Feuer in Barenburg Brandstiftung – 24-jährigem Emder droht Psychiatrie
Ein 24-jähriger Emder soll zweimal in einem Mehrfamilienhaus in Barenburg, in dem er selbst wohnte, Feuer gelegt haben. Mit den anderen Hausbewohnern hatte er reichlich Ärger.
Emden/Aurich - Zwei Brände innerhalb von zwei Monaten: In einem Mehrfamilienhaus im Emder Stadtteil Barenburg soll im Mai und im Juli 2024 Feuer gelegt worden sein. Der mutmaßliche Brandstifter ist ein Bewohner des Hauses an der Hermann-Allmers-Straße. Der 24 Jahre alte Mann steht seit Donnerstag, 19. Dezember 2024, in Aurich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vor.
Das Landgericht Aurich wird womöglich beschließen, dass der Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Diesen rechtlichen Hinweis gab der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein zu Beginn der Verhandlung. Der 24-Jährige hat schon mehrere stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie hinter sich, unter anderem wegen einer Alkoholvergiftung.
2,27 Promille Alkohol im Blut
Rasierter Schädel, Holzfällerhemd: Der trotz dieser Erscheinung eher schüchtern wirkende Angeklagte wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Laut Anklageschrift steckte er in der Nacht zum 3. Juli 2024 mit einem Feuerzeug einen großen Haufen Unrat in Brand, den er im Flur seiner Wohnung im Erdgeschoss deponiert hatte. Textilien, Papier und anderer Abfall gingen in Flammen auf. Dadurch entstand ein Schaden von 10.000 Euro. Die Wohnung war längere Zeit unbewohnbar. Zur Tatzeit soll der Mann sturzbetrunken gewesen sein. Eine Blutprobe ergab 2,27 Promille.
Zwei Monate zuvor, am frühen Morgen des 3. Mai 2024, soll der Angeklagte im Keller des Hauses ein Sofa angezündet haben. Danach gab er laut Anklage vor, den Brand entdeckt zu haben, und weckte die anderen Hausbewohner. Es entstand ein Schaden von 5000 Euro. Von Verletzungen durch die Brände ist in der Anklageschrift nicht die Rede. Die Feuerwehr hatte seinerzeit berichtet, dass im Juli drei Menschen verletzt worden seien, im Mai einer.
Probleme mit seiner Vergangenheit
Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nur vage. Er habe am 3. Juli wie jeden Tag große Mengen Bier und Ouzo getrunken, außerdem Marihuana und Amphetamine konsumiert. Er sei durch einen Rauchmelder geweckt worden und habe dann Küche und Flur verqualmt vorgefunden. Seine nächste Erinnerung sei sein Aufwachen in der Gewahrsamszelle der Polizei. Als Grund für den Alkohol- und Drogenkonsum nannte er Probleme mit seiner Vergangenheit. Er habe mit seinem Vater und seiner Mutter viel erlebt, 2010 seinen besten Freund und 2011 seine Großeltern verloren.
In dem Sechsparteienhaus wohnten zur Tatzeit mehrere Studenten, unter anderem der Mitbewohner des Angeklagten. Der 28-Jährige sagte als Zeuge aus. Er sei aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet und habe auf dem Dachboden übernachtet, weil es mit dem Angeklagten zu stressig gewesen sei. Der 24-Jährige habe ihn mit einer Softair-Waffe bedroht, ihn bestohlen, Sachen kaputtgemacht und mitten in der Nacht laut Musik gehört. Er habe in der Wohnung Kameras installiert, um sich vor Diebstählen zu schützen, sagte der Zeuge.
„So viel Quatsch, wie du machst“
Ein anderer Hausbewohner, ebenfalls Student, berichtete von geliehenem Geld, das der Angeklagte ihm nicht zurückgegeben habe. Der Mann habe sehr viel Alkohol getrunken und wirres Zeug geredet. Vor dem Kellerbrand habe der 24-Jährige vom Vermieter die Kündigung erhalten. Das sei für ihn eine gute Nachricht gewesen, erklärte der Zeuge, und das habe er dem Angeklagten auch gesagt: „Eigentlich wünsche ich mir das, dass du hier ausziehst, so viel Quatsch, wie du machst.“ Nach dem Kellerbrand sei allen Hausbewohnern schnell klar gewesen, dass der Angeklagte das Feuer gelegt haben müsse.
Nach dem Kellerbrand habe der 24-Jährige sehr aufgebracht gewirkt, berichtete eine Polizeibeamtin. „Er rannte hin und her und behauptete, er habe sein Leben riskiert, um andere Menschen aus dem Keller zu holen.“ Ein anderer Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte, kennt den Angeklagten schon seit zehn Jahren. 2014, im Alter von 14 Jahren, habe er eine große Vereinshütte angezündet. 2019 und 2020 habe es eine Serie von kleinen Bränden im Stadtteil Twixlum gegeben. Dort seien unter anderem Hecken und Zäune beschädigt worden, immer nachts. Der Verdacht sei auf den Angeklagten gefallen. Die Twixlumer hätten seinerzeit sogar eine Bürgerwehr gründen wollen, so der Polizeibeamte.
„Er hatte Spaß daran, Flammen zu sehen“
In den Jahren 2020 bis 2023 habe der Angeklagte bei der Polizei immer wieder Sachverhalte angezeigt, die nicht stimmten. Er sei von der freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen worden, weil er eine Mülltonne angezündet habe. Der junge Mann stamme aus einer zerrütteten Familie, sei psychisch auffällig und trinke viel Alkohol. „Er hatte Spaß daran, Flammen zu sehen.“
Der Prozess wird am 6. Januar 2025 um 9 Uhr in Saal 003 des Landgerichts Aurich fortgesetzt. Danach sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.