Massenhaft Zigaretten gestohlen  Haftstrafe für Ladendieb, der in Auricher Geschäft zugriff

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 24.10.2024 16:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Blick auf ein Regel mit Zigaretten. Das Foto stammt aus dem Jahr 2018. In Aurich soll eine Diebesbande ein Regal an einer Supermarktkasse innerhalb von vier Minuten leergeräumt haben. Foto: DPA
Blick auf ein Regel mit Zigaretten. Das Foto stammt aus dem Jahr 2018. In Aurich soll eine Diebesbande ein Regal an einer Supermarktkasse innerhalb von vier Minuten leergeräumt haben. Foto: DPA
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Verurteilung wegen schweren gewerbsmäßigen Bandendiebstahls: Der Mann indes will die anderen Angeklagten gar nicht kennen, sei nur starker Raucher.

Aurich - Wegen schweren gewerbsmäßigen Bandendiebstahls muss ein Mann aus Georgien für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. In der Verhandlung vor dem Auricher Amtsgericht am Donnerstag zeigte sich das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla davon überzeugt, dass der Angeklagte im Sommer 2024 gemeinsam mit zwei Landsmännern im E-Center in der Raiffeisenstraße massenweise Zigaretten gestohlen hat. Die Einziehung des Wertes der Beute in Höhe von 600 Euro wurde angeordnet.

Laut Anklage hatten die drei Männer im Abstand von nur wenigen Tagen zweimal den Supermarkt kurz nacheinander betreten und sich an derselben Kasse angestellt. Während einer von ihnen die Kassiererin abgelenkt und ihren Blick auf das Verkaufsband verstellt hatte, hatten der Angeklagte und sein Kompagnon insgesamt fast 90 Schachteln Zigaretten eingesteckt.

Richter bezeichnet Ausführungen als „hanebüchen“

Mit Hilfe einer Dolmetscherin räumte der Angeklagte zwar ein, einige Päckchen gestohlen zu haben, weil er ein starker Raucher sei. Ein Fehler, wie er einräumte, für den er sich entschuldige. Allerdings bestritt er den Bandendiebstahl im großen Stil. Die beiden anderