Gericht in Aurich  Spott über Erhängte – 50-Jähriger verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 06.12.2024 06:23 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Volksverhetzung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Volksverhetzung. Foto: Archiv/Ortgies
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Tiefe Menschenverachtung sprach aus den Beiträgen, die ein 50-Jähriger auf einer Internet-Plattform teilte. Nun stand er in Aurich vor Gericht.

Aurich - Ein Bild mit fünf Erhängten und arabischen Schriftzeichen, darunter die Worte: „Neu bei Amazon: Islamistisches Windspiel“ – diese und ähnliche Posts teilte ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Leer auf einer Internet-Plattform. Mit den Beiträgen brachte er nationalsozialistische Inhalte und die Verachtung muslimischer sowie dunkelhäutiger Menschen zum Ausdruck. In einem weiteren Beitrag wurde die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel als „fette Hässlichkeit“ bezeichnet.

Das Amtsgericht Leer verurteilte den Mann im Juli 2024 wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen in je zwei Fällen und der gegen eine Person des politischen Lebens gerichtete Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro (2400 Euro). Die Zentralstelle für Hasskriminalität der Staatsanwaltschaft Göttingen legte dagegen Berufung ein. Ihr erschien die Strafe zu gering.

Altkanzlerin wusste von nichts

Die Berufung wurde am Mittwoch, 4. Dezember 2024, vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Der Angeklagte, der inzwischen in Dessau wohnt, hatte sich um 4 Uhr am Morgen mit dem Zug nach Aurich aufgemacht. Er kam eine Stunde zu spät. Verhandelt wurde ohne ihn. Das war dadurch möglich, dass sein Verteidiger Michael Keimer über eine entsprechende Ermächtigung verfügte.

Das Verfahren wegen der Beleidigung von Angela Merkel wurde in Hinblick auf die anderen Vorwürfe vorläufig eingestellt. Die Altkanzlerin wusste nichts davon, und es lag kein Strafantrag von ihr vor. Für den Angeklagten wurde es letztlich dennoch teuer. Die 1. Kleine Strafkammer verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 3200 Euro.

Video mit Hitler und Hakenkreuzen

Der gebürtige Rostocker teilte ab Oktober 2020 im Verlauf eines halben Jahres auf einer Internetplattform vier Posts. Zunächst besagtes Bild mit fünf Erhängten, später ein Bild mit vier Personen, deren abgewinkelte Arme ein Hakenkreuz formten. Der dritte Post bestand aus einem Bild und dem Schriftzug „Black lives don’t matter to me“. Der vierte bestand aus einem Video mit Hitler, im Hintergrund Hakenkreuze. Nur wenige Hundert Menschen hatten sich die Inhalte angesehen.

Bereits in der ersten Instanz hatte der Mann die Vorwürfe eingeräumt und bedauert. Er hatte erklärt, er habe zu dieser Zeit wegen der Trennung von seiner Ehefrau viel Alkohol getrunken und nicht darauf geachtet, was er von sich gebe. Inzwischen habe er den Link zu der Plattform, die er damals gut gefunden habe, gelöscht.

Rücksicht auf Privatinsolvenz

Oberstaatsanwalt Helge Ommen beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro (3600 Euro). Er wertete zugunsten des 50-Jährigen, dass er nicht vorbestraft ist, dazu sein Geständnis, die Schuldeinsicht und den inzwischen vergangenen Zeitraum von vier Jahren. Die Verteidigung beantragte die Zurückweisung der Berufung oder eine milde Strafe.

Das Gericht fand, 80 Tagessätze seien angesichts des langen Zeitablaufs der Taten angemessen. Es gestand dem Angeklagten, der sich in Privatinsolvenz befindet, zu, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 80 Euro zu zahlen.

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