Bremen  Weihnachtsmarkt und Schlachte-Zauber: Waffenverbot am Bremer Hauptbahnhof

Melanie Hohmann
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Von Melanie Hohmann
| 23.11.2024 09:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Für den Bremer Hauptbahnhof gilt in der Weihnachtszeit stundenweise ein strenges Waffenverbot. Foto: Mohssen Assanimoghaddam / dpa
Für den Bremer Hauptbahnhof gilt in der Weihnachtszeit stundenweise ein strenges Waffenverbot. Foto: Mohssen Assanimoghaddam / dpa
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Eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei für den Bremer Hauptbahnhof verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände zu bestimmten Zeiten. Die Sicherheit während Weihnachtsmarkt, Schlachte-Zauber und zum Jahreswechsel soll dadurch erhöht werden.

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, einschließlich der Bahnsteige. Diese gilt nach Angaben der Beamten von Montag, 25. November 2024, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, montags bis donnerstags von 15 bis 22 Uhr sowie freitags bis montags von 15 bis 2 Uhr.

Die Allgemeinverfügung umfasst nach Angaben der Behörde ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art sowie pyrotechnischen Gegenständen.

Von dem Verbot ausgenommen sind Personen, die gefährliche Gegenstände oder Werkzeuge unter einer Berechtigung mitführen. Dazu zählen beispielsweise Polizei- und Rettungskräfte, Gastronomieunternehmen oder Handwerker. Auch Gegenstände, die als Sportgerät dienen, gelten als Ausnahme. Bahnreisende dürfen die genannten Gegenstände mitführen, „wenn sie zur Jagdausübung dienen und in einem geschlossenen, gesicherten Behälter [...] transportiert werden“.

Die Einhaltung der Ordnungsverfügung werde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. „Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen“, warnt die Behörde. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) sei auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Hintergrund der Allgemeinverfügung ist der Mitteilung nach, „dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen“.

Darüber hinaus finden im genannten Zeitraum der Bremer Weihnachtsmarkt und der Schlachte-Zauber statt. Auch auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Bremen werden Schausteller- und Gastronomiebetriebe aufgebaut.

„Mit den Veranstaltungen geht erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einher. In den genannten Zeiträumen besteht die Gefahr, dass alkoholisierte Personen bestohlen werden oder sich Konfrontationen entwickeln, die dann in körperlichen Auseinandersetzungen enden“, wissen die Beamten. Weiterhin verdeutliche die polizeiliche Erfahrung, dass die Aggressionsschwelle sinke und Gewaltstraftaten signifikant anstiegen.

„In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen“, erklärt die Behörde. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese der Mitteilung nach „schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen“. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein. Nach den Erfahrungen vergangener Silvesterfeierlichkeiten sei zudem mit der missbräuchlichen Nutzung herkömmlicher Feuerwerkskörper zur Begehung von Körperverletzungen sowie mit einer Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern mit einer teilweise vielfach erhöhten Sprengkraft zu rechnen.

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