werde der regionalen Verteilung der Wahlberechtigten jedoch nicht gerecht. Da wartet jetzt viel Arbeit, aber bis 2027 ist es ja auch noch ein bisschen hin.

Immerhin muss nicht die ganze Landtagswahl von 2022 wiederholt werden. Eine entsprechende Beschwerde, die Wahl sei wegen der Wahlkreis-Zuschnitte ungültig, wies das Verfassungsgericht als unbegründet zurück.

Ebenso hatte das Gericht kurz zuvor in einem anderen Verfahren gegen eine Wiederholungswahl entschieden. Darin ging es um den Vorwurf, die AfD habe für aussichtsreiche Listenplätze von ihren Kandidaten Einzahlungen in eine sogenannte Kriegskasse verlangt. Der Staatsgerichtshof stellte jedoch keinen Wahlfehler fest. Rot-Grün kann in Niedersachsen also weiterregieren – zumindest bis 2027.

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