Streit um Buchenhof  Gemeinde Dornum soll enterbt werden

| | 07.11.2024 12:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Seit Jahren wird in Dornum um den Buchenhof in Westeraccum gestritten. Foto: Rebecca Kresse
Seit Jahren wird in Dornum um den Buchenhof in Westeraccum gestritten. Foto: Rebecca Kresse
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Der Buchenhof steht im Zentrum eines Erbstreits. Die Testamentsvollstreckerin will den letzten Willen von Konrad Onnen durchsetzen. Der Bürgermeister weiß nicht, was die Gemeinde falsch gemacht hat.

Dornum - Gegen die Gemeinde Dornum läuft ein Enterbungsverfahren. Das bestätigte Bürgermeister Uwe Trännapp im Gespräch mit unserer Zeitung. Es geht um den Buchenhof in Westeraccum des 2021 verstorbenen Konrad Onnen. Initiiert hat das Verfahren die ehrenamtliche Testamentsvollstreckerin von Konrad Onnen, Ingrid Backenhaus. Sie ist überzeugt: Die Gemeinde ist des Erbes nicht würdig. Seit dem Tod von Konrad Onnen kämpft sie darum, seinen Willen für seinen Nachlass durchzusetzen. Sie wurde von Onnen noch zu dessen Lebzeiten als Testamentsvollstreckerin eingesetzt.

Uwe Trännapp versteht das Ganze nicht, wie er sagte. Ein Schreiben über die geplante Enterbung sei mittlerweile eingegangen, die Anwälte kümmerten sich. Trännapp hätte es nach eigenen Aussagen gerne anders gehabt. „Ich finde es schade, dass man da nicht mal an einen Tisch kommt. Ich bin immer gerne bereit, dass wir uns an einen Tisch setzen, um eine gute Lösung zu suchen“, sagte Trännapp. „Wir wollen jetzt erstmal wissen, was wir falsch gemacht haben.“

Die Gemeinde Dornum soll enterbt werden. Foto: Rebecca Kresse
Die Gemeinde Dornum soll enterbt werden. Foto: Rebecca Kresse

Testamentsvollstreckerin: Gemeinde lässt Buchenhof verfallen

Das wundert wiederum Ingrid Backenhaus. Nicht einmal sei die Gemeinde auf sie zugekommen, um in Ruhe über die Dinge zu sprechen, sagte sie auf Nachfrage. „Mich hat noch niemand gefragt, ob ich reden will“, sagte sie. Dabei sei sie sehr wohl bereit, sich mit Uwe Trännapp an einen Tisch zu setzen. Trotzdem bleibt sie bei ihrem Vorwurf: „Die Gemeinde lässt den Buchenhof verfallen und verstößt gegen die Auflagen, die Konrad Onnen im Testament für den Buchenhof festgelegt hat.“ Onnen wollte, dass der Gulfhof für private Wohnzwecke genutzt wird. Bachenhaus frage sich zudem was mit den Pachteinnahmen für das Gelände von mittlerweile rund 36.000 Euro passiert ist, warum die Gemeinde diese nicht in die Sanierung des Hauses investiert hat.

Uwe Trännapp machte im Gespräch klar: Die Gemeinde kümmere sich um das Anwesen. „Der Hof verfällt jetzt nicht sofort“, sagte er. Es werde geheizt, die Fenster seien dicht. „Da achten wir auch drauf“, so Trännapp. Wenn da etwas sein sollte, sei der Bauhof da. Der mähe auch auf dem Gelände. „Aber den großen Rundumschlag haben wir jetzt noch nicht gemacht, der wird dann ja auch über Frau Backenhaus gehen müssen“, bestätigte Trännapp. Er habe zudem das Gefühl, dass Ingrid Backenhaus nicht alleine ist. Ihr Mann sei sehr energisch unterwegs, sei in jeder Ratssitzung und schieße gegen die Gemeinde Dornum. „Ich weiß nicht warum. Wir haben ihr nichts getan“, sagte Trännapp. Jetzt werde die Gemeinde erstmal abwarten, was der Anwalt rät.

Der Bürgermeister von Dornum, Uwe Trännapp, würde das Thema Buchenhof gerne gütlich klären. Foto: Rebecca Kresse
Der Bürgermeister von Dornum, Uwe Trännapp, würde das Thema Buchenhof gerne gütlich klären. Foto: Rebecca Kresse

Suche nach einem Erben

Selbst wenn die Gemeinde tatsächlich enterbt werden sollte, ist nicht klar, wie es mit dem Buchenhof weitergeht. Der nächste im Testament benannte mögliche Erbe wäre die Kirchengemeinde Westeraccum. Die gibt es so aber gar nicht mehr. Mittlerweile gehört sie zur Gesamtkirchengemeinde an der Ee. Ingrid Backenhaus zweifelt daran, ob diese zusammengeschlossene Kirchengemeinde überhaupt erbberechtigt ist. Ganz davon abgesehen, dass die Kirchengemeinde sich noch nicht geäußert hat, ob sie das Erbe antreten würde. Die Nichte des verstorbenen Konrad Onnen hatte laut Backenhaus schon früh erklärt, dass sie das Erbe nicht annehmen wolle. Zurzeit suche sie nach weiteren möglichen Erben, sagte die Testamentsvollstreckerin. Sie ist aber davon überzeugt, jemanden zu finden, wie sie sagte. Jetzt müsse sich aber zunächst die Gemeinde zum Enterbungsverfahren äußern.

Das Landgericht Aurich konnte sich zu dem Verfahren noch gar nicht äußern. Das darf das Gericht nach Auskunft von Iris Schmagt, Richterin und Pressesprecherin am Auricher Landgericht, erst dann, wenn eine Klage zugestellt worden ist. Grundsätzlich sei es in Zivilverfahren so, dass Klage bei Gericht eingereicht wird, daraufhin werde ein Streitwert festgesetzt und ein Kostenvorschuss vom Kläger angefordert. Erst wenn dieser gezahlt sei, werde die Klage zugestellt an den Beklagten. Der hat dann zwei Wochen Zeit, ob er sich dagegen verteidigen will, meist noch zwei weitere Wochen, um sich inhaltlich zu äußern. Wie lange ein solches Verfahren dauert, hänge vom Einzelfall ab, so Schmagt.

Berufungsverfahren um Testamentsfälschung

Es ist nicht das einzige Verfahren rund um den Buchenhof am Landgericht: Denn auch der Streit um ein gefälschtes Testament und den Buchenhof geht in die zweite Runde. Wie berichtet, ist der Berufungsprozess gegen den Dornumer Ratsherrn Meene Schmidt für den 12. Februar 2025 (9 Uhr) angesetzt. Den Vorsitz hat Richterin Karsta Rickels-Havemann. Ratsherr Meene Schmidt war am 18. Juni 2024 vor dem Amtsgericht Norden der Urkundenfälschung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6600 Euro (110 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt worden.

Ingrid Backenhaus wird in beiden Fällen nicht aufgeben, sondern weiterkämpfen. Das hat sie bereits mehrfach angekündigt. Ihr einziger Wunsch sei es, dass alles „endlich zu einem vernünftigen Ende kommt“ und der Buchenhof „endlich wieder für Freude sorgen kann und jemand dort glücklich und zufrieden wohnen kann, so wie Konrad Onnen das seit 1960 getan hat“, so Backenhaus.

Die Gemeinde Dornum will bezüglich der potenziellen Testamentsfälschung des Ratsherrn weiter so lange abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist.

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