Hamburg Steuerliche Vorteile: So können Sie mit einer Heirat Geld sparen
Eine Hochzeit ist eine Herzensangelegenheit. Doch eine Ehe kann sich auch finanziell lohnen: das Nettoeinkommen über die Steuerklassen erhöhen, von höheren Freibeträgen profitieren und bei Versicherungen sparen. Diese steuerlichen Vorteile bringt eine Ehe mit sich.
Laut dem Bundesverband Deutscher Banken gibt es einige Tipps, wie nach einer Heirat Steuern eingespart werden können.
Berufstätige Ehepartner haben in der Regel die Steuerklassenkombination IV/IV. Der größte steuerliche Vorteil ergibt sich daraus, dass Ehepaare zusammen veranlagt werden – also eine gemeinsame Steuererklärung abgeben können.
Vom Finanzamt wird für das Ehegattensplitting das Einkommen beider Eheleute addiert und dann halbiert. Für diese Summe wird die Einkommenssteuer errechnet und anschließend verdoppelt. So müssen die Eheleute wegen des progressiven Steuertarifs weniger Steuern zahlen, als wenn beide Partner die Einkommenssteuer einzeln berechnen lassen.
Doch der Bankenverband weist darauf hin, dass das Ehegattensplitting nur Einsparmöglichkeiten bietet, wenn beide Partner ungleich viel verdienen. Der Partner mit dem höheren Einkommen kann die Steuerklasse III wählen – der andere die Steuerklasse V.
Der Besserverdienende hat dann weniger Abzüge und ein größeres Nettogehalt, was sich positiv auf das gemeinsame Haushaltsnettoeinkommen niederschlägt. Mithilfe des Lohn- und Einkommenssteuerrechners des Bundesfinanzministeriums rechnen Verbraucher die günstigste Steuerklassenkombination aus.
Weitere steuerliche Vorteile bringt die Ehe mit sich, wenn einer der Partner Geld gespart hat. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro verdoppelt sich bei Ehepaaren und kann frei aufgeteilt werden. Ohne dass die Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, können bis zu 2.000 Euro Zinsen oder Dividenden pro Jahr eingenommen werden.
Beim Schenken oder bei Erbschaften gibt es in einer Ehe ebenfalls Vorteile: Vor der Hochzeit ist eine steuerfreie Schenkung in Höhe von 20.000 Euro möglich. Nach der Eheschließung steht jedem Partner ein Freibetrag von bis zu 500.000 Euro zu.
Das gilt auch im Falle einer Erbschaft, denn die gleichen Freibeträge gelten auch bei der Erbschaftsteuer. Auf einen möglicherweise dennoch zu versteuernden Teil einer Erbschaft oder Schenkung zahlen Verheiratete zudem weniger Steuern.
Wenn eine selbst genutzte Immobilie von einem Ehepartner an den anderen übertragen wird, müssen gar keine Steuern gezahlt werden – unabhängig davon, wie hoch der Wert des Hauses oder der Wohnung ist. Außerdem fällt bei Immobilienverkäufen unter Eheleuten keine Grunderwerbsteuer an.