Urteil in Aurich 46-Jähriger vergewaltigte Ex-Frau in Emder Wohnung
Ein 46-jähriger Mann wurde wegen Vergewaltigung seiner Ex-Frau in ihrer Emder Wohnung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Die beiden bleiben aber weiter in Kontakt.
Aurich/Emden - Ein 46-jähriger Mann soll seine Ex-Ehefrau in ihrer Emder Wohnung vergewaltigt haben. Das Auricher Landgericht verurteilte ihn am Montag, 25. November 2024, zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung. Zusätzlich muss er der Frau 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Hinzu kommt eine Geldauflage von 500 Euro an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen.
Der Angeklagte, ein Transportfahrer, bestritt zunächst die Tat beim Prozessauftakt. Die Frau wollte ihre Anzeige zurückziehen und schwieg im Zeugenstand. Bei der Fortsetzung der Verhandlung gestand der Angeklagte schließlich den Vorfall, wodurch er seinen drei minderjährigen Kindern eine Aussage vor Gericht ersparte. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) bot er der 43-Jährigen das geforderte Schmerzensgeld an. „Es ist deutlich geworden, dass Sie Ihr Verhalten als unrecht anerkennen“, erklärte die Vorsitzende Richterin Dr. Fuchs in der Urteilsbegründung.
Bewährungszeit auf vier Jahre festgelegt
Der TOA führte zu einer Milderung des Strafrahmens, sodass das Gericht unter Berücksichtigung einer positiven Sozialprognose eine Bewährungsstrafe verhängen konnte. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt, ein Jahr länger als üblich.
Die Kammer sah als erwiesen an, dass der inzwischen bei Frankfurt lebende Angeklagte am 2. November 2022 seine Ex-Ehefrau in Emden vergewaltigte – in den frühen Morgenstunden, als die drei Kinder schliefen. Er hatte sie am Vorabend von einem gemeinsamen Ausflug zurückgebracht und, wie üblich, in der Wohnung seiner Ex-Frau übernachtet. Gegen ihren eindeutigen Willen habe er sie ausgezogen, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen.
Verurteilter verzichtet auf Rechtsmittel
„Wenn Frauen Nein sagen, ist das zu respektieren“, führte die Richterin dem Angeklagten vor Augen. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass die Tat zwei Jahre zurücklag und der Geständige nicht vorbestraft ist. Zu seinen Lasten berücksichtigte es das Verüben der Tat im persönlichen Schutzbereich der Geschädigten – ihrer eigenen Wohnung. Zudem habe er die Situation beim Zurückbringen der gemeinsamen Kinder ausgenutzt.
Die Geschädigte hat sich 2019 nach 14-jähriger Ehe von dem Angeklagten getrennt. Sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Alle Prozessbeteiligten hatten in den Schlussvorträgen auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Mann nahm das Urteil an und verzichtete auf Rechtsmittel. Die ehemaligen Eheleute wollen auch in Zukunft gemeinsam für die Kinder sorgen. Auch während des Prozesses hat der Angeklagte in der Dreizimmer-Wohnung seiner Ex-Frau übernachtet.