52-Jähriger vor Gericht  Schockiert vom Nebenbuhler – Wiesmoorer stellte Ex nach

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 12.12.2024 13:32 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Nachstellung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Nachstellung. Foto: Archiv/Ortgies
Artikel teilen:

Seine Freundin machte per WhatsApp Schluss und hatte schnell einen Neuen. Das konnte ein 52-jähriger Wiesmoorer nicht ertragen. Nun stand er vor Gericht.

Großefehn/Wiesmoor - Er wollte nur mit ihr sprechen – doch jetzt stand er wegen Nachstellung vor Gericht. Ein 52-jähriger Wiesmoorer soll zwischen dem 22. und dem 27. September 2023 eine Großefehntjerin mit Anrufen und Auflauern an ihrer Wohnanschrift belästigt haben. Einmal soll er ihr beim Hundeausführen gefolgt sein. Zuletzt soll er ihr morgens vor ihrer Wohnung aufgelauert und sich mit dem Nebenbuhler angelegt haben, der ihm nach einem Schubser eine Dosis Pfefferspray verpasste. Da war für die Frau das Maß voll: Sie erstattete Anzeige.

Die beiden hatten sich zunächst außergerichtlich auf eine Schmerzensgeldzahlung von 1200 Euro geeinigt. Nach der Überweisung der ersten Rate über 200 Euro geriet die Abzahlung des Betrags jedoch ins Stocken. Im September 2024 flatterte dem 52-jährigen Maurer ein Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 50 (2000 Euro) ins Haus. Den fand er zu hoch. Er legte Einspruch ein. Am Donnerstag, 5. Dezember 2024, wurde der Fall vor der Auricher Amtsrichterin Stellmacher verhandelt.

„Das ist im Großen und Ganzen so richtig“, erklärte Verteidiger Kai Ebisch für seinen Mandanten. Unmittelbar danach sei die Beziehung von den beiden wieder aufgenommen worden. Als Ziel des Einspruchs nannte der Anwalt die Einstellung des Verfahrens, denn der Wiesmoorer sei vorher und danach unbescholten gewesen.

„Dass du jetzt schon einen Neuen hast!“

Der Angeklagte selbst berichtete vom Liebes-Aus per WhatsApp zwei Wochen vor dem Tatzeitraum. Er habe die Frau eine Woche in Ruhe gelassen, dann aber vor der Wiesmoorer Gaststätte „Big Ben“ zufällig ihr Auto stehen sehen. In dem Moment sei sie mit einem anderen Mann herausgekommen – „ich war geschockt“. Er habe zu ihr gesagt: „Dass du jetzt schon einen Neuen hast!“

„Ich wollt mit ihr reden. Ich bin noch von der älteren Generation, die das nicht per WhatsApp macht“, begründete er seine Annäherungsversuche. Dieses Gespräch habe einfach nicht stattgefunden. Immer, wenn er hingefahren sei, sei der Nebenbuhler da gewesen. „Dann ist es eskaliert. Er hat sich vor mir aufgebaut, ich schubste ihn zurück, er hat mir Pfefferspray in die Augen gesprüht“, sagte er. Die Frau habe ihm daraufhin eine Nachricht geschrieben: „So, jetzt hast du eine Anzeige.“

„Wenn ich den Herrn plattgemacht hätte“

In seinem Auto habe er die Augen mit einer Flasche Mineralwasser gespült. Dann sei er zur Polizei gegangen, um wegen der Anzeige nachzufragen. Deren Vorliegen sei ihm bestätigt worden. Zu Hause, beim Duschen, habe sein Oberkörper wegen des Pfeffersprays zu brennen begonnen, weshalb er einen Arzt aufgesucht habe. Der habe ihn für zwei Tage krankgeschrieben. Seit März 2024 hätten sich die Frau und er wieder angenähert, führte der Angeklagte aus, doch jetzt sei das Beziehungskapitel endgültig abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft bot ihm eine vorläufige Verfahrenseinstellung gegen eine Zahlung von 2000 Euro an. „Das finde ich sehr viel Geld“, beklagte der Maurer. „Ich hätt es verstanden, wenn ich den Herrn plattgemacht hätte“, schob er impulsiv hinterher. Stellmacher erwiderte trocken, dann läge die Strafe höher als bei 40 Tagessätzen. Kurze Zeit sah es so aus, als ob die Frau und der Nebenbuhler als Zeugen gehört werden müssten, da lenkte der Angeklagte plötzlich ein. Er akzeptierte das Angebot.

Die bereits geleisteten 200 Euro wurden auf die Geldauflage angerechnet. So muss der Angeklagte noch 1800 Euro zahlen, und zwar binnen eines halben Jahres. Die Richterin räumte ihm eine Ratenzahlung in Höhe von jeweils 300 Euro monatlich ein. „Dann ist die Angelegenheit für Sie erledigt und taucht auch nicht in Ihrem Bundeszentralregister auf“, erläuterte Stellmacher dem Wiesmoorer. Das heißt, er gilt dann nicht als vorbestraft.

Ähnliche Artikel