Er war 34 Jahre im Betrieb Opti in Rhauderfehn kündigt 100 Prozent schwerbehindertem Mitarbeiter
Lange hat Werner Lottman um seinen Job gekämpft und dann einem Vergleich zugestimmt. Er fühlt sich allein gelassen – auch von den Arbeitnehmervertretungen.
Rhauderfehn - Ärger und Enttäuschung stehen Werner Lottmann ins Gesicht geschrieben: Nach 34 Jahren der Betriebszugehörigkeit wurde dem Schwerbehinderten zum Ende dieses Jahres bei der Opti Germany GmbH in Rhauderfehn gekündigt. Gegen den Rausschmiss hat er geklagt, außerdem gegen die Entscheidung des Integrationsamts in Oldenburg, der Kündigung zuzustimmen. Bevor es zum Prozess vor dem Arbeitsgericht gekommen sei, habe es einen Vergleich gegeben. „Das hatte die Richterin angeraten“, so Lottmann. Der Rhauderfehner ist darauf eingegangen: „Das war das kleinere Übel“, sagt er. Aber, so der 55-Jährige, es bleibe ein schaler Beigeschmack zurück. Und das Gefühl, ganz mies behandelt worden zu sein.
Seine Kritik richtet sich an den Arbeitgeber, dem er mangelnde soziale Verantwortung vorwirft, und an den Betriebsrat, von dem er sich nicht gut vertreten fühlt. Eine Mitarbeiterin vom Integrationsamt, sagt er, habe nur wenig Zeit vor Ort verbracht und wenig Möglichkeiten gehabt, reell zu prüfen, ob es für ihn in dem Unternehmen tatsächlich keine andere Arbeit gegeben hätte.
Seine Arbeit wurde verlagert
„Dass die Geschäftsleitung den Kollegen aufgrund seiner Schwerbehinderung überhaupt betriebsbedingt kündigt, ist nicht nachvollziehbar und zeigt wenig soziale Verantwortung“, betont auch Thomas Gelder, 1. Bevollmächtigte der IG Metall Leer-Papenburg.
Aber der Reihe nach: Im März 2024 sei ihm mündlich mitgeteilt worden, dass man für ihn keine Arbeit mehr habe, so Werner Lottmann. Er hatte bis dahin in der sogenannten Schiebermontage Sonderanhänger an den gleitenden Verschlüssen angebracht. „Erst hat es geheißen, die Teile würden bald fertig montiert geliefert. Dann, dass die Arbeit in ein anderes Werk ausgelagert wird“, so Lottmann. Opti hat neben dem Standort in Rhauderfehn drei weitere: in Italien, Estland und Polen.
Kündigung kurz vor dem 55. Geburtstag
Weil Lottmann zu 100 Prozent schwerbehindert ist, muss bei einer Kündigung das Integrationsamt eingeschaltet werden. Im Betrieb sind der Betriebsrat und der Schwerbehindertenbeauftragte zuständig.
Sowohl Betriebsrat als auch Integrationsamt stimmten der Kündigung letztlich zu, wie dem Kündigungsschreiben zu entnehmen ist, das vom 27. Mai datiert ist. Lottmann mutmaßt, dass die Firma ihn unbedingt vor seinem 55 Geburtstag loswerden wollte, weil ältere Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz genießen. Lottmann legte Rechtsmittel ein – gerade noch rechtzeitig, wie er sagt: „Das Schreiben vom Integrationsamt, in dem es der Kündigung zustimmt, lag beim Arbeitgeber und wurde zeitlich verzögert zugestellt. Ich hatte aber nur drei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Gut, dass ich meinen Anwalt schon vorsorglich um einen Termin gebeten hatte, sonst hätte das vielleicht nicht mehr rechtzeitig geklappt.“
„Man hätte Lohnzuschuss beantragen können“
Vom Betriebsrat fühlt er sich nicht umfassend beraten. So habe man ihm nicht gesagt, dass er zum Treffen mit dem Integrationsamt im Betrieb auch einen Anwalt dabei haben dürfe: „Der Arbeitgeber hatte einen Anwalt vor Ort.“ Dass es im Betrieb so gar nichts anderes für ihn zu tun geben sollte, kann er nicht glauben. „Wegen meiner Schwerbehinderung hätte man sogar einen Lohnzuschuss und eine weitere Arbeitsplatzförderung beantragen können. Das ist aber nicht passiert. Warum nicht?“, fragt er sich.
„Ich bin aufgrund von Sauerstoffmangel bei der Geburt stark gehbehindert. Und ich muss noch zwölf Jahre arbeiten. Ich kriege doch jetzt keinen neuen Job mehr. Dieses Unternehmen hat keinerlei soziales Gewissen“, sagt er. Dabei habe der Betrieb für seinen Arbeitsplatz zwei Mal Subventionen bekommen: einmal bei der Einstellung 1990, ein zweites Mal 2015, als er innerhalb des Betriebes einen neuen Arbeitsplatz bezog.
Das sagt die IG Metall Leer-Papenburg
Die Gewerkschaft, betont Thomas Gelder von der IG Metall, sei in die Kündigung Lottmanns nicht involviert gewesen. „Es ist richtig, dass der Betriebsrat und die IG Metall im Frühjahr 2024 mit der Geschäftsleitung und den Gesellschaftern von Aequita einen Interessensausgleich und Sozialplan verhandelt haben. In dem Interessensausgleich ist auch ein Abbau von Mitarbeitern über betriebsbedingte Kündigungen vereinbart.“ Bei dem Abbau von Stellen habe es aber keine Namensliste gegeben, die mit dem Betriebsrat vereinbart worden sei. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber alleine entschieden hat, wer gekündigt worden ist. Und die zuständige Gewerkschaft ist in diesem Prozess nicht beteiligt.“
Das sagt der Betriebsrat von Opti
Auch Marcel Taubert, Betriebsratsvorsitzender der Opti Germany GmbH, verweist auf die Gespräche im Frühjahr mit dem neuen Gesellschafter der Aequita SE & Co. KGaA München. In monatelangen Verhandlungen habe man eine Standortsicherung bis Ende 2025 sowie einen Interessenausgleich und Sozialplan mit entsprechenden Abfindungszahlen erreichen können, erklärt er. „Eine entsprechende Einigung war ohne personelle Maßnahmen mit der Geschäftsführung nicht möglich. Die Planungen der Geschäftsführung beinhalteten wesentliche Umstrukturierungen, so dass sogenannte einfache Arbeit ersatzlos wegfielen.“ Darunter sei auch Lottmanns Arbeitsplatz gewesen:
„Wir haben uns dafür eingesetzt, diesen Arbeitsplatz zu erhalten, haben alternativ Plätze aufgezeigt, doch die unternehmerische Entscheidung wurde vom Arbeitgeber nicht zurückgenommen.“
Weitere Kündigungen bei Opti
Eine Anfrage unserer Zeitung an den Prokuristen bei Opti Rhauderfehn, Udo Wahden, zur von ihm unterzeichneten Kündigung von Werner Lottmann blieb unbeantwortet. Mittlerweile geht es bei Opti wieder rund: 25 weitere Mitarbeiter wurden gekündigt, wie Geschäftsleitung und der Gesellschafter Aequita dieser Tage verkündeten. Gewerkschafts-Bevollmächtigter Thomas Gelder „fiel aus allen Wolken“.
Werner Lottmann ist seit August von der Arbeit freigestellt. Zum Ende des Jahres ist er gekündigt. Von 34 Jahren im Betrieb ist ihm eine dicke Akte geblieben: der Schriftverkehr aus den Monaten, in denen er um seinen Arbeitsplatz gekämpft hat.