Prozess in Aurich  Notorischer Dieb will frei sein – darf er?

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 11.12.2024 09:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: DPA
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: DPA
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Er stahl Tabak, Whiskey, selbst Shampoo. Sein Strafregister ist lang. Doch ein wegen Diebstahls verurteilter 48-Jähriger will nun raus aus dem Gefängnis. Das sagte das Landgericht in Aurich dazu.

Aurich - Vor dem Landgericht wurde am Mittwoch die Berufung eines 48-Jährigen verworfen, der im Juli vergangenen Jahres unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen vom Auricher Amtsgericht verurteilt worden war. Nach Überzeugung des Strafrichters in erster Instanz hatte der Angeklagte im November 2023 gemeinsam mit einem Kumpan in einer Tankstelle in Aurich Tabak, E-Shishas und Zubehör im Wert von rund 800 Euro gestohlen. Dabei waren die Männer arbeitsteilig vorgegangen. Während der Angeklagte die Kassiererin im Gespräch abgelenkt hatte, hatte sein Kumpan die Ware gegriffen und damit den Verkaufsraum verlassen. Der Angeklagte war kurz darauf gefolgt. Die Kassiererin hatte den Diebstahl zunächst nicht bemerkt. Erst durch den Hinweis einer Kundin war sie darauf aufmerksam geworden. Die hatte die Männer von außen beobachtet. Im Oktober 2024 hatte er erneut mit einem Komplizen eine Tankstelle in Südbrookmerland aufgesucht und dort nach ähnlicher Strategie zwei Flaschen Whiskey erbeutet.

Im Februar 2024 hatte der Angeklagte in einem Supermarkt im Caro vier Flaschen Shampoo eingesteckt, ohne sie zu bezahlen. Eine weitere Flasche Shampoo hatte er anschließend im gegenüberliegenden Drogeriemarkt entwendet. Weil in seinem Rucksack ein Cuttermesser gefunden worden war, war er wegen bewaffneten Diebstahls verurteilt worden. Laut Urteil des Amtsgerichts war der Angeklagte bei all seinen Taten durch den Konsum von Kokain zwar enthemmt, jedoch durchaus schuldfähig.

Hohes Rückfalltempo

In der Berufungsverhandlung räumte der Angeklagte zwar eine Mitschuld ein, weil er seinem Kumpel geholfen hatte, das Diebesgut abzutransportieren. Eine vorausgegangene Absprache zum Diebstahl habe es jedoch nicht gegeben, beteuerte er. Die Ladendiebstähle im Caro stritt er rundheraus ab. Das Shampoo habe er von seinem Dealer geschenkt bekommen, erklärte er, und das Cuttermesser trage er als Handwerker immer bei sich. Er hoffe auf ein milderes Urteil. Inzwischen sitze er seit sieben Monaten in Untersuchungshaft und habe seine Lektion gelernt. Er sei den Behörden fast dankbar, dass man ihn inhaftiert habe. So habe er seine Drogensucht überwunden. Nun sei es aber „genug“. In seinem letzten Wort bat er um eine zweite Chance.

Oberstaatsanwalt Helge Ommen sah die Vorwürfe der Anklage indes bestätigt und beantragte, seine Berufung zu verwerfen. Die Entscheidung des Amtsgerichts sei durchaus angemessen ausgefallen. Er verwies auf zahlreiche Widersprüche in den Angaben des Angeklagten, der seine Darstellungen je nach Anforderung ändere. „Ich gebe darauf nichts“, stellte er fest. Er hielt dem Angeklagten sein umfangreiches Strafregister vor. Unbeirrt auch von Haftstrafen habe dieser mit hoher Rückfallgeschwindigkeit innerhalb eines Jahres beinahe jeden Monat einschlägige Taten begangen. Gründe für eine positive Sozialprognose konnte der Ankläger nicht finden.

Die Kammer um Richterin Dorothee Bröker folgte seiner Einschätzung. Der Angeklagte sei ein „notorischer Dieb“, der durch Haft nicht zu beeindrucken sei, stellte Bröker in der Urteilsbegründung fest.

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