Prozess um Brandstiftung  Feuer in Rhauderfehn – Streit, Alkohol und ein Leben in Angst

Elke Wieking
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Von Elke Wieking
| 15.11.2024 09:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
In der Nacht zum 2. Mai 2023 brannte diese Doppelhaushälfte in Rhauderfehn. Das Feuer ist zurzeit Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Aurich. Archivfoto: Janßen
In der Nacht zum 2. Mai 2023 brannte diese Doppelhaushälfte in Rhauderfehn. Das Feuer ist zurzeit Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Aurich. Archivfoto: Janßen
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Im Prozess gegen einen 40-Jährigen aus Rhauderfehn sagten am zweiten Verhandlungstag seine Ehefrau und ein Sachverständiger, der den Tatort untersucht hatte, aus. So verlief der Prozesstag.

Aurich/Rhauderfehn - Nach eingehender Untersuchung eines Doppelhauses, das am 2. Mai 2023 gegen 2.20 Uhr morgens in Rhauderfehn lichterloh gebrannt hatte, kam der Sachverständige für Brandursachen und Elektrotechnik, Harald Eden, zu dem Ergebnis: Das Gebäude sei durch Brandstiftung zerstört worden. „Entweder fahrlässig oder vorsätzlich“, fügte der 64-Jährige am Mittwoch, 13. November 2024, in seiner Aussage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hinzu.

Tatverdächtig ist der 40-jährige Ehemann einer Mieterin, der seit Sommer dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt. Und weil sich zum Zeitpunkt des Brandes nicht nur seine Ehefrau mit ihren zwei Kindern, sondern auch das Nachbarehepaar in dem Gebäude befunden hatten, soll sich der Rhauderfehner wegen versuchten, heimtückischen Mordes in fünf Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge verantworten.

Der Angeklagte bestritt am ersten Tag des Verfahrens, 5. November 2024, nicht, dass er alkoholisiert vor Ort gewesen war und, dass er Streit mit seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau gehabt hatte, weil er glaubte, dass diese habe einen neuen Partner habe. Doch den Brand habe er nicht gelegt, teilte sein Anwalt Edgar Dalhoff in einem sogenannten „opening statement“, einer Gegenerklärung der Verteidigung auf die Anklageschrift, mit. Darin erklärte Dalhoff auch, sein Mandant liebe seinen kleinen Sohn, und er würde ihm nie etwas antun.

Wie war die Ehe? „Schlecht“

An diesem zweiten Verhandlungstag sagte die Ehefrau des Angeklagten aus. Sie lebte in der Brandnacht mit ihren Kindern in dem Doppelhaus. Wie denn die Ehe gewesen sei, fragte der Vorsitzende Richter, Björn Raap. „Schlecht“, antwortete die 33-Jährige. Anfangs habe es noch gute Zeiten gegeben, zum Schluss aber nicht mehr, präzisierte die Zeugin. Sie schilderte eine Ehe, in der durchgehend der Alkoholkonsum des 40-Jährigen Thema gewesen sei. Er sei Alkoholiker, teilte sie mit – ein Umstand, den der Angeklagte aber gegenüber dem zuständigen Sachverständigen, dem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Professor Dr. Wolfgang Trabert, abgestritten hat.

Der Angeklagte (links) mit seinem Anwalt Edgar Dalhoff beim Prozessauftakt. Archivfoto: Wieking
Der Angeklagte (links) mit seinem Anwalt Edgar Dalhoff beim Prozessauftakt. Archivfoto: Wieking

Nach Aussage seiner Ehefrau hatte der Angeklagte im Laufe der Ehe immer mehr getrunken, bis er schließlich schon betrunken von der Arbeit gekommen sei – um dann zu Hause weiterzumachen. Nüchtern sei ihr Mann liebevoll, betrunken aber sehr aggressiv, machte sie deutlich. Dann habe er Möbel umgeworfen, sie beleidigt und sei sie auch körperlich angegangen. Und er habe ihren älteren Sohn, den sie in die Ehe mitgebracht hatte, schlecht behandelt. Mehrmals habe sie die Polizei rufen müssen.

33-Jährige lebte in Angst

Schließlich erwirkte sie ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Bis kurz vor der vermeintlichen Tat wohnte sie in der Doppelhaushälfte mit den Kindern oben, wo sie sich nach eigener Aussage aus Angst mit den Kindern oft eingeschlossen habe, wenn ihr Mann von der Arbeit gekommen sei. Der wohnte unten im Haus, bis er kurz vor der verhängnisvollen Nacht in eine vier bis fünf Kilometer entfernte Wohnung eingezogen war.

Am 1. Mai 2023 sei ein Freund, mit dem sich nach der Trennung langsam eine Beziehung angebahnt habe, tagsüber bei ihr gewesen, erinnerte sich die junge Frau. Abends hätten sie mit den Kindern einen Film geguckt. Nachdem die Söhne im Bett gewesen seien, hätten sie sich mit einem Glas Wein auf die überdachte Terrasse gesetzt, um zu reden und zu rauchen. Ihr Bekannter habe eine Kerze auf den Couchtisch aus Rattan gestellt. Der junge Mann hatte ausgesagt, es sei eine kleine Duftkerze im Glas gewesen. Die Ehefrau meinte dagegen, dass es eine offene Kerze gewesen sei.

