Berlin Diese 10 Änderungen für 2025 sollten Eigentümer kennen
Heizkosten, Strom, Solarpflicht und neue Grundsteuer: 2025 bringt für Eigentümer von Häusern und Wohnungen einige Änderungen mit sich. Worauf sich Hausbesitzer einstellen müssen.
Immobilienbesitz verpflichtet. Deshalb sollten Eigentümer von Häusern und Wohnungen wissen, welche Regelungen für Sie im neuen Jahr wichtig sind. Ein Überblick.
Noch beträgt der Preis für eine Tonne CO2 45 Euro. 2025 wird er auf 55 Euro steigen. Das bedeutet, für Hausbesitzer und Mieter steigen die Heizkosten, wenn sie mit Öl, Gas oder Fernwärme heizen.
Die Verbraucherzentrale NRW rechnet zum Beispiel bei einem älteren Einfamilienhaus mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden mit jährlichen Mehrkosten von 263 Euro für eine Gasheizung beziehungsweise 349 Euro für eine Ölheizung. Vermieter müssen sich an den zusätzlichen Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen seit vergangenem Jahr anteilig beteiligen.
Ab dem Jahr 2025 kann jeder Haushalt einen digitalen Stromzähler erhalten. Für diejenigen mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden ist der Einbau eines Smart Meters sogar verpflichtend. Dasselbe gilt für alle, die eine Solaranlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung sowie steuerbare Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos haben.
Das intelligente Messsystem macht den eigenen Stromverbrauch transparenter und ermöglicht eine genauere und bequemere Abrechnung als bisher. Bis 2030 sollen dann 95 Prozent der Verbraucher und Betreiber mit dem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Ab 2025 sind alle Energieversorger in Deutschland verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Der tatsächliche Preis wird dabei von den Strombörsenpreisen bestimmt, die Schwankungen unterliegen. Bei cleverer Nutzung können Eigentümer Geld sparen. Ein dynamischer Stromtarif kann sich vor allem dann rechnen, wenn man Großverbraucher wie ein E-Auto im Haushalt hat; zum Beispiel, wenn man dieses nachts auflädt, wenn die Kilowattstunde weniger kostet als zum Feierabend.
Besitzer einer Photovoltaik-Anlage erhalten bei einer Leistung von 10 kWp aktuell 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. Februar 2025 sinkt der Betrag. Dann gibt es nur noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde.
Eigentlich sieht eine Novelle des Energiewirtschaftsrechts vor, dass Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2025 gar kein Geld mehr für ins öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom erhalten, wenn die Preise an der Strombörse negativ sind. Allerdings ist es fraglich, ob die Ampel-Koalition dieses Gesetz noch durch den Bundestag bringt.
Bereits 2010 wurde die Bundesimmissionsschutz-Verordnung verabschiedet, die strengere Abgaswerte für Holzöfen festlegt. Aufgrund dessen wurden seitdem bereits fast vier Millionen technisch veraltete Holzfeuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder gegen moderne Festbrennstoffgeräte ausgetauscht. Am 31. Dezember 2024 endet nun die Frist für alle Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 gebaut wurden. Wenn sie die geltenden Abgaswerte nicht einhalten – und das ist bei Öfen dieses Alters fast immer der Fall – müssen sie ausgetauscht, umgerüstet oder stillgelegt werden. Betroffen sind grundsätzlich nur Kaminöfen mit verschließbarer Tür, also unter anderem die beliebten Schwedenöfen.
Bei der Solarpflicht gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Fünf Bundesländer, nämlich Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen weiten ihre gesetzliche Solarpflicht aber im Jahr 2025 aus.
In diesen Bundesländern müssen Eigentümer von neuen Wohngebäuden künftig Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach installieren und betreiben. Maßgeblich ist in der Regel der Zeitpunkt des Bauantrags.
In Niedersachsen greift die Solarpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen an einem Haus. Und in Bremen gilt die Solardachpflicht erst ab Juli 2025 bei privaten Neubauten. Ausgenommen sind überall meist Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmetern und untergeordnete Gebäudeteile wie Garagen, Carports oder Schuppen.
Wer sein Wohnumfeld barrierefrei umbauen möchte, konnte dafür bisher einen Zuschuss bei der KfW beantragen. Ab Januar 2025 wird diese Förderung wahrscheinlich nicht mehr verfügbar sein, schreibt die Aktion Barrierefreies Bad, eine Aufklärungskampagne der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft und des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima.
Dass es die finanzielle Unterstützung künftig nicht mehr geben könnte, liegt nicht nur an der Ungewissheit über den Bundeshaushalt 2025 nach dem Aus der Regierungskoalition. Schon der Entwurf der Ampelregierung zum Haushalt 2025 sah dafür keine Mittel mehr vor.
Ab dem 1. Januar greift die Grundsteuerreform. Eigentümer von Wohnungen in begehrten Lagen müssen dann entsprechend dem Immobilienwert mehr und Eigentümer von Objekten in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer zahlen. Wie viel die Grundsteuer ab 2025 genau beträgt, kann man aus Transparenzregistern ableiten, die bereits einige Bundesländer veröffentlicht haben. Sobald die Kommunen die Hebesätze beschlossen haben, bekommen Eigentümer ihren neuen Grundsteuerbescheid.
Die aktuell gültige Mietpreisbremse läuft spätestens zum 31. Dezember 2025 aus. Sie gilt zurzeit in 13 Bundesländern. In Berlin endet sie bereits am 31. Mai. Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen folgen am 30. Juni. In Mecklenburg-Vorpommern läuft die Mietpreisbremse Ende September aus, darauf folgen Rheinland-Pfalz am 7. Oktober, Hessen am 25. November und Bremen am 30. November.
In Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Bayern und Brandenburg endet die Mietpreisbremse mit dem Jahresende 2025.
Mit dem Wegfall des Wärmepumpenprivilegs im Oktober 2024 sind Vermieter verpflichtet, Heizkosten bei installierten Wärmepumpen verbrauchsabhängig abzurechnen. Dies bedeutet, dass auch für Wärmepumpen nun die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten vorgeschrieben ist, und die Abrechnung muss den Vorgaben der Heizkostenverordnung entsprechen.
Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025. Bis zu diesem Datum müssen die erforderlichen Verbrauchserfassungsgeräte installiert sein.