Amtsgericht Aurich Mann beleidigte mit seinem Glied in der Hand vier Polizisten
Für Beleidigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses muss ein Auricher acht Monate in Gefängnis. Er zeigte der Polizei seinen Penis und Hintern. Seine Freundin beleidigte die Beamten.
Aurich - Wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein 29-jähriger Auricher am Donnerstag, 28. November, vom Amtsgericht Aurich verurteilt worden. Er bekam acht Monate Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit auf eine Bewährung. Seine 30-jährige Freundin wurde im selben Prozess wegen Beleidigung von Polizeibeamten und wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt. Sie bekam sieben Monate Freiheitsstrafe auf vier Jahre Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 20 mal 50 Euro in monatlichen Raten. Sie muss das Geld an den Verein Hospiz Aurich zahlen. Außerdem wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für den Neuerwerb für sechs Monate festgelegt.
Zweimal in einer Nacht mussten sich Polizisten mit dem betrunkenen Paar auseinandersetzen. Zum ersten Mal fielen die beiden nun Verurteilten in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2024 in einer Shishabar am Auricher Marktplatz auf. Die genaue Uhrzeit konnten die Zeugen nicht mehr benennen. In der Bar, so berichteten zwei Polizisten im Zeugenstand, habe es einen Streit gegeben. Sie seien wegen einer Körperverletzung gerufen worden. Die beiden Angeklagten seien gegenüber der Polizei als Aggressoren aufgefallen, sagte einer der Beamten. In der Bar sei ihm aufgefallen, dass der Mann und seine Freundin merklich angetrunken gewesen seien. Nachdem der Vorfall aufgenommen war, hätten sich die beiden von der Shishabar entfernt. Zu dem Zeitpunkt hätte noch keiner von beiden etwas Strafbares gemacht.
Straftaten begannen mit einer Trunkenheitsfahrt
Um kurz vor 5 Uhr morgens sei dann ein Verkehrsunfall gemeldet worden, erzählte einer der Polizeibeamten. An der Kreuzung Hoheberger Weg/Wallinghausener Straße/Schafdrift war ein Fahrzeug von der Straße abgekommen. Die 30-jährige nun Angeklagte war auf der Wallinghausener Straße in Richtung Aurich gefahren. Sie wollte mit überhöhter Geschwindigkeit in den Hoheberger Weg einbiegen. Dabei verlor sie die Kontrolle über das Auto und fuhr über eine Verkehrsinsel und über einen Graben in einen Zaun. Sie blieb dabei unverletzt, der Sachschaden war laut Gericht gering.
Die Auricherin äußerte sich zu Beginn des Prozesses zu keinem der Vorwürfe, weder zum Autofahren unter Alkohol noch zu den Vorwürfen der Beleidigung. Doch die Polizisten wussten mehr: Bei der Unfallaufnahme habe sie ihnen mehrfach gesagt, dass sie gefahren sei. In ihren obligatorischen letzten Worten des Prozesses gab sie dann zu, was schon längst bewiesen war: „Ja, ich bin besoffen gefahren.“
Wie betrunken die Frau während der Fahrt war, zeigte die Blutprobe, die ihr nach dem Unfall im Auricher Krankenhaus entnommen wurde. Sie hatte 1,5 Promille Alkohol und 5,4 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut. Das ist ein Wirkstoff von Cannabis. Die Obergrenze im Verkehr liegt in Niedersachsen laut der Website des Landes bei 3,5 Nanogramm. Und auch das ist nur erlaubt, wenn die Person zu dem Zeitpunkt ansonsten nüchtern ist. Ebenso gilt eine Null-Promille-Grenze für Alkohol, sobald jemand THC im Blut hat.
Unflätige Beleidigungen als Provokation
Anders als seine Freundin zeigte der 29-jährige Mann im Gericht Reue für sein Verhalten: An der Unfallstelle war er jedoch völlig ausgerastet: Zwei Mal holte er dort sein Glied heraus und präsentierte es den vier Polizeibeamten, die für die Unfallaufnahme zuständig waren. Einmal rief der Mann „Schwanzlutscher“ zu den Polizisten, während er seinen Penis in der Hand hielt. Er habe auch gerufen, ob die Beamten ihm seinen „Schwanz“ lutschen wollten. Den Wortlaut der Beleidigung konnten die beiden als Zeugen geladenen Polizisten nicht mehr detailliert wiedergeben. Dass der Mann dies rief, während er seinen Penis in der Hand hielt, bestätigte einer der Zeugen.
Die Schwester seiner Freundin kam mit dem Auto dazu, um das Paar abzuholen. Als der Mann einstieg, zog er seine Hose herunter, streckte den Hintern zur Polizei und beleidigte sie unflätig. Das hatte zumindest einer der beiden Polizisten noch genau im Gedächtnis, wie er sagte. Der Mann habe die Beamten bei dem Unfall zwar nicht körperlich angegriffen, aber immer wieder die Unfallaufnahme gestört. Trotz mehrerer Aufforderungen fernzubleiben, sei er weiter bei dem Unfall geblieben.
Bewährung sei nicht wirksam
Richter André Meyer gab der Frau für ihre Trunkenheitsfahrt und die Beleidigung von Polizisten sieben Monate Freiheitsstrafe auf vier Jahre Bewährung. Außerdem entzog er ihr die Fahrerlaubnis und verhängte eine Sperrfrist für den Wiedererwerb von sechs Monaten. Die mehrfach vorbestrafte und hafterfahrene Frau muss außerdem jeden Monat persönlich zu einem Bewährungshelfer gehen. Videoanrufe und ähnliche Kontaktaufnahmen gelten nicht, so Meyer. Bei dem Mann konnte Meyer sich nicht zu einer Bewährungsstrafe durchringen. Diese halte er aus verschiedenen Gründen nicht wirksam. Der Auricher war zur Tatzeit bereits zweifach auf Bewährung. Außerdem stand er bereits vielfach vor Gericht, so Meyer. Zwölf Einträge stehen demnach in der Strafakte, unter anderem Drogenhandel, Beleidigung und Sachbeschädigung. „Ich sehe keine positive Sozialprognose“, begründete Meyer seine Entscheidung gegen eine Bewährung.
Für eine mildere Strafe können die beiden Verurteilten innerhalb von sieben Tagen nach der Verhandlung Einspruch einlegen. Dann muss ein weiteres Gericht entscheiden, ob die Strafen angemessen sind, oder gemildert werden müssen.