Osnabrück Pflegegrad und Zuschüsse bei Demenz-Betreuung: Was Angehörige wissen sollten
Menschen mit einer Demenzerkrankung benötigen intensive Betreuung. Angehörige bringt das oft an die Grenze der Belastbarkeit. Mit diversen finanziellen Zuschüssen lassen sich Pflege und Betreuung auf mehreren Schultern verteilen. So viel gibt es mit jedem Pflegegrad.
Mehr als 1,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Demenzerkrankung. Viele von ihnen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt.
„Sie rutschen oft langsam hinein in die Pflege, dann werden die Aufgaben immer mehr, sie tragen schließlich volle Verantwortung für den anderen und müssen gleichzeitig viele Entscheidungen treffen. Das ist oft eine große Belastung“, sagt Susanna Saxl-Reisen, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Angehörige sind gut beraten, so früh wie möglich Unterstützungsangebote anzunehmen. Zuschüsse bietet die Pflegekasse.
Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Geld aus der Pflegekasse zu erhalten. „Auch wenn es keine körperlichen Einschränkungen gibt, die eine Pflege erfordern würden, so können auch nachlassende kognitive Fähigkeiten einen Pflegegrad auslösen“, sagt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Zuschüsse gibt es für alle Varianten der Pflege: zu Hause durch Angehörige, zu Hause mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes, für eine Tagespflege in einer speziellen Einrichtung und für die vollstationäre Pflege in einem Heim. Ab 2025 steigen die Zuschüsse der Pflegekasse über alle Leistungen hinweg um 4,5 Prozent.
In Pflegegrad 1, der niedrigsten Pflegestufe, gibt es monatlich derzeit 125 Euro als Entlastungsbetrag, künftig sind es 131 Euro. Das ist nicht viel, aber ein Anfang, um etwa Betreuungsleistungen über einen ambulanten Pflegedienst oder Hilfe im Haushalt zu finanzieren. „Ab Pflegestufe zwei steht Betroffenen der gesamte Leistungskatalog der Pflegeversicherung zur Verfügung“, sagt Rohmann.
Dazu gehört in erster Linie das Pflegegeld für die Pflege zu Hause durch Angehörige. Es beträgt ab Januar – je nach Pflegegrad – zwischen 347 und 990 Euro im Monat. Bindet man einen ambulanten Pflegedienst ein, stehen künftig zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich zur Verfügung. Beide Leistungen können auch kombiniert werden. Für die Pflege im Heim gibt es ab 2025 zwischen 805 und 2.096 Euro Zuschuss pro Monat.
Zusätzlich bezuschusst die Pflegekasse Leistungen, die Angehörige entlasten sollen. An erster Stelle steht die Tagespflege. Menschen mit und ohne Demenzerkrankung verbringen beispielsweise zwei Tage pro Woche in einer speziellen Pflegeeinrichtung mit einem Beschäftigungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot. Abends gehen sie wieder nach Hause.
„Hier fallen pro Tag je nach Region und Einrichtung zwischen 45 und 90 Euro an“, sagt Saxl-Reisen. Die Pflegekasse bezuschusst die Tagespflege gestaffelt nach Pflegegrad mit zwischen 721 und 2.085 Euro im Monat. „Diese Leistung gibt es zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen“, betont Rohmann.
Das Gleiche gelte für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Dabei wird die pflegebedürftige Person acht beziehungsweise sechs Wochen pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege) oder zu Hause von anderen Pflegepersonen (Verhinderungspflege) betreut, wenn Angehörige nicht in der Lage dazu sind. So können Angehörige bis zu 56 freie Tage im Jahr gewinnen. Beide Leistungen können kombiniert werden, dann stehen ab Juli 2025 insgesamt 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.
„Demenz macht einsam“, sagt Saxl-Reisen. Paare, bei denen einer eine Demenzerkrankung hat, würden sich oft zurückziehen. Dabei tue es gut, die Scheu zu überwinden, sich mit anderen auszutauschen und unter Menschen zu gehen, zeige die Erfahrung. Es gibt viele Angebote. So bieten die regionalen Alzheimer-Gesellschaften oder Wohlfahrtsverbände Betreuungsgruppen für Demenzkranke an. Stundenweise können Menschen mit Demenz hier untergebracht werden.
„Oft kann eine solche Betreuung durch den Entlastungsbetrag mitfinanziert werden“, sagt Rohmann. Auch Selbsthilfegruppen für Angehörige – oft von den Alzheimer-Gesellschaften organisiert – wirken entlastend. Schließlich gibt es lokal organisierte Demenz-Cafés, Tanz-Cafés oder Sportangebote in Vereinen, die Ablenkung und Geselligkeit ermöglichen.
Angehörige sollten sich umfassend beraten lassen, um alle Zuschüsse und Angebote auszuschöpfen. Anlaufstellen sind die Pflegeberater der Pflegekassen, Pflegestützpunkte in den einzelnen Bundesländern oder die regional organisierten Alzheimer-Gesellschaften. Die Plattform „Wegweiser Demenz“ bitet zudem eine große Datenbank für alle Angebote rund um Pflege und Betreuung.