Verfahren nach Razzia Angeklagter will nichts von illegalem Glücksspiel gewusst haben
Der ehemalige Betreiber einer Sportsbar in Walle habe nicht gewusst, dass die Glücksspiel-Automaten in seinem Geschäft illegal waren. Ein Mann aus Bremen habe ihn getäuscht.
Aurich - Wegen illegalen Glücksspiels ist am Montag ein 36-jähriger Mann vor dem Auricher Amtsgericht angeklagt worden. 22.392 Euro soll der Auricher laut Staatsanwaltschaft mit drei illegalen Glücksspiel-Automaten erwirtschaftet haben. Der Angeklagte gab zu, dass die Automaten seit Anfang November 2023 in seiner Sportsbar in Walle standen. Ihm sei jedoch nicht bewusst gewesen, dass diese illegal gewesen seien. Außerdem sei einer der Automaten nicht einsatzfähig gewesen. An die Geräte sei er durch einen Mann aus Bremen gekommen. Dieser sei etwa zwei Monate, nachdem der Auricher seine Bar eröffnet hatte, mit einem Angebot auf ihn zugekommen: Er hätte 500 Euro pro Monat dafür bekommen sollen, dass die Automaten in seinem Geschäft stehen durften.
Der Mann aus Bremen habe ihm Dokumente gezeigt, die nachgewiesen hätten, dass das Glücksspiel legal sei, so der Angeklagte. Deshalb habe er der Abmachung zugestimmt. 25 Tage nachdem die Automaten aufgestellt worden seien, sei die Razzia gewesen. Während der 25 Tage habe der Bremer zweimal Geld aus den Automaten geholt. Fünf Tage danach hätte der Angeklagte laut eigener Aussage das erste Mal eine Auszahlung von dem Mann bekommen sollen. Ob der 36-Jährige die Umstände durchblicken konnte, scheint aufgrund seiner Vergangenheit fraglich. Er behauptet, in seinem Leben insgesamt ein Jahr eine Schule im Ausland besucht zu haben. Danach habe der Mann, ebenfalls im Ausland, als Taxifahrer gearbeitet. Außerdem spricht er gebrochenes Deutsch, weshalb ein Dolmetscher während des Verfahrens übersetzen musste.
Polizist bestätigt: Ein Laie erkenne Illegalität nur mit Mühe
Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge aus. Die Durchsuchung in der Sportsbar sei im Rahmen einer vom Zoll organisierten Razzia an verschiedenen Standorten durchgeführt worden, so der Beamte. Im Vorfeld hätten die Beamten vom Landeskriminalamt eine Liste mit Merkmalen bekommen, an denen sie illegale Glücksspielautomaten erkennen könnten. Kennzeichen seien, dass das Geld nicht am Automaten, sondern an einer Theke ausgezahlt werde, sagte der Polizist. Außerdem hätten illegale Glücksspiel-Automaten in der Regel keine Hinweise zum Jugendschutz, und es fehle ein Siegel, das den legalen Betrieb kennzeichne. All das treffe auf die Automaten, die in der Bar gestanden hätten, zu. Wer sich mit solchen Geräten nicht auskenne, dem würde nicht zwingend auffallen, wenn eines illegal betrieben werde.
Der Angeklagte konnte einen Hinweis auf die Herkunft der Automaten geben: Es seien Schilder angebracht gewesen, auf denen der Name und die Adresse des zuvor genannten Bremers stünden. Diese wisse er jedoch nicht mehr aus dem Gedächtnis. Das war jedoch nicht eindeutig zu erkennen. Richter Meyer empfand den Bremer jedoch als wichtigen Zeugen für das Verfahren. Da die Automaten das Geld in einem längeren Zeitraum als 25 Tage erwirtschaftet haben sollen, sei es laut dem Verteidiger wichtig, zu wissen, wo die Geräte zuvor gestanden haben könnten. Dass die vollen 22.392 Euro bei seinem Mandanten erwirtschaftet worden seien, zweifelte er an. Um die Identität des Mannes aus Bremen festzustellen und ihn wegen der Unklarheiten befragen zu können, setzte der Richter das Verfahren vorerst aus. Man müsse die Automaten genauer begutachten. „Wir sehen uns dann in ein paar Monaten hier wieder“, schloss Meyer die Sitzung am Montag. Ein Fortsetzungstermin steht noch nicht fest.