Milos Stuhl plötzlich leer Unerwartete Abschiebung in Völlen – Schulleiterin geschockt
Ein sechsjähriger Schüler der Grundschule Völlen wird überraschend mit seiner Familie nach Montenegro abgeschoben. Die Schule steht unter Schock, wie Schulleiterin Antina van Allen-Remy berichtet.
Völlen - Mitte September dieses Jahres wurde ein sechsjähriger Junge, der aus Montenegro stammt, seit vier Jahren in Deutschland lebt und im Sommer 2024 Jahres an der Grundschule Völlen eingeschult wurde, mit seiner Familie in sein Heimatland abgeschoben. Dass am Morgen danach sein Platz in der Klasse frei blieb, kam für die Lehrkräfte unerwartet. Die Ausländerbehörde informierte die Schulleitung im Vorfeld nicht über die geplante Abschiebung. Dieses Vorgehen habe die Schule in eine Art Schockzustand versetzt, berichtet Schulleiterin Antina van Allen-Remy, der auch rund einen Monat später die Grundschule weiterhin beschäftige. Flüchtlingskinder, die aufgrund langer Aufenthaltszeit in Deutschland bereits im Land verankert sind, sollten nicht abgeschoben werden dürfen, so van Allen-Remys Ansinnen.
Schulleiterin Antina van Allen-Remy (60) betritt den leeren Klassenraum und nimmt aus einem Schrank einen grünen Kasten. Darin befinden sich ein Paar blaue Hausschuhe, eine Silbenfibel, ein Schreibheft und weiteres Schulmaterial. Die Schulleiterin breitet die Gegenstände sorgfältig auf dem Tisch aus, an dem der sechsjährige Grundschüler Milo S. (Name von der Redaktion geändert) bis zum Tag vor seiner Abschiebung gearbeitet hat. Sein Stuhl ist leer.
„An der Garderobe klebt noch sein Name“
„Wir wissen nicht, wohin wir die Sachen schicken können, und es bereitet große Skrupel, die Dinge wegzuwerfen. An der Garderobe klebt noch sein Name. Wir sind nicht informiert worden, dass die Familie abgeschoben wurde. Andere Kinder, die der Familie verbunden sind, erfuhren es am gleichen Morgen und haben es dann erzählt. Der 13. September war der Tag seiner Abschiebung“, sagt die Schulleiterin. Ein Telefonat mit der Ausländerbehörde habe das bestätigt. Der Beamte am Telefon habe sie nicht gerne informieren wollen. Erst, als van Allen-Remy betonte, als Schulleiterin habe sie die Pflicht, zu wissen, wo sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten, die bei ihr zur Schule gehen, seien die Infos gekommen. Der Grundschüler und seine Familie seien am frühen Morgen abgeholt und noch am selben Tag abgeschoben worden.
Das Telefonat mit der Ausländerbehörde sei sehr sachlich gewesen. Der Beamte habe dargestellt, wie es sich juristisch verhält. Das habe er plausibel dargestellt. Beim zweiten Nachdenken sei der Schulleiterin klar geworden, es sei juristisch erklärbar, aber dennoch falsch gegenüber Kindern, die so lange hier sind. Aus Schutzgründen möchte van Allen-Remy den Klarnamen ihres ehemaligen Grundschülers nicht nennen, denn sie wisse nicht, ob seine Familie damit einverstanden ist. Warum Milos Familie nach Deutschland kam, sei ihr nicht bekannt. Ob sie geflüchtet oder eingereist ist, wisse sie nicht, auch nicht ihren Aufenthaltsstatus. Montenegro gilt in Deutschland als sicherer Herkunftsstaat.
„Wir sind eine sehr kleine Schule“
Milos ältere Schwester, die auch Schülerin der Grundschule Völlen war, besuchte eine weiterführende Schule. Sein jüngerer Bruder ging in die Kita. Milo sei gerne zur Schule gekommen und habe zum Klassenverband gehört. Aus Kinderperspektive sei dies keine besondere Integrationsleistung gewesen, betont die Schulleitung. „Die Kinder empfinden sich als dazugehörig, sich selber und die anderen auch. Es gibt keine Fragen wie beispielsweise ‚Woher kommst du?‘, ‚Hast du ein Handicap?‘, ‚Welche Staatsbürgerschaft hast du?‘. Wir sind eine Einheit. Die Kinder finden sich erst einmal in den Schulalltag ein. Sie waren ja schon weit, als Milo abgeschoben wurde“, erinnert sich van Allen-Remy. Er sei wie die anderen in dem selbstverständlichen schulischen Findungsprozess gewesen und habe sich aus Sicht der Schulleitung und Lehrkräfte wohl und dazugehörig gefühlt. Die Schule folge dem Leitbild: „Gut, dass du da bist“. Integration und Inklusion klinge da mit. Alle seien willkommen mit ihren Stärken und Schwächen. Daran werde ganz stark gearbeitet, dass das Gemeinschaftliche gelingt. Milos Abschiebung werde als Eingriff von außen empfunden.
