Schicksal in Wiesmoor  Kann ein Vermieter einen todkranken Mann rauswerfen?

Nicole Böning
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Von Nicole Böning
| 24.12.2024 12:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der krebskranke Torsten Möller aus Wiesmoor bei einem Besuch an seinem Arbeitsplatz im Dorfladen Strackholt. Er ist noch immer auf Wohnungssuche. Foto: Böning
Der krebskranke Torsten Möller aus Wiesmoor bei einem Besuch an seinem Arbeitsplatz im Dorfladen Strackholt. Er ist noch immer auf Wohnungssuche. Foto: Böning
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Noch immer sucht der krebskranke Torsten Möller aus Wiesmoor eine neue Wohnung. Wegen eines Rechtsstreits hatte sein Vermieter ihm gekündigt. Doch der Wohnungsmarkt ist leer – was jetzt?

Wiesmoor - Torsten Möller und seine Frau packen. Anders als bei anderen Menschen sind es bei ihnen aber in der Vorweihnachtszeit keine Geschenke. Die beiden Wiesmoorer sind dabei, ihr Hab und Gut auf einen Umzug vorzubereiten. Statt Weihnachtsdeko stapeln sich bei ihnen zu Hause die Umzugskartons. Das Problem: Sie sollten nach der Kündigung während eines Rechtsstreits mit ihrem Vermieter seit Ende November 2024 aus der Wohnung sein. Bloß haben der todkranke Mann und seine Lebensgefährtin noch immer keine neue Wohnung gefunden. Bisher hagelte es nur Absagen.

Der Mietmarkt in Wiesmoor ist in der für Möller passenden Preisklasse überschaubar. Seit dem Brand im ehemaligen Fehnhotel an der Hauptstraße im April ist er noch angespannter. Die Situation ist für Müller doppelt belastend, denn im April bekam er die Diagnose Dünndarmkrebs. Inzwischen lebt er von Krankengeld und weiß nicht, wie viel Zeit ihm noch bleibt. Seine Lebensgefährtin ist Rentnerin. Die neue Wohnung sollte deshalb günstig genug sein, dass sie die Miete auch ohne ihren Partner zahlen kann. „Aber auch groß genug, dass wir darin gemeinsam wohnen können“, sagt Möller.

Die Wohnungssuche ist schwierig

Als größte Hürde stellte sich heraus, dass es eine Erdgeschosswohnung sein sollte. Beide können durch gesundheitliche Einschränkungen nicht mehr gut Treppen steigen. Es ist für das Paar eine schwierige Zeit, nicht nur wegen der Wohnungssuche. Denn bisher haben laut Möller die Chemotherapien nicht angeschlagen. Gesundheitlich macht er sich keine Illusionen. „Das Einzige, was ich mir wirklich wünsche, ist meinen 60. Geburtstag noch richtig groß feiern zu können“, sagt der 59-Jährige. Doch erst einmal dreht es sich in seinem Leben nicht um die Gesundheit, sondern um die Suche nach einem neuen Dach über dem Kopf.

„Gerade jetzt sind ein paar passende Wohnungen auf dem Markt aufgetaucht“, sagt er in einem Telefongespräch am Dienstag, 10. Dezember 2024. Er versucht, bei der bislang aussichtslosen Suche nicht die Hoffnung zu verlieren. Doch die Zeit drängt. Denn der Vermieter hatte bereits angekündigt, trotz der Krebsdiagnose auf der Kündigung zu bestehen – und die Wohnung notfalls auch zwangsräumen zu lassen. Doch kann er das überhaupt? Muss das Paar Angst haben, bald auf der Straße zu sitzen?

Sitzt das Paar bald auf der Straße?

Der Rechtsanwalt Niklas Heitmüller von der Wiesmoorer Kanzlei Buss sieht keine akute Gefahr für die Mieter. „Wenn bis jetzt noch keine Räumungsklage bei Herrn Möller im Briefkasten gelandet ist, kann sich das Verfahren noch lange hinziehen“, schätzt er die Situation ein. „Ohne einen Räumungstitel kann man nicht vollstrecken – und den kann der Vermieter nur durch eine Klage erlangen. Solche Verfahren können dauern.“ Vor Gericht müsse auch geklärt werden, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, vor allem, ob der Vermieter überhaupt berechtigt war die Kündigung auszusprechen. Auch dann können weitere Schutzmechanismen greifen: „Es kann im Urteil eine Räumungsfrist eingeräumt werden, die die Krankheit von Herrn Möller berücksichtigt.

Außerdem könne auch nach dem Urteil unter Umständen Vollstreckungsschutz gewährt werden, etwa gemäß Paragraf 765a der Zivilprozessordnung. Darin steht, dass eine Vollstreckung ausgesetzt oder verschoben werden kann, wenn sie wegen „besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist“. Es gebe verschiedene Schutzrechte, die bei einem Krebsleiden greifen könnten, so Heitmüller: „Dazu müsste der Mieter aber entsprechende Anträge stellen und sich am besten an einen Anwalt wenden.“

Der Hintergrund der Kündigung

So lange möchte das Paar mit dem Umzug aber gar nicht warten, weil es mit den Treppen in der jetzigen Wohnung einfach nicht mehr geht. Doch solange keine neue Wohnung in Aussicht ist, müssen sie abwarten und weiter Treppen steigen. Inzwischen suchen Torsten Möller und seine Partnerin auch in Großefehn. Dort ist Möller durch seine Arbeit vor allem in Strackholt bekannt. Vor vier Jahren wurde er vom Jobcenter in den örtlichen Dorfladen vermittelt. Bis zu seiner Krebserkrankung war er in dem überwiegend ehrenamtlich vom Dorf in Eigenregie betriebenen Supermarkt die einzige Ganztagskraft. „In Strackholt werden wir vielleicht schneller eine Wohnung finden“, so Möller. Das Problem: Seine Partnerin hat keinen Führerschein und wollte eigentlich in der Nähe der Tochter in Wiesmoor wohnen bleiben.

Zum Streit mit dem aktuellen Vermieter war es gekommen, als der die Wohnfläche nach mehr als zehn Jahren auf dem Papier erhöhte und für die jetzt höhere Quadratmeterzahl die Miete anpasste. Dagegen hatte Torsten Möller geklagt. Damals hatten sich erst das Amtsgericht Aurich und schließlich das Landgericht Aurich mit dem Mietstreit befasst. Am Ende hat Möller verloren und versucht seitdem, von seinem Krankengeld die ausstehende Mietdifferenz von monatlich 68,54 Euro abzustottern. „Wir haben immer bezahlt und sind nichts schuldig geblieben“, sagt er. Nur diese zweite Mieterhöhung hätten er und seine Partnerin nicht eingesehen. „Aber wir akzeptieren natürlich das Urteil.“ Vielleicht sei es für die Wohnungssuche nicht gut gewesen, diesen Mietstreit im ersten Zeitungsartikel zu erwähnen, hatte Möller nach der Berichterstattung Anfang November überlegt. Das könnte neue Vermieter abschrecken: „Aber ich bin da lieber ehrlich.“

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