Prozess in Aurich  Auto als Waffe eingesetzt – keine Milde für Raser

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 07.12.2024 16:03 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein 26-Jähriger hat eine Baustellenabsperrung durchbrochen und eine Sicherheitsdienstmitarbeiterin angefahren. Symbolfoto: Pixabay
Ein 26-Jähriger hat eine Baustellenabsperrung durchbrochen und eine Sicherheitsdienstmitarbeiterin angefahren. Symbolfoto: Pixabay
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Er hat eine Baustellenabsperrung durchbrochen und eine Sicherheitsdienstmitarbeiterin angefahren. Gegen seine Verurteilung legt ein 26-Jähriger in Aurich Berufung ein. Was die Richterin dazu sagte.

Aurich - Vergeblich blieb der Versuch eines 26-Jährigen, ein Urteil des Auricher Amtsgerichts vor dem Landgericht anzufechten. Er war im vergangenen Sommer wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Nötigung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Seine Fahrerlaubnis war ihm damals für zehn Monate entzogen worden. Am Donnerstag verwarf die Kammer um Richterin Dorothee Bröker die Berufung des Angeklagten als unbegründet. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass dieser sein Auto als Waffe eingesetzt und sich damit als ungeeignet für das Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Lediglich die Geldauflage aus dem ersten Urteil wurde leicht reduziert. Der Angeklagte muss nun 2000 statt, wie erstinstanzlich beschlossen, 2200 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Laut Urteil des Amtsgerichts hatte der junge Mann im Herbst 2023 an einer Großbaustelle in Tannenhausen mit seinem Auto eine Mitarbeiterin des Securitydienstes angefahren und verletzt, nachdem sie dem Angeklagten die Durchfahrt durch eine Absperrung verweigert hatte. Die Frau war nach dem Vorfall mehrere Tage arbeitsunfähig und leidet bis heute unter dem Erlebten. Laut Zeugenaussagen hatte sich zwischen den Kontrahenten ein lautstarker Streit entwickelt, bei dem „keiner habe nachgeben wollen“.

Frau einige Meter mit Auto mitgeschleift

Der Angeklagte hatte die Gelegenheit nutzen wollen, hinter Baufahrzeugen herzufahren, für die die Frau zuvor eine Absperrung zur Seite geräumt hatte. Nachdem er zunächst angehalten habe, sei der Mann abrupt mit aufheulendem Motor auf sie zugerast, berichtete die Geschädigte in der Verhandlung. Sie sei einige Meter mitgeschleift worden und habe sich nur mit einen Sprung zur Seite retten können. Dabei war sie am Handgelenk schmerzhaft verletzt worden.

Der Angeklagte räumte den Vorfall zwar ein, bestritt jedoch, die Zeugin absichtlich verletzt zu haben. Vielmehr sei er mit dem Fuß von der Kupplung gerutscht, darum habe sein Wagen einen Satz nach vorn gemacht. Die Baustelle habe auf seinem Arbeitsweg gelegen und er sei zuvor „hundertfünf Mal“ durchgewunken worden. Warum er dieses Mal aufgehalten worden sei, sei ihm unerklärlich. Verteidiger Joachim Müller verwies auf die „aufgeregte Situation“, in der sein Mandant die Zeugin versehentlich verletzt habe.

In ihrem Urteil folgte die Kammer dem Antrag von Staatsanwalt Michel Demarczyk. Der hegte keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten und beantragte, seine Berufung zu verwerfen. Die Zeugin habe keinerlei Belastungstendenz aufgewiesen und die Angaben des Angeklagten seien in Teilen widersprüchlich. Darüber hinaus sei dieser bereits einschlägig vorbestraft, führte er an.

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