Hamburg  Bundeswehr und Arbeitsagentur kooperieren: Können Arbeitslose Jobs ablehnen?

Karolina Meyer-Schilf
|
Von Karolina Meyer-Schilf
| 13.12.2024 11:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Sucht dringend Personal: die Bundeswehr. Foto: IMAGO/Dirk Sattler
Sucht dringend Personal: die Bundeswehr. Foto: IMAGO/Dirk Sattler
Artikel teilen:

In Zeiten des Fachkräftemangels arbeiten Bundeswehr und Arbeitsagentur enger zusammen, um zivile und militärische Stellen zu besetzen. Was bedeutet das jetzt für Arbeitslose?

Vom Gärtner bis zur Küchenhilfskraft, vom Elektriker bis zum Sanitätsoffizier: Knapp 1800 Stellenanzeigen der Bundeswehr listet die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit derzeit auf. Die Bedingungen zumindest für Zivilisten sind gut: öffentlicher Dienst, oft unbefristet, Jobs für alle Qualifikationsstufen – auch Ungelernte werden dort fündig. Bedingung: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Bereitschaft, eine Sicherheitsüberprüfung zu durchlaufen.

Bundeswehr und Arbeitsagentur kooperieren schon seit Langem bei der Personalgewinnung vor allem für den zivilen Bereich. Eine Besonderheit: Arbeitssuchende können entsprechende Vorschläge der Arbeitsagentur auch ablehnen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Eigentlich gilt, dass Arbeitslose zumutbare Stellen annehmen müssen. Aber: „Bei Stellen, die ihrer Grundüberzeugung widersprechen, müssen die Stellen nicht angenommen werden“, heißt es dazu von der Arbeitsagentur.

Das gelte etwa für Muslime, die nicht mit Schweinefleisch arbeiten müssten – aber eben auch für Stellen bei der Bundeswehr. „Weil wir in diesem konkreten Fall nicht wissen können, ob diese Stelle der Grundüberzeugung eines Menschen entspricht oder nicht, verpflichten wir die Bewerberinnen und Bewerber hier grundsätzlich nicht“, sagt eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion weiter. Lehnt ein Arbeitssuchender also einen Job bei der Bundeswehr ab, drohen ihm von Seiten der Arbeitsagentur keine Sanktionen.

Weil die Bundeswehr aber nicht nur Gärtner und Reinigungskräfte sucht, sondern vor allem auch Soldaten, haben Verteidigungsressort und Arbeitsagentur nun angekündigt, die Zusammenarbeit künftig noch weiter zu vertiefen. „Neu ist nun, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsvermittlung Einrichtungen der Bundeswehr bei ihnen vor Ort besuchen und sich dort kundig machen können“, heißt es dazu von der Bundesagentur für Arbeit. „Das ist deswegen so wichtig, weil die Bundeswehr ja in sehr vielen Berufen ausbildet und beschäftigt. So können sich unsere Kolleginnen und Kollegen berufskundlich informieren und besser nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern suchen.“ Möglich gemacht werden soll das künftig etwa durch Truppenbesuche von Jobcenter-Mitarbeitern – so sollen die Arbeitsvermittler künftig auch gezielter Klienten ansprechen können, für die auch eine militärische Laufbahn etwa als „Kraftfahrer Marder/Leopard“ in Frage kommen könnte.

„Ziel ist es, dass wir als Arbeitgeberin Bundeswehr, insbesondere als Streitkräfte, mit Umsetzung der neuen Grundsatzvereinbarung noch präsenter im Beratungsalltag der Bundesagentur werden und es uns so gelingt, auch über diesen Kanal Menschen für eine Tätigkeit als Soldatin oder Soldat zu gewinnen“, sagt dann auch eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Vor allem im Bereich Elektronik/Elektrotechnik, IT und Naturwissenschaften sowie in der Luft- und Seefahrt sei die Personallage bei der Bundeswehr „herausfordernd“. Hier konkurriert die Bundeswehr mit der freien Wirtschaft um das wenige verfügbare Fachpersonal.

Vor allem im Bereich der Reservisten und der Ausbildung Ungedienter gibt es aber immer wieder auch Kritik an den Prozessen der Personalgewinnung: Zu langsam und schwerfällig gehe die Bundeswehrverwaltung mit Bewerbungen von Interessenten um, heißt es oft von Menschen, die sich für diese Laufbahnen interessieren.

Dem widerspricht das Verteidigungsministerium teilweise: „Im Durchschnitt beträgt die Zeitdauer vom Eingang einer Bewerbung bis zur Durchführung des Assessmentverfahren rund sieben Wochen, ist aber grundsätzlich auch innerhalb einer Woche möglich“, sagt eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion – räumt aber ein: „Hinsichtlich der abschließenden Einstellung können aber auch Aspekte wie z.B. ausstehende Facharztbefunde, die Durchführung der Verfassungstreueprüfung oder die Prüfung sonstiger Einstellungshindernisse verzögernd wirken“.

Ähnliche Artikel