Osnabrück  Fristen laufen bald ab: Diese Steuervorteile sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Joachim Merkl
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Von Joachim Merkl
| 23.11.2024 09:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Jahreswechsel bietet steuerliche Chancen. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
Der Jahreswechsel bietet steuerliche Chancen. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
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Bis zum Jahresende warten zahlreiche steuerliche Vorteile auf alle, die mehr aus ihrem Geld machen wollen. Vom erhöhten Grundfreibetrag bis hin zu steuerfreien Prämien bieten sich vielfältige Möglichkeiten, das eigene Budget zu entlasten. Mit diesen kleinen Anpassungen können Sie hunderte Euro sparen.

Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich von 11.784 Euro auf 12.084 Euro. Für zusammen veranlagte Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt er sich auf 24.168 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 60 Euro auf insgesamt 9.600 Euro (für zusammenveranlagte Eltern).

Für voraussichtlich anfallende Kosten können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag anmelden. Durch diesen Freibetrag verringert sich die Lohnsteuer, sodass monatlich mehr Netto vom Brutto auf dem Gehaltskonto übrigbleibt.

Falls eine Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden kann, räumt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung ein. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, bleibt ohnehin mehr Zeit für die Abgabe.

Damit für 2024 nicht zu viel Kapitalertragsteuer ans Finanzamt geht, sollten Anleger ihre Freistellungsaufträge an die Bank noch für dieses Jahr anpassen beziehungsweise korrigieren.

Wer sein Kostenbudget für die Jahressteuer 2024 noch nicht ausgeschöpft habt, sollte noch in den verbleibenden Wochen aktiv werden. Folgende Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig:

Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 18 Jahren wird auf 12,86 Euro je Arbeitsstunde erhöht. Auszubildende in nicht tarifgebundenen Betrieben erhalten je nach Lehrjahr zwischen 33 und 46 Euro mehr Geld. Die Verdienstgrenze für Minijobber wird von 538 Euro auf 556 Euro monatlich erhöht.

Wer im Homeoffice arbeitet, kann in seiner Steuer eine Tagespauschale von sechs Euro ansetzen. Die Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr gedeckelt. Selbstständige mit einem Arbeitszimmer zuhause können anteilige Kosten für Miete, Reinigung, Strom, Wasser, Heizung, Telefon und Internet und Betriebskosten absetzen. Für ein Büro in der eigenen Immobilie lassen sich außerdem anteilige Reparatur- und Renovierungskosten, Grundabgaben sowie Kreditzinsen abziehen.

Die Frist für eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie des Chefs an die Beschäftigten bis zu 3.000 Euro läuft Ende 2024 ab.

Sowohl die gesetzliche Pflegekasse als auch die staatliche KfW übernehmen bei altersgerechten Umbauten in häuslicher Umgebung zehn Prozent der Kosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Von der KfW gibt es für Einzelmaßnahmen maximal 2.500 Euro, von der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro.

Zum 15. Januar 2025 kommt für gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte (ePA). Darin werden medizinische Daten von Patienten dokumentiert. Wer damit nicht einverstanden ist, kann der ePA jederzeit, auch vorab, widersprechen.

Wer eine Photovoltaikanlage installieren möchte, kann die nicht für den Eigenverbrauch benötigte Energie in das Stromnetz einspeisen. Dafür erhält er 20 Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung von bis zu 8,03 Cent pro Kilowattstunde; jedoch nur, wenn er die Anlage bis Ende Januar 2025 in Betrieb nimmt.

Wer seine gesetzliche Rente aufbessern will, kann bis zum 31. März des Folgejahres freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Damit werden dem Rentenkonto Extra-Punkte gutgeschrieben. In 2025 verteuert sich der Preis je Rentenpunkt deutlich um 11,3 Prozent. Freiwillige Beiträge sollten daher noch im Jahr 2024 geschehen.

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