Hannover Untersuchungsausschuss zu Weils Büroleiterin: Hat sich der ganze Wirbel gelohnt, Frau Hermann?
Ein Untersuchungsausschuss sollte klären, ob ein dickes Gehaltsplus (8200 statt 6300 Euro) für die Büroleiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gerechtfertigt war. Am Ende steht weiter die Kritik der CDU dem Abwinken von Weils Staatskanzlei gegenüber. War es das wert? Im Interview verteidigt Carina Hermann, Sprecherin der CDU im Ausschuss, das Fass aufgemacht zu haben.
Frage: Frau Hermann, der Untersuchungsausschuss zum Gehaltsplus für die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) neigt sich dem Ende zu. Köpfe sind keine gerollt. Sind Sie enttäuscht?
Antwort: Nein. Ich stelle fest, dass der Ministerpräsident am Ende nicht die Kraft hatte, die Konsequenzen aus dem Fehlverhalten seines Chefs der Staatskanzlei zu ziehen und Herrn Mielke zu entlassen. Das muss er bis zum Ende seiner Amtszeit mit sich selbst vereinbaren. Der Untersuchungsausschuss hat aus meiner Sicht gezeigt, dass in der Staatskanzlei eine rechtswidrige Personalpolitik betrieben wurde. Das gilt sowohl für die Einstellung der Büroleiterin als auch für die rückwirkende, rechtswidrige Höherbezahlung. Darüber hinaus haben wir nebenbei noch festgestellt, dass in der Staatskanzlei illegale SPD-Parteiarbeit erledigt wird. Dieses Gesamtbild hat am Ende dem Glauben an Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst massiv geschadet.
Frage: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat auch ermittelt, aber ohne Ergebnis. Wenn das jetzt alles so rechtswidrig und illegal war, wieso gibt es keine juristischen Konsequenzen?
Antwort: Das eine ist die Rechtswidrigkeit in einem Verwaltungsverfahren und das andere ist die Frage, ob man sich wegen Untreue strafbar gemacht hat.
Frage: Was offenbar nicht der Fall war.
Antwort: Immerhin gab es aber einen hinreichenden Tatverdacht und konkrete Ermittlungsverfahren gegen Stephan Weil, gegen seinen Staatskanzlei-Chef Jörg Mielke und gegen Finanzminister Gerald Heere.
Frage: Auch ohne handfeste Ergebnisse. Am Ende stehen weiter die Vorwürfe der CDU gegen die Rechtfertigungen der Staatskanzlei, die alles für einwandfrei hält.
Antwort: Ich glaube, das Gesamtbild dieses Untersuchungsausschusses ist zu betrachten. Wir haben als Opposition eine Kontrollfunktion, müssen Fehlverhalten aufdecken. Es ist bis heute nicht nachvollziehbar, warum eine Sonderlocke für die Büroleiterin des Ministerpräsidenten gedreht worden ist. Das Märchen von der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes, das man uns immer erzählt hat, ist schlichtweg unwahr. Das hat die Aktenlage, das haben die Zeugenaussagen ergeben. Man hat diese neue Regelung im öffentlichen Dienst ausschließlich zugunsten der Büroleiterin geschaffen. Es gibt bis heute nicht einen anderen weiteren Fall, der von dieser Neuregelung profitiert hat.
Frage: Nun hat sich dieser ganze Ausschuss monatelang um Frau C. gedreht. Sie stand im Mittelpunkt des Ganzen, wurde aber selbst nicht gehört. Wieso hat die CDU sie nicht als Zeugin geladen?
Antwort: Frau C. ist am Ende mit dieser ganzen Angelegenheit ein Bärendienst erwiesen worden. Der Ministerpräsident hat sich persönlich dafür eingesetzt, seine Büroleiterin außertariflich nach B2 zu bezahlen, obwohl sie die entsprechenden Qualifikationen und die Berufserfahrung überhaupt nicht erfüllt. Da ist es irrelevant, ob man dazu jetzt Frau C. hört. Relevant ist das Fehlverhalten von Entscheidungsträgern.
Frage: Sie meinen in erster Linie den Staatskanzlei-Chef Jörg Mielke.
Antwort: Richtig. Er hat ein erhebliches Fehlverhalten an den Tag gelegt und viele Ungereimtheiten und Fehlinformationen an die Öffentlichkeit geben lassen. Unter seiner Verantwortung sind die Fehler passiert. Wir beschäftigen uns mit den Personen, die am Ende Verantwortung zu tragen haben. Und das wäre hier der Chef der Staatskanzlei gewesen.
Frage: Wie geht es jetzt weiter?
Antwort: Bis zum 28. November werden wir unseren Abschlussbericht dem Untersuchungsausschuss vorlegen und dann dürfte im Dezember oder im Januar abschließend im Landtag über die Sache diskutiert werden.
Frage: Die CDU-Fraktion hat ihre Kosten für Personal und Gutachten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss bislang nicht mit dem Landtag zur Erstattung abgerechnet. Über was für Beträge sprechen wir da?
Antwort: Zunächst muss ich sagen, dass ich die Diskussion um die Kosten in keinster Weise nachvollziehen kann. Demokratie kostet Geld und die Ermittlung der Wahrheit kostet Geld. Wir sollten keine Kosten ins Verhältnis zu diesem Untersuchungsausschuss setzen. Und deswegen ist es richtig, dass es die Kostenerstattungsregelungen des Landtags gibt.
Frage: Die Frage war, welche Kosten bei der CDU während des elf Monate andauernden Untersuchungsausschusses angefallen und noch mit dem Landtag abzurechnen sind.
Antwort: Wir werden eine Minijobberin und eine halbe Stelle eines Beamten mit dem Landtag abrechnen. Ebenso unsere Gutachterkosten. Genaue Summen kann ich noch nicht nennen, aber ich meine, wir können circa 6.000 Euro pro Monat abrechnen. Das werden wir sicherlich auch machen.