Amtsgericht Aurich 19-Jähriger soll nach Fahrverbot durch Aurich gefahren sein
Eine Polizeikontrolle erwischte mutmaßlich einen 19-Jährigen in Aurich in seinem Wagen, obwohl ihm ein Fahrverbot verhängt worden war. Er bestreitet, selbst gefahren zu sein.
Aurich - Ohne gültige Fahrerlaubnis soll ein 19-Jähriger mit seinem Wagen am 28. August 2024 durch Aurich gefahren sein. Im Bereich des Georgswalls soll er aufgefallen sein, weil er im Stand den Motor hochdrehte. Er ist am Mittwoch vor dem Auricher Amtsgericht von der Staatsanwaltschaft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden. „Na, wir kennen uns ja schon“, begrüßte Jugendrichterin Sarah Buss den Angeklagten. Zwei Monate zuvor hatte der 19-Jährige vor Gericht gestanden, dass er mit 60 Stundenkilometern über dem Tempolimit auf der Esenser Straße gefahren war. Dafür entzog Buss ihm die Fahrerlaubnis.
In diesem Verfahren kam es auf Einzelheiten an. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf, das Auto gefahren zu haben, verstrickte sich jedoch in Aussagen über den Ablageort seines Portemonnaies. Das versuchte die Richterin später gegen ihn zu verwenden. Ein Bekannter seines Onkels sei hinter dem Lenkrad gewesen und habe Polizeibeamten bei einer Kontrolle seine Dokumente vorgezeigt, so der Angeklagte. Der Mann komme aus Griechenland und spreche Griechisch und Arabisch, sowie ein paar Brocken Deutsch. „Vielleicht hat er gedacht, die Polizei will den Fahrzeughalter wissen“, versuchte der Angeklagte zu erklären, warum seine Ausweisdokumente bei der Kontrolle vorgezeigt wurden. Inzwischen sei der Bekannte seines Onkels wieder in Griechenland.
Portemonnaie liege immer im Auto, das er nie fährt
Seit ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war, stehe der Wagen dauerhaft bei seinem Onkel, sagte der Angeklagte. Morgens fahre er täglich mit dem Bus dorthin und dann würden sie gemeinsam mit dem Auto zu dem Ausbildungsbetrieb des 19-Jährigen fahren. Sein Portemonnaie lasse er immer in dem Wagen. Deshalb sei es auch in der fraglichen Nacht dort gewesen. „Was soll ich auch damit. Ich bezahle immer mit Handy.“
Er selbst sei an dem Abend nicht in dem Auto gewesen, behauptet der Auricher. Erst am nächsten Tag habe er durch seinen jüngeren Bruder von der Kontrolle erfahren. Dieser sei mit in dem Auto gewesen. „Vielleicht saß er vorne, vielleicht auch hinten. Ich weiß es nicht.“ Außerdem soll ein Cousin des Angeklagten dabei gewesen sein.
Widersprüche bei den Aussagen
Widersprüchlich waren die Aussagen des Angeklagten bezüglich der Ablage seines Portemonnaies. Der Polizei gegenüber sagte er, dass es immer im Handschuhfach liege. Vor Gericht behauptete er, es habe in dem Bereich vor dem Schaltknüppel gelegen. Darauf versuchte die Richterin ihn festzunageln. Mehrfach versuchte sie, eine Erklärung von dem Angeklagten für diese Unterschiede in seinen Aussagen zu bekommen. Es sei laut ihr nämlich fraglich, dass der Bekannte seines Onkels, ohne zu zögern, die Dokumente bei einer Kontrolle aus dem Handschuhfach holen würde. Woher solle er wissen, dass sie dort liegen würden?
Der Angeklagte blieb bei seiner Geschichte, obwohl sie an ein paar Stellen nicht vollkommen stimmig zu sein schien. Klarheit sollte mit Zeugenaussagen geschaffen werden. Da der geladene Zeuge jedoch nicht erschien und auch nicht erreichbar war, vertagte Buss den Prozess auf den 30. Dezember. Dann soll neben dem ursprünglichen Zeugen auch der Bruder des Angeklagten, der in dem Auto gewesen sein soll, aussagen.