Ehemann versteckte sich im Garten

Als ihr Bekannter Geräusche gehört habe, sei sie in den Garten gegangen, um die Ursache zu erforschen. Dort habe sie ihren Mann entdeckt, der sich hinter der Kinderschaukel versteckt habe. Sie habe sofort ihren Freund zugerufen, dass er ins Haus gehen solle. Kaum habe er die Terrassentür zu gehabt, sei der Angeklagte hinter der Scheibe aufgetaucht, erinnerte sich der 30-Jährige in seiner Zeugenaussage am 5. November. Das sei schon bedrohlich gewesen.

Draußen habe ihr Mann sie beleidigt und geschubst, so die Ehefrau. Drinnen alarmierte ihr Bekannter die Polizei. Sein Anruf wurde um ging 23.06 Uhr registriert. Als die Beamten eintrafen, konnten sie den 40-Jährigen nicht mehr finden. Ihn sah der Bekannte, der sich nach dem Vorfall von seiner Mutter abholen ließ, unweit des Doppelhauses in einem Beet an einer Straßen liegend gesehen haben. Seine Mutter habe den Rettungsdienst angerufen und aus dem Auto heraus ein Foto gemacht. Das schickte der 30-Jährige der Ehefrau. Der Anruf wurde bei der Rettungsleitstelle am 2. Mai um 1.13 Uhr dokumentiert. Ende des Einsatzes der Rettungssanitäter: 1.43 Uhr.

Angetrunkener war „voll orientiert“

Laut Protokoll trafen die Rettungssanitäter einen Mann vor Ort an, der geschlafen habe. Geweckt sei er, wenn auch angetrunken, „voll orientiert“ gewesen und mit seinem Rad weggegangen, ohne seinen Namen angegeben zu haben. Der Rettungsdienst fuhr ihm nach, verlor ihn dann in der Siedlung. Der Angeklagte hatte angegeben, dass er zu Hause zwei bis drei Gläser Whisky-Cola und nach seinem Auftritt im Garten in der Nähe des Hauses eine halbe Flasche Whisky getrunken hatte. An den Rettungseinsatz könne sich sein Mandant aber nicht erinnern, sagte sein Anwalt.

Das Doppelhaus wurde durch das Feuer zerstört. Archivfoto: Zein
Das Doppelhaus wurde durch das Feuer zerstört. Archivfoto: Zein

Die Ehefrau schilderte am Mittwoch auch, dass ihr Mann bei dem Streit hinterm Haus vor Wut den Rattantisch und noch andere Sachen umgetreten habe. Was aus der Kerze, die auf dem Tisch gestanden hatte, geworden sei, wisse sie aber nicht. Sie habe zusammen mit ihrem Freund, seiner Mutter und seinem Stiefvater auf der Terrasse wieder alles hingestellt. Danach hätten sie noch miteinander über den Vorfall geredet und geraucht. Anschließend seien die Gäste gefahren.

Könnten Kerze und Zigaretten Feuer entfacht haben?

Könnte also die Kerze oder glimmende Zigaretten auch den Brand ausgelöst haben, fragte das Gericht den Sachverständigen für Brandursachen, Harald Eden. Das schloss er aus: Der Streit sei gegen 23 Uhr gewesen, das Aufräumen zwei Stunden später. Hätten die Kerze oder Zigaretten die Gartenmöbel aus Rattan angesteckt, hätten die Ehefrau und ihre Gäste Brandgeruch festgestellt. Die Kerze, von der er im Brandschutt nichts mehr gefunden hatte, habe auch nicht unter den Rattantisch fallen können. Ein Foto zeigte: Er war ein Würfel, unter den nichts rollen konnte. Auch glimmende Zigaretten könnten nicht so viele Feuer entfachen, wie allgemein angenommen, machte der Sachverständige deutlich.

Hintergrund ist, dass die Ehefrau geschildert hatte, dass sie gegen 1.45 Uhr noch mal mit ihrem Bekannten telefoniert habe, weil sie nach den Vorfall mit dem Angeklagten Angst gehabt habe. Sie sei im Wohnzimmer am Telefon gewesen, als sie meinte, jemand schliche auf der Terrasse herum. Sie habe das Rollo hochgezogen, das Außenlicht angeschaltet, aber nichts gesehen. Rund eine Viertelstunde später habe sie Geräusche wie von einem Gewitter gehört. Als sie diesmal das Rollo ein Stück hochgezogen habe, habe es auf der Terrasse lichterloh gebrannt. Sie habe schreiend und in Panik ihre Kinder, die schon wach gewesen seien, von oben geholt, an der Tür ihre Handtasche, ihr Portemonnaie und ihr Handy eingesteckt und sei nach draußen gerannt. „Ich hatte nicht mal Schuhe an.“ Auf ihrer Flucht habe sie die Feuerwehr alarmiert. Dort ging ihr Anruf um 2.21 Uhr ein.

Ist Whisky ein Brandbeschleuniger?

So ein schnelles und großes Feuer könne nur durch eine offene Flamme entstanden sein, sagte der Sachverständige Eden. Angezündetes Rattan würde dann „sehr schnell brennen“, machte der Experte deutlich. Ob Whisky ein Brandbeschleuniger sein könne, wollte das Gericht wissen. „Nein, zu wenig Alkohol“, antwortete Harald Eden. Der müsse mindestens 50 Prozent haben.

Ob sie dem Angeklagten die Brandstiftung zutraue, fragte der Verteidiger des 40-Jährigen zum Schluss seine Frau. „Im nüchternen Zustand nicht“, war die Antwort. Der Prozess wird am Dienstag, 19. November 2024, um 10.30 Uhr im Landgericht Aurich fortgesetzt.

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