Prozess in Aurich  Totschlag in Hage – Angeklagter sieht sich als Gott

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.11.2024 12:25 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein 32-jähriger Norder – hier mit Verteidiger Folkert Adler – steht wegen Totschlags vor Gericht. Foto: Archiv/Banik
Ein 32-jähriger Norder – hier mit Verteidiger Folkert Adler – steht wegen Totschlags vor Gericht. Foto: Archiv/Banik
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Ein 32-Jähriger steht in Aurich vor Gericht, beschuldigt, eine Frau in Hage getötet zu haben. Gutachter bescheinigt ihm große Gefährlichkeit. Der Fall offenbart bizarre Wahnvorstellungen.

Aurich - Ein 32-jähriger Mann aus Norden steht vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wird, zwischen dem 20. und 21. Januar eine 65-jährige Frau aus Hage mit elf Messerstichen getötet zu haben. Er bestreitet die Tat. Am Donnerstag, 14. November 2024, wurde der Prozess vor dem Landgericht in Aurich fortgesetzt. Der psychiatrische Gutachter, Professor Dr. Wolfgang Trabert, legte sein Gutachten vor und bescheinigte dem Angeklagten aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie „schweres Leid und große Gefährlichkeit“.

Laut Trabert brach die Krankheit bei dem Norder im Jahr 2019 aus. „Er hat die Vorstellung entwickelt, er werde über Satellit überwacht. Daran sollte jemand aus Norden beteiligt gewesen sein“, erklärte Trabert. Der Mann begann daraufhin, die Frau zu stalken, die er als die „Hure von Babylon“ bezeichnete, und folgte ihr bis nach Hannover. Dies führte zu mehreren Strafanzeigen.

Angeklagter wurde mehrfach zwangseingewiesen

Der Angeklagte sei in den vergangenen Jahren mehrfach in die Norder Psychiatrie zwangseingewiesen worden. Unter anderem, nachdem er im März 2021 eine nächtliche Bombendrohung an den Münchener Flughafen gesandt habe. „Hintergrund war, er wollte erreichen, dass die Satellitenüberwachung und die Bedrohung durch die Hure endlich aufhören“, erklärte der Sachverständige. Kurze Zeit später habe der Norder seine Mutter tätlich angegriffen, die ihn danach nicht mehr bei sich habe aufnehmen wollen.

Er sei in ein Heim in Dornum gekommen, aus dem er sich im März 2021 selbst entlassen habe, weil er wieder Alkohol trinken und Party habe machen wollen. „Er hat mal hier, mal da geschlafen, so ist auch der Kontakt zu der Getöteten zustande gekommen“, schilderte Trabert. Der Norder habe ein paar Wochen bei ihr übernachtet gegen Geld, bis er eine Wohnung in Norden bekommen habe. Danach habe er sie gelegentlich besucht und weiterhin einen Schlüssel gehabt: „Sie hatten ein gutes, freundliches Verhältnis.“

Angeklagter soll sich als „Gott der Menschheit“ gesehen haben

Über die Tat habe ihm der Angeklagte nichts sagen können oder wollen, so der Psychiater. Er habe ihn gefragt, was an diesem Wochenende passiert sei. Der Norder habe „Keine Ahnung“ geantwortet. Er habe für sich ausgeschlossen, die Frau umgebracht zu haben. „Nein, das bin nicht ich“, habe er gesagt. Er habe auch bestritten, dass ihm irgendwelche Götter die Tat eingeredet hätten.

Bei einer polizeilichen Vernehmung am 23. Januar 2024 habe der Erkrankte erstmals von Göttern und akustischen Halluzinationen gesprochen, so Trabert. Ende Februar 2024 habe der Norder der Polizei erzählt, er würde vom Teufel in Gestalt der Hure von Babylon verfolgt und sei mehrfach aufgeschlitzt worden. Er selbst sei der Gott der Menschheit. Wenn er verschwinde, sei es das Ende des Universums.

Seit August in psychiatrischer Klinik

Nachdem er in die Norder Psychiatrie eingewiesen worden sei, habe er mit keinem Wort mehr darüber berichtet, so dass er nach einer guten Woche, am 8. März 2024, wieder entlassen worden sei. Am 27. März sei der 32-Jährige in Untersuchungshaft genommen worden. Seit August sei er vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Bei seiner Aufnahme wurden religiöser Größenwahn, Sinnestäuschungen, inadäquates Lachen, zerfahrenes Sprechen und fehlende Krankheitseinsicht dokumentiert.

Der Sachverständige berichtete weiter, beim Begutachtungsgespräch habe ihm der Angeklagte mitgeteilt, Satan habe ihm schreckliche Leiden geschickt. Er sehe Dinge, die ihm panische Angst machten. Er selbst sehe sich als Gegner des Obersatansgottes Johannes, dazu höre er Götterstimmen, die zu, mit oder über ihn sprächen. Er würde erleben, wie aus seinem Kopf Gedanken herausgenommen und andere hineingesetzt würden.

Angeklagter hat keine Krankheitseinsicht

Der Betroffene habe keine Krankheitseinsicht. „In seinem Innersten ist das, was er erlebt, wahr“, erklärte Trabert. Während der Zeiten der schrecklichen inneren Erlebnisse würde der 32-Jährige sehr leiden. „Es kam immer wieder zu Ausbrüchen seiner Erkrankung, die ihn zur Gefährdung anderer Menschen und zu Aufenthalten in die Psychiatrie geführt haben“, bilanzierte der Gutachter, der bei dem Angeklagten zudem eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert hat.

Nach Traberts Hypothese hat der Norder, der seine Tabletten schon seit Wochen abgesetzt hatte, die Tat in einem akut psychotischen Zustand begangen: „Dass es plötzlich zu einer psychotischen Realitätsverkennung gekommen ist, und in dieser Situation zu den tödlichen Stichen.“ Der gewaltsame Exzess sei über Minuten gegangen – „kann sein, dass das psychotische Erleben dann vorbei war“. Trabert schätzte die Wahrscheinlichkeit weiterer Gewalttaten als „durchaus hoch“ ein.

Betreuer beschreibt den Angeklagten als immer freundlich

Zusätzlich wurde der Betreuer des Angeklagten am Donnerstag als Zeuge vernommen. Er berichtete, der Norder sei immer freundlich und aufmerksam gewesen. „Ich habe keine Situation erlebt, wo wahnhafte Inhalte deutlich waren“, sagte er.

Am 27. November wird ab 9 Uhr in Saal 003 des Auricher Landgerichts plädiert. An diesem Tag soll auch das Urteil fallen.

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