Hannover  Adventstradition in Gefahr? Neue Regeln für Lichterfahrten in Niedersachsen

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 10.12.2024 07:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In der Adventszeit haben sich in den vergangenen Jahren die sogenannten Lichterfahrten von Landwirten mit ihren Traktoren zu einem Highlight bei der ländlichen Bevölkerung entwickelt. Foto: IMAGO/Countrypixel
In der Adventszeit haben sich in den vergangenen Jahren die sogenannten Lichterfahrten von Landwirten mit ihren Traktoren zu einem Highlight bei der ländlichen Bevölkerung entwickelt. Foto: IMAGO/Countrypixel
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Adventliche Tradition mit rechtlichen Stolpersteinen: Verkehrsminister Lies präsentiert klare Leitlinien, um die beliebten Lichterfahrten zu ermöglichen. Kommunale Reaktionen fallen positiv aus.

Sie waren nicht nur eine willkommene Abwechslung in der Corona-Zeit, sondern sind auch in der Vorweihnachtszeit ein absoluter Hingucker: Lichterfahrten mit weihnachtlich geschmückten Treckern und anderen Landmaschinen.

Doch hinter den Fahrten standen zuletzt rechtliche Fragezeichen, weil das Verkehrsministerium in Hannover für die Paraden in der Adventszeit Genehmigungen und Sicherheitsmaßnahmen der örtlichen Verkehrsbehörden zur Voraussetzung machte. Gegebenenfalls müssten die Fahrten auf einer vom übrigen Verkehrs abgegrenzten Strecke stattfinden. Etliche Veranstalter zogen sich daraufhin zurück, wie die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen aus dem Wangerland (Friesland) weiß.

Nun rudert das Land zurück. Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sorgte mit einem neuen „Leitfaden“ für mehr Sicherheit und zeigte den Kommunen mehrere Optionen auf. Es sei keine Genehmigung nötig, sobald die Veranstaltung 48 Stunden vorher mit einem Versammlungszweck bei der zuständigen Behörde angezeigt werde, stellte das Lies-Ministerium klar.

Eine Anmeldung als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltung sei ebenso möglich wie eine nach Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung. Dann müsse die Lichterfahrt durch die Untere Verkehrsbehörde genehmigt werden. Die Führerscheinklassen L und T seien ausreichend.

„Lichterfahrten, gerade in der Adventszeit, gehören mittlerweile zu Niedersachsen“, betonte Lies. Der Erlass zeige „für unterschiedliche Anforderungen vor Ort handhabbare Lösungen“ auf. Denn in den niedersächsischen Regionen entstehe gerade „ein neues, modernes Brauchtum“.

CDU-Agrarexperte Marco Mohrmann hatte das Verkehrsministerium zuvor darauf hingewiesen, dass es bei den Lichterfahrten darum gehe, „Freude zu verbreiten und den Menschen etwas zurückzugeben“.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) begrüßte den Erlass des Verkehrsministeriums. Dieser beseitige die Irritationen bei der Zulässigkeit der Lichterfahrten. LT-Präsident Marco Prietz, Landrat des Landkreises Rotenburg (Wümme), sprach von einer „Kehrtwende des Ministeriums“. Mit dem Erlass komme das Land zugleich der Forderung der kommunalen Spitzenverbände „nach einheitlichen, praktikablen Regelungen“ nach.

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