Grundsteuer Aurich will nicht mehr Geld von Hausbesitzern einnehmen
Wegen der Grundsteuerreform müssen die Hebesätze neu festgelegt werden. Was auf die Bürger der Stadt zukommt.
Aurich - Aufkommensneutral soll die Grundsteuerreform von den Städten und Gemeinden durchgeführt werden. So steht es im Gesetz. Das bedeutet, dass von der jeweiligen Kommune nach der Reform nicht mehr Geld mit den Grundsteuern eingenommen werden darf als vorher. Eine Vorgabe, an die die Stadt Aurich sich halten will. Der Finanzausschuss lehnte eine Anhebung der Steuersätze am Donnerstag ab.
Kämmerin Katja Lorenz war anderer Ansicht. Die Aufkommensneutralität sei ein Wunsch des Gesetzgebers, keine bindende Vorschrift. In den vergangenen Jahren seien die Grundsteuern nicht in dem Maße erhöht worden, wie es nötig gewesen wäre, so Lorenz. Angesichts der knappen Kassen in der Stadt sollten die Ratsmitglieder eingehend überlegen, ob nicht doch eine Erhöhung der Grundsteuer angezeigt sei. „Wir machen Geschäfte zu Lasten unserer Kinder und Enkel“, sagte sie angesichts des immer weiter steigenden Schuldenstands der Stadt.
Keine Fraktion will Steuern anheben
Das aber wurde einhellig abgelehnt. Nur Erika Biermann (SPD) gab der Auricher Kämmerin recht. SPD-Fraktionschef Harald Bathmann aber widersprach. „Wir haben eine Rücklage von 47 Millionen Euro.“ Panikmache sei nun falsch, es müsse eben in den kommenden Jahren gespart werden. Katja Lorenz wies darauf hin, dass es sich bei der Rücklage der Stadt nur um Buchgeld handele. „Wir sitzen nicht auf Geldsäcken herum.“ Und auch diese Rücklage wird angesichts der Schulden in den kommenden Jahren schrumpfen. Ende 2028 erwartet die Verwaltung noch eine Rest-Rücklage von 730.000 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 betrug die Überschussrücklage der Stadt noch 94 Millionen Euro.
Menko Bakker (FDP) wies darauf hin, dass es noch keine strenge Haushaltkonsolidierung gebe in der Stadt Aurich. Ehe Steuern erhöht würden, müsse die Politik andere Hausaufgaben erledigen. Bastian Wehmeyer (CDU) ergänzte, es sei der falsche Weg, „den Bürgern in die Tasche zu greifen“. Auch Hendrik Siebolds (Linke) sprach sich gegen eine Anhebung der Grundsteuern aus. Denn man habe sie in diesem Jahr bereits angehoben, um den Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung zu kompensieren. Es bleibt daher bei den aufkommensneutralen Hebesätzen von 364 Prozent (Grundsteuer A) und 368 Prozent (Grundsteuer B) ab dem 1. Januar.
Neue Häuser werden tendenziell günstiger
Wenn auch die Summe der Einnahmen für die Stadt Aurich nahezu gleich bleibt, so ändert sich für so gut wie alle Hausbesitzer die Höhe der individuellen Grundsteuer. So habe die alte Regelung bei älteren Häusern für eine niedrigere Grundsteuer gesorgt als bei neuen Gebäuden. Das werde nun ausgeglichen, sagte Heiko Denekas aus der Kämmerei der Stadt Aurich im Finanzausschuss. Er zeigte einige Beispielrechnungen.
So müsse für ein Haus im Brombeerweg (Extum), Baujahr 2012, künftig statt 355 Euro nur noch 287 Euro gezahlt werden. Ein Gebäude, das unweit davon im Taybeerweg im Jahr 2018 gebaut wurde, kostet künftig 591 Euro Grundsteuern – 316 Euro weniger als bisher. Ein Haus in der Nürnburger Straße, Baujahr vor 1938, verteure sich hingegen um 117 Euro.
Stadt rechnet mit vielen Rückfragen
Es gebe noch viele Unklarheiten, so Denekas, es müsse sich bei der neuen Grundsteuer noch einiges zurechtruckeln. Dazu gehörten zum Beispiel Windräder. Das seien Gebäude auf sehr großen Grundstücken. Die Folge: In der Beispielrechnung steigt die Steuer für ein Windrad von 38 Euro auf 5460 Euro im Jahr. Problematisch könne es auch bei landwirtschaftlichen Betrieben sein. Diese seien bisher komplett, inklusive Wohngebäuden, unter die günstige Grundsteuer A gefallen. Nun würden die Wohngebäude unter die Grundsteuer B fallen und dementsprechend teurer.
In der kommenden Woche muss noch der Rat den neuen Hebesätzen für die Grundsteuer zustimmen. Dann kann die Verwaltung beginnen, die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Denekas rechnet mit vielen Nachfragen aus der Bevölkerung. Daher kündigte er eine Informationskampagne an. Darin sollen die Bürger aufgefordert werden, zunächst das Prüfschema des Finanzministeriums auf ihren Fall anzuwenden. Danach sollten Eingaben an die Stadt vor allem elektronisch erfolgen, so Denekas.