Höhere Einnahmen  SPD will Gebühren für Parkausweise in Norden mehr als verdoppeln

| | 21.11.2024 10:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die SPD will in Norden die Gebühren für Anwohnerparkausweise erhöhen. Foto: DPA
Die SPD will in Norden die Gebühren für Anwohnerparkausweise erhöhen. Foto: DPA
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Von 50 auf 120 Euro: Die SPD in Norden will die Beiträge anheben, um finanzielle Löcher zu stopfen – das kommt bei anderen Fraktionen nicht gut an. Es soll aber die finanzielle Lage der Stadt verbessern.

Norden - Schon wieder will die Norder SPD-Fraktion eine Gebührenerhöhung: Erst wollte die Fraktion den Grundsteuer-Hebesatz anheben, um den Straßenbau zu finanzieren, jetzt hat die Fraktion einen Antrag gestellt, die Gebühren für die Bewohnerparkausweise mehr als zu verdoppeln.

Wie in dem Antrag der SPD-Fraktion zu lesen ist, sollen die Jahresgebühren für Bewohnerparkausweise von bisher 50 auf dann 120 Euro angehoben werden. Die Begründung der SPD: „Gerade in touristischen Ortsteilen ist es ein Privileg, einen ganzjährigen Stellplatz zu haben.“ Seit Oktober 2020 liege die Gebührenhoheit beim Bewohnerparken bei den Bundesländern. „Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist das Ermessen auf Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise dahin auszuüben“, so die SPD. Übersetzt heißt das so viel wie: Weil im Haushalt ein dickes Minus klafft, sucht die SPD nach zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten.

Gebührenerhöhung für FDP Ultima Ratio

Mit einem ähnlichen Ansinnen ist die SPD in Norden allerdings gerade gescheitert. Um die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zu kompensieren – also den Wegfall der Anwohnerbeiträge für den Ausbau der Straßen vor der eigenen Haustür – wollte die SPD-Fraktion den Grundsteuer-Hebesatz anheben. Das kam bei den anderen Ratsfraktionen nicht gut an – zumal der Zeitpunkt des Antrags schlecht gewählt war. Quasi zeitgleich verkündete Bürgermeister Florian Eiben eine dicke Gewerbesteuernachzahlung für Norden. In der in Norden üblichen interfraktionellen Runde – einer Runde, in der alle Ratsfraktionen vertreten sind und versuchen, sich im Vorfeld über strittige Themen zu einigen – wurde die SPD zurückgepfiffen. Schließlich verkündete Bürgermeister Eiben selbst, es werde keine Anhebung des Hebesatzes geben. Die Grundsteuer B soll „aufkommensneutral“ sein – das heißt, die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für Bewohnerparkausweise ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 14 StVG ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, die die Einrichtung von Zonen regeln, in denen ein Bewohnerparkausweis erforderlich ist. Ein Bewohnerparkausweis, auch als Anwohnerparkausweis bekannt, gilt in einer fest definierten Zone innerhalb einer Stadt oder Gemeinde.

Jetzt also der nächste Vorstoß der SPD in diese Richtung. Dabei hatten vor allem FDP, CDU und Grüne im Rat ganz klar gemacht: Zunächst müssen die Ausgaben der Verwaltung unter die Lupe genommen werden. Erst wenn alle Einsparpotenziale ausgeschöpft seien, könne im Rat über eventuelle Gebührenerhöhungen debattiert werden. „Das darf aber erst die letzte Möglichkeit sein und darf nicht an erster Stelle stehen“, betont Jürgen Heckroth (FDP) immer wieder. Politisch positioniert sich Heckroth ganz klar: „Eine Finanzierung durch ständige Steuer- und Abgabenerhöhung lehne ich strikt ab“, so sein Credo.

Erhöhung soll 20.000 Euro jährlich einbringen

Laut Sitzungsvorlage wurden aktuell im Gebiet der Stadt Norden etwa 500 Bewohnerparkausweise sowie 330 Handwerkerausweise ausgestellt. Bereits Mitte des Jahres sei die jährliche Gebühr für diese Ausweise auf 100 Euro angehoben worden. Außerdem werden laut Verwaltung keine Ausweise mehr ohne Kennzeichenfestlegung ausgestellt, den tatsächlichen Bedarf an Ausweisen festzustellen und um Missbrauch vorzubeugen.

Die erneute Anpassung der Gebühren soll laut Verwaltung zum einen die Einnahmesituation verbessern, da die derzeitige Gebühr die Verwaltungskosten nur unzureichend decke. Zum anderen könne eine höhere Gebühr den Parkdruck in zentralen Wohngebieten reduzieren und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern, heißt es. Das ist für die Verwaltung aber nicht der Hauptgrund. An erster Stelle der Beschlussvorlage steht bei den Zielen ganz klar die „finanzielle Konsolidierung“ und die „Erhöhung der städtischen Einnahmen durch angepasste Parkgebühren“. Erst an zweiter und dritter Stelle folgen als Ziele die „Entlastung des Parkraums“ durch eine „Reduktion der Parkplatznachfrage durch Erhöhung der Parkgebühren“ sowie die „Förderung nachhaltiger Mobilität“. Die teureren Gebühren sollen Anwohner dazu bringen, alternative Verkehrsmittel zu nutzen.

Durch die zusätzliche Erhöhung der Gebühren auf 120 Euro würde die Stadt nach Angaben der Verwaltung zusätzliche Einnahmen von insgesamt 20.000 Euro generieren, sofern die Zahl der ausgestellten Ausweise gleichbleibend ist. Auf den Antrag angesprochen klingt die Fraktionsvorsitzende der SPD allerdings selbst nicht mehr so überzeugt von dem eigenen Vorhaben. Dieser Antrag stamme vom 12. August, teilte sie mit. Einer Zeit also, als vom Geldsegen durch die Gewerbesteuer noch nichts bekannt war. „Die Situation stellt sich jetzt anders dar. Ich gehe jetzt davon aus, dass unser Antrag zurückgenommen wird“, so van Gerpen. Ob das so kommt, wird die Ausschusssitzung am 25. November zeigen.

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