Prozess in Aurich  Verlobte schweigt über Vergewaltigung

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 05.11.2024 10:32 Uhr | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
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Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung steht ein 41-Jähriger in Aurich vor Gericht. Er soll seine Verlobte übel zugerichtet haben. Die Frau verweigert die Aussage.

Aurich - Ein 41-jähriger gebürtiger Auricher ohne festen Wohnsitz soll in Aurich seine Verlobte geschlagen, an den Haaren über eine Einfahrt gezogen und vergewaltigt haben. Kurz vorher soll er dem Lebensgefährten ihrer Mutter bei einer Auseinandersetzung zwei Rippenbrüche und eine blutende Wunde über dem Auge zugefügt haben. Seit Dienstag, 29. Oktober 2024, muss sich der Mann vor dem Landgericht Aurich verantworten. Er räumte die Körperverletzungen und den Hausfriedensbruch ein. Ein Bluttest ergab bei dem Angeklagten in der Tatnacht im September 2022 einen Alkoholwert von 2,09 Promille.

Der Justiz ist der Angeklagte kein Unbekannter. Unter anderem hat er die zweijährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin im September 2015 durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt. Das Kind trug Schädelfrakturen und Hämatome am ganzen Körper davon. Der Mann erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe, die er abgesessen hat. Seit seiner Entlassung 2020 steht er für fünf Jahre unter Führungsaufsicht. Er hat 21 Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Gericht prüft Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte, der ein Alkohol- und Drogenproblem hat, befindet sich derzeit in Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Vergewaltigung vor. In diesem Verfahren prüft die 3. Große Strafkammer zudem, ob eine Unterbringung in Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Die angeklagten Taten verübte der gelernte Maurer ungeachtet der Tatsache, dass er zwei Monate vorher wegen mehrerer Gewalttaten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war. Darüber hinaus waren zu diesem Zeitpunkt gegen ihn bei verschiedenen Gerichten Verfahren anhängig.

Am Tattag um 0.55 Uhr soll sich der Angeklagte trotz Hausverbot gewaltsam Zutritt zur Wohnung der Mutter seiner Verlobten in Aurich verschafft haben. „Ich wurde zwischen Tür und Heizung gequetscht und brach mir zwei Rippen“, sagte der Lebensgefährte der Mutter im Zeugenstand. Der Eindringling soll in Richtung Wohnzimmer weitergestürmt sein, wo seine Verlobte – eine 48-jährige Ihlowerin – und deren Mutter auf dem Sofa gesessen hätten. „Es wurde geschrien. Sie saßen verängstigt und zusammengekauert im Sofa, er holte aus zum Schlag“, schilderte der 57-jährige Auricher die Situation. Die Verlobte sei in jener Nacht vor dem Angeklagten geflüchtet und habe in der Wohnung der Mutter Schutz gesucht. Als er den 41-Jährigen am Kragen weggezogen habe, habe dieser ihm mit dem Ellbogen einen Stoß ins Gesicht verpasst. Er habe eine 1,5 Zentimeter lange Wunde über dem rechten Auge erlitten, die genäht werden musste.

Frau erlitt Nervenzusammenbruch

Auf Nachfrage des psychiatrischen Gutachters Dr. Egbert Held beschrieb der Zeuge den Angeklagten als „einen ganz vernünftigen Kerl, man kann sich gut mit ihm unterhalten“. Unter Alkohol sei er extrem, aber er habe ihn auch nüchtern erlebt. Die Dauer des Vorfalls schätzte er auf fünf Minuten, „gefühlt eine Minute“.

Kurz danach soll der Angeklagte die Wohnung verlassen haben, und seine Verlobte soll ihm gefolgt sein. Draußen sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, wobei er die Frau zu Boden geschlagen habe. An ihrem Zopf und der Kapuze ihres Pullis soll er sie über die Einfahrt gezogen haben. Dabei soll er sie bis auf den Büstenhalter entkleidet haben. Die Frau wurde dadurch gewürgt und erlitt Todesangst. Vor der eintreffenden Polizei habe er sich unter einem Carport versteckt, wo er kurz darauf seine Verlobte vergewaltigt habe. Unter dem Vorwand, sie benötigte Socken, soll es der Verlobten um 1.43 Uhr gelungen sein zu fliehen. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch sowie Hämatome und Abschürfungen im Gesicht und am Körper.

„Das war eine andere Person, so ist er nicht“

Die geschädigte Ihlowerin machte Gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht. Der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein prüfte ihre Vorstellungen von einem Verlöbnis. Er erkundigte sich auch, wann es geschlossen worden sei und ob es weiterhin Bestand habe. Das bestätigte die Zeugin glaubhaft. Man habe sich am 8. August 2021 verlobt und, obwohl es zwischenzeitlich gelöst worden sei, wieder „zusammengerauft“. Zu dem Angeklagten steht sie weiterhin. Die angeklagten Vorfälle, meinte sie, „das war nicht er“. „Das war eine andere Person, so ist er nicht“, sagte die Geschädigte, die schon mehrfach von dem Angeklagten misshandelt worden ist. Man wolle heiraten: „Wenn er wieder da ist, soll er erst mal eine Therapie machen, deshalb ist der ganze Scheiß ja passiert.“

Die Kammer zog sich zurück und bekundete anschließend, das Verlöbnis anzuerkennen. Der Zeugin schien die Situation nahezugehen, sie weinte. Der Verwertung ihrer polizeilichen Aussage stimmte sie zunächst zu, zog ihr Einverständnis aber nach der Intervention von Verteidiger Edgar Dalhoff zurück.

An den Gartenstühlen klebte Blut

Sozusagen auf Umwegen sammelte die Kammer dennoch Beweise. Die Polizeibeamtin, die in der Tatnacht vor Ort war, berichtete von einem Büschel blonder Haare, die auf der Auffahrt vor der Tatwohnung sichergestellt worden seien. Man habe auch Blut an Gartenstühlen direkt neben der Haustür gefunden. Die Geschädigte sei beim Absuchen der angrenzenden Grundstücke gefunden worden. „Sie wirkte verängstigt, die Hose war halb heruntergelassen“, sagte die 30-jährige Zeugin.

Fotos dokumentierten, wie übel die Frau zugerichtet war. Sie hatte Hämatome und Schürfwunden davongetragen, einen Riss im Nasenflügel und ihre Hände waren blutverschmiert. Eine gynäkologische Untersuchung sei damals nicht veranlasst worden – „wir hatten zu dem Zeitpunkt keine Anhaltspunkte dafür“, so die Polizistin. Den Angeklagten habe man ebenfalls gefunden, er habe auf dem Grundstück an einer Mauer im Laub gelegen und habe eine geöffnete Bierflasche bei sich gehabt. „Er war verbal aggressiv, aber kooperativ“, sagte die Beamtin.

Der Prozess wird mit weiteren Zeugen am 11. November 2024 um 9 Uhr in Saal 003 fortgesetzt.

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