Gastronomie in Großefehn Pizzeria-Betreiber hinterzog mindestens 112.999 Euro Steuern
Der ehemalige Besitzer einer Pizzeria in Großefehn hat von 2019 bis 2021 Schwarzeinkäufe getätigt. Das Steuerbüro Rademacher-Jelten habe außerdem seine Steuererklärungen nicht eingereicht.
Aurich - Mindestens 112.999 Euro Steuern hat der Inhaber einer Pizzeria in Großefehn von 2019 bis 2021 hinterzogen. Dafür verurteilte das Amtsgericht Aurich den 51-Jährigen am Donnerstag, 19. Dezember, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und es wurde ein Bewährungshelfer angeordnet. Außerdem muss er 4000 Euro an den gemeinnützigen Verein Subito zahlen. Die 112.999 Euro nicht gezahlten Steuern werden ebenfalls eingezogen. Nach Überzeugung des Gerichts gab der Mann von 2019 bis 2021 die Steuererklärungen für seine Pizzeria nicht ab und kaufte reihenweise Lebensmittel, die er nicht in seiner Buchhaltung erfasste. „Teilweise ist die Kasse drei Monate am Stück nicht benutzt worden“, sagte Richter Dr. Markus Gralla.
Mutmaßlich habe der Mann jedoch noch wesentlich höhere Steuerbeträge durch Schwarzeinkäufe hinterzogen, vermutete der auf Steuerrecht spezialisierte Staatsanwalt aus Oldenburg. Schließlich habe der Mann die Pizzeria bereits seit 2008 betrieben. Jedoch könne man die Steuerhinterziehung erst ab dem Jahr 2017 nachweisen. Für die Jahre 2017 bis 2019 wurde der 51-Jährige bereits verurteilt. Damals bekam er eine Geldstrafe von 4500 Euro. Die hat der Mann laut Richter Gralla bislang nicht gezahlt.
Steuerbüro Rademacher-Jelten hatte Anteil
Der Mann zeigte sich geständig. Zu den Beträgen könne der Angeklagte nichts sagen, teilte sein Verteidiger dem Gericht mit. Er habe die Buchhaltung ab 2016 dem aus der sogenannten „Wiesmoor Connection“ bekannten Steuerberater Christian Rademacher-Jelten überlassen. „Wobei das wohl eher ein Steuerbüro als ein Berater war“, warf der Verteidiger ein. Das Steuerbüro ist damals in mehrere kriminelle Vorgänge verwickelt gewesen. Unter anderem in Subventionsbetrug für Coronahilfen und Vermietung eines Gebäudes, in dem eine Cannabis-Plantage aufgezogen worden war. 2022 stellte das Unternehmen seinen Betrieb wegen behördlichen Ermittlungen ein.
Obwohl der Betreiber der Pizzeria die Buchführung an eine externe Firma abgab, sei es seine Pflicht gewesen, zu überprüfen, dass alles seinen richtigen Weg gehe, sagte der Staatsanwalt. „Dass ihm vier Jahre lang keine Steuern abgebucht wurden, hätte ihm auffallen müssen“, warf er dem Mann vor. Inzwischen bezieht der Vater von vier Kindern Bürgergeld. Er habe keine anderen Einkünfte, sagte er. „Und warum sind sie ans Telefon gegangen, als wir bei der Pizzeria anriefen und den Chef sprechen wollten“, fragte der Richter. Er helfe freiwillig manchmal in der Pizzeria aus, so der Mann. Sie gehöre nun einem anderen Familienmitglied. Richtig arbeiten könne er nicht, weil er andauernde Rückenschmerzen habe. Deswegen sei er in Behandlung.
Staatsanwalt fordert zwei Jahre auf Bewährung
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem die Einziehung der nicht gezahlten Steuern und eine Geldauflage von 4000 Euro. Die Verteidigung hielt sich kurz in ihrem Plädoyer. Sie schloss sich grundsätzlich den Forderungen des Staatsanwalts an, machte jedoch darauf aufmerksam, dass zwei der zwölf aufgelisteten Tatbestände möglicherweise nicht erfüllt seien. Das sei strafmildernd zu beachten.
Das Urteil nahm der Angeklagte protestlos hin. Er muss insgesamt eine geringere Strafe zahlen als bei seiner ersten Verurteilung. Die 4500 Euro, die er damals hätte zahlen sollen, wurden vom Gericht nun fallengelassen. Jetzt hat er 4000 Euro Strafe am Hals. Die mindestens 112.999 Euro, die er hinterzogen hat, muss er trotzdem noch zurückzahlen.