Großefehntjer Grundsteuern Senkung der Hebesätze bringt Mehreinnahmen
Das Land fordert von Großefehn, die Steuern anzuheben. Gleichzeitig soll die Gemeinde aber bei der Grundsteuerreform nicht mehr Geld einnehmen. Wie die Fehntjer Kämmerin einen Ausweg findet.
Großefehn - In einem Dilemma steckt die Gemeinde Großefehn: Das Land Niedersachsen fordert eine Anhebung der Grundsteuern. Das Land Niedersachsen verbietet aber gleichzeitig auch eine Anhebung der Grundsteuern, weil die Reform aufkommensneutral verlaufen soll. Das bedeutet, dass die Kommunen nicht mehr Geld einnehmen sollen. Ein Paradoxon, mit dem die Fehntjer Kämmerin Jördis Lienemann umgehen musste. Sie legte nun ihren Lösungsvorschlag vor, der auf den ersten Blick auch paradox kling: Die Gemeinde wird ihre Hebesätze für die Grundsteuern A (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und B (bebaute Grundstücke) senken – und trotzdem mehr Geld einnehmen.
Tief in die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Land ist Lienemann für die Begründung eingestiegen. Denn das Land Niedersachsen hat bei der Grundsteuerreform, die ab Januar 2025 greift, nicht die Bundesgesetze übernommen, sondern sich für einen eigenen Weg entschieden. Und dort wird eben nicht vorgeschrieben, so Lienemann, dass die Reform aufkommensneutral verlaufen soll. Denn eine solche Verpflichtung würde in das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen. Vielmehr gebe es nur die Pflicht, den Hebesatz für die Grundsteuer B zu ermitteln, der aufkommensneutral wäre. Danach muss die Gemeinde nur veröffentlichen, wie groß die Abweichung ihres Hebesatzes zu dem mit der Aufkommensneutralität ist.
Zielvereinbarung muss befolgt werden
Ein kompliziertes Rechenmanöver, das in Großefehn in einer Beschlussvorlage mit 19 Seiten mündet. Bisher hat Großefehn einen Hebesatz von 420 Prozent. Laut Plan werden damit in diesem Jahr bei der Grundsteuer B 2,4 Millionen Euro an Einnahmen erzielt. Weitere 220.000 Euro kommen bei der Grundsteuer A zusammen. Mit dem neuen Berechnungsmodell ab dem kommenden Jahr müsste bei der Grundsteuer A der Hebesatz bei 267 Prozent, bei der Grundsteuer B bei 247 Prozent liegen, um ungefähr auf dieselben Einnahmen zu kommen.
Lienemann muss aber mit dem Haushalt 2025 auch der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen zur Reduzierung des Defizits nachkommen. Diese wurde 2017 abgeschlossen, nachdem Großefehn eine Entschuldungshilfe in Höhe von 3,5 Millionen Euro vom Land und 530.000 Euro vom Landkreis Aurich erhalten hatte. Daher schlägt sie vor, den Hebesatz für die Grundsteuern A und B auf jeweils 300 Prozent festzusetzen. Das würde der Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von knapp 400.000 Euro bescheren.
Hebesätze sollen Mittwoch beschlossen werden
„Meiner Ansicht nach würde bei einer Reduzierung des Hebesatzes auf den aufkommensneutralen Hebesatz eine kurzfristige Augenwischerei erfolgen“, so Lienemann. Denn damit würde die Finanzsituation der Gemeinde Großefehn mit ihren Konsolidierungsverpflichtungen unter Ankündigung der verschlechterten Haushaltssituation nicht ausreichend Rechnung getragen. „Auch wenn es keiner sagen oder hören mag: Wir haben ein Finanzproblem“, sagt die Kämmerin ganz deutlich. Denn für dieses Jahr weise der Haushaltsplan ein Defizit von 2,2 Millionen Euro aus, im kommenden Jahr geht die Kämmerin von 2,9 Millionen Euro aus.
Jetzt muss es schnell gehen. Denn damit die Gemeinde die neuen Grundsteuern auch einnehmen kann, müssen den Bürgern erst die Steuerbescheide zugestellt werden. Und diese können erst ausgefertigt werden, wenn die Hebesatzsatzung geändert ist. Daher wird sich am kommenden Dienstag, 19. November, der Finanzausschuss der Gemeinde mit der Grundsteuer befassen. Einen Tag später soll dann der Rat die Änderung der Satzung beschließen.