„Wir sind eine sehr kleine Schule. Die Kinder kennen sich schon aus dem Kindergarten und aus anderen Zusammenhängen. Es gibt einen jahrgangsübergreifenden Unterricht. Es ist insgesamt in der Schule aufgefallen, dass Milo weg ist“, beschreibt die Schulleiterin die Situation. Die Kinder seien schon schockiert gewesen. „Es ist eine Frage der Empfindsamkeit. Den einen trifft es mehr, den anderen weniger. Es gab auch Kinder, die es als Eingriff empfunden haben, würde ich sagen“, so van Allen-Remy. Die unerwartete Abschiebung des Sechsjährigen wirke sich auf mehreren Ebenen aus. Einmal auf das betroffene Kind selbst. „Was macht es mit ihm, wenn es aus dem Zusammenhang gerissen wird? Wenn es mit seiner Familie frühmorgens aus ihrem Zuhause gerissen wird, seine Sachen nehmen muss und abgeholt wird. Wenn wir uns das vorstellen, müssen wir uns fragen, ob das vertretbar ist. Es ist eine moralische Frage“, betont die Schulleitung. Sie stellt in Frage, ob es vertretbar ist, Kinder, die in Deutschland leben, solange sie bewusst denken können, die Kindergarten und Schule besuchen, die Freundschaften haben, aus den gewachsenen Strukturen zu entnehmen.
„Das ist schon sehr massiv für die Kinder“
Milos Abschiebung wirke sich auch auf einer weiteren Ebene aus, auf die Kinder, die hier bleiben. „Sie verlieren unvorhersehbar wichtige Freunde. Bezugspersonen, die gerade noch selbstverständlich da waren, sind plötzlich weg. Es gibt keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme, keine Nachrichten. Das ist schon sehr massiv für Kinder, die hier verbleiben“, so die Erfahrung der Schulleiterin. In kleinen Gruppen in den entsprechenden Klassenstufen werde das thematisiert. Das habe schon Raum eingenommen. Nicht zuletzt wirke sich der Vorgang auch auf die Erwachsenen aus. Im Mittelpunkt stehe dabei die Frage, wie hilft man den Kindern, die hier geblieben sind und trauern, fragt van Allen-Remy. Das sei ein richtiger Trauerprozess, fast schon eine seelsorgerische Aufgabe, die man dann unvorbereitet leisten müsse. Da könne man nicht zur Tagesordnung übergehen. Es müsse Räume dafür geben. „Trauer und Schmerz darüber ist da. Wir konnten den Kindern keine Antworten geben, konnten nur unsere Betroffenheit formulieren. Auch wir Lehrkräfte müssen mit unserem Entsetzen klar kommen“, konstatiert die Schulleitung und betont dabei, dass es Erfahrungen seien, die sie an der Grundschule Völlen gemacht habe ohne Allgemeinheitsanspruch.
Die Kinder seien die Schwächsten, die sich am wenigsten wehren könnten und auf deren Rücken in Deutschland die Asyldebatte ausgetragen werde. Um diesen Kindern eine Stimme zu geben, verfasste van Allen-Remy einen Leserbrief, der den Vorfall thematisierte. Er wurde in dieser Zeitung abgedruckt. „Es geht mir darum, jetzt aus dieser Erfahrung heraus zu bitten, sich das genau zu überlegen, ob Kinder, die schon lange hier sind, abgeschoben werden dürfen. Auf diese Situation kann man sich so wenig vorbereiten, wie auf einen Schicksalsschlag. Ein Schicksalsschlag, der kommt jedoch, wenn das Schicksal zuschlägt. Aber eine Abschiebung eines Kindes, das so lange hier ist, kann vermieden werden“, schloss van Allen-Remy.
Keine Beratungsstelle für Schulleiter
„Der Termin einer geplanten Abschiebung ist bis zum Vollzug allein den beteiligten Behörden bekannt. Deren Mitarbeitende dürfen die entsprechenden Informationen auch nicht an Dritte weitergeben; sie würden damit gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen“, erläutert Philipp Koenen, Pressesprecher vom Landkreis Leer, auf Anfrage dieser Zeitung. Eine Information an Dritte gebe es aus Datenschutzgründen auch im Nachhinein nicht. Der Ausländerbehörde sei in der Regel nicht bekannt, welche Bildungseinrichtung betroffene Kinder besuchen. Es sei gesetzeswidrig, den Termin der Abschiebung im Vorfeld an beispielsweise Kindergärten und Schule weiter zu geben. Handlungsempfehlung vom Landkreis Leer für Sozialpädagogen und Pädagoginnen, wie mit dem Thema Abschiebung von Kindern in den Einrichtungen umgegangen werden könne, gebe es nicht. Es gebe dort auch keine darauf spezialisierte Beratungsstelle.
Zum Stichtag 30. September 2024 lebten 534 minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, denen ein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz im Landkreis Leer. Darüber hinaus gebe es weitere Minderjährige, für die zum Beispiel ein Asylverfahren läuft, so Koenen. In diesem Jahr seien bislang 18 minderjährige Ausländerinnen und Ausländer in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten abgeschoben worden. In diesen Fällen hätten sich die Erziehungsberechtigten gegen eine freiwillige Ausreise entschieden, die finanziell bezuschusst wird. Deshalb sei die Abschiebung vollstreckt worden, ergänzt Koenen.