Prozess in Aurich  Dornumer Gastronom hinterzog Steuern

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 24.11.2024 11:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde am Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde am Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
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Weil er Steuern in Höhe von rund 30.000 Euro hinterzogen hat, muss ein Gastronom aus Dornum nun zahlen. Das gilt auch für einen Wittmunder.

Aurich - Am Auricher Amtsgericht hat ein Gastwirt aus Dornum am Donnerstag seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen, mit dem er wegen Steuerhinterziehung in fünfzehn Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro (110 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt worden war.

Richter stellt höhere Strafe in Aussicht

Nachdem ihm Richter Dr. Markus Gralla, in Ostfriesland zuständig für Steuerstraftaten, nach durchgeführter Verhandlung eine möglicherweise deutlich höhere Strafe in Aussicht gestellt hatte, hielt es der Angeklagte für angebracht, das Urteil doch anzunehmen. Über Jahre hinweg hatte der 32-Jährige Einnahmen seiner Gastronomiebetriebe kleingerechnet und an das Finanzamt entsprechend weniger Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer sowie einen geringeren Solidaritätszuschlag entrichtet als er angesichts tatsächlicher Umsätze hätte zahlen müssen. Insgesamt hatte er auf diese Weise fast 30.000 Euro gespart. Inzwischen hat er einen Teil davon gezahlt, so dass die Einziehung von lediglich rund 16.000 Euro angeordnet wurde.

In einem weiteren Verfahren musste sich ein Gastwirt aus Wittmund ebenfalls wegen Steuerhinterziehung in dreizehn Fällen verantworten. Auch er hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl über 1125 Euro (75 Tagessätze zu je 15 Euro) Einspruch erhoben. Er hatte trotz Aufforderung der Steuerfahndung in den Jahren 2017 bis 2019 keine Steuererklärung für eine Gaststätte in Wittmund abgegeben, die unter seinem Namen geführt worden war, und so die fälligen Steuern um knapp 23.000 Euro verkürzt.

27-Jähriger will nichts gewusst haben

In der Verhandlung gab der 27-Jährige an, von den ausstehenden Zahlungen nichts gewusst zu haben. Das Restaurant werde zwar unter seinem Namen geführt, allerdings werde es von seiner Familie betrieben. Von Umsätzen, Einnahmen und Ausgaben habe er keine Ahnung. Lediglich habe er aus familiärer Verbundenheit seinen Namen als Geschäftsführer hergegeben, in dem Vertrauen auf eine korrekte Buchführung. Er selbst habe in der fraglichen Zeit in Bremen studiert und nur gelegentlich aushilfsweise dort mitgearbeitet.

Richter Gralla riet dem Angeklagten zur Rücknahme seines Einspruchs. Als Geschäftsführer sei dieser verantwortlich für die Finanzen, erklärte er. Angesichts seiner aktuellen Einnahmen könne sich die Strafe nach durchgeführter Verhandlung durchaus erhöhen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger folgte der Angeklagte schließlich dem richterlichen Rat.

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