Urteil vom Landgericht  Sechs Jahre Haft für Raubüberfall in Auricher Spielothek

| | 11.12.2024 16:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Magazin einer Schreckschusswaffe wird geladen. Foto: DPA
Das Magazin einer Schreckschusswaffe wird geladen. Foto: DPA
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Eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten bekam ein 31-jähriger Auricher. Er hatte am Montag, 1. Juli, in einer Spielothek mit vorgehaltener Waffe Bargeld gefordert.

Aurich - Sechs Jahre und drei Monate muss ein Auricher wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung im Gefängnis verbringen. Das Auricher Landgericht verurteilte den Mann am Dienstag wegen eines Raubüberfalls, den er am Abend des 1. Juli in einer Auricher Spielothek begangen hatte. Seit dem Raubüberfall saß der Mann in Untersuchungshaft. Er muss zusätzlich zur Freiheitsstrafe 500 Euro zahlen – das ist die Summe seiner Beute, die nicht gefunden werden konnte. Die Kosten des Verfahrens muss der Straftäter ebenfalls tragen. Der 31-Jährige ging damals mit einer Schreckschusswaffe in eine Spielhalle und forderte von zwei Mitarbeiterinnen, ihm Geld auszuhändigen. Sie gaben ihm 500 Euro. Mehr konnten die Frauen wegen einer Sicherung im Geldautomaten nicht herausgeben. Der Mann sei während des Überfalls laut den Frauen ruhig gewesen, wiederholte der Vorsitzende Richter, Malte Sanders die Zeugenaussagen. Die Frauen hätten den Eindruck gehabt, dass der Mann so etwas nicht zum ersten Mal gemacht habe.

Er sei erpresst worden, lautete die Ausrede des Mannes vor Gericht. Ein Freund habe von der Homosexualität des Mannes gewusst und ihm gedroht, dies öffentlich zu machen, sollte der Mann ihm nicht 1000 Euro beschaffen. Aus Angst habe er deshalb die Spielothek überfallen. Dass der Mann homosexuell sei, stellte das Gericht nicht infrage, allerdings glaubten sie nicht an eine aus Angst entstandene Handlung. Die Ruhe, mit der der Mann den Überfall beging, spreche dagegen, begründete Sanders seine Ansicht. Außerdem habe der Mann sich vermummt und auf der Flucht mit dem Fahrrad seine Kleidung gewechselt und die Waffe weggeworfen - alles Maßnahmen, um seine Identität zu verschleiern. Das spreche für eine geplante Tat, so der Richter.

Lügen vor Gericht kosteten die Glaubwürdigkeit

Die Glaubwürdigkeit des Mannes sank im Verlauf des Verfahrens im Landgericht immer weiter. Der Räuber hatte gleich zu Beginn offensichtlich gelogen, sagt Sanders. Er bestritt, die Tat begangen zu haben. Videoaufnahmen und Beweismittel wie die Tatwaffe konnte das Gericht dem Mann jedoch eindeutig zuordnen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes fand die Polizei außerdem entsprechende Munition für die Tatwaffe. Im Verlauf des Verfahrens räumte der 31-Jährige seinen Überfall ein. Er sei im Rausch gewesen und habe das alles nicht mitbekommen, sagte der 31-Jährige. Er hatte jedoch null Promille und nach eigenen Angaben lediglich Cannabis konsumiert.

Der Mann überfiel eine Spielothek in Aurich. Foto: DPA
Der Mann überfiel eine Spielothek in Aurich. Foto: DPA

Zusätzlich hatte der Mann ein Medikament genommen, das gegen Angststörungen hilft. Das hatte ein Arzt ihm wegen einer Angststörung und posttraumatischen Belastungsstörung verschrieben. Am Tag des Überfalls nahm der Mann dreimal mehr davon, als vorgeschrieben. Doch da das Medikament beruhigend wirkt, hielt das Gericht die Aussage, der Mann sei bei der Tat im Rausch gewesen, ebenfalls als unwahr. „Der Angeklagte hat versucht, sich auf Teufel komm raus der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen“, schlussfolgerte Sanders aus dem Verlauf des Verfahrens.

Dass die posttraumatische Belastungsstörung oder die Angststörung des Mannes einen Einfluss auf die Tat hatte, hielt das Gericht für nicht nachweisbar. Das wäre ein Grund gewesen, den Mann in eine psychiatrische Klinik, statt in ein Gefängnis zu schicken, wie der Verteidiger des Mannes es forderte. Die Diagnose, die während einer Pause des ersten Verfahrenstages erstellt wurde, war dafür allerdings nicht ausreichend. Eine Behandlung der Störungen und Probleme des Mannes, müsse er während einer regulären Haft angehen, entschied der Richter.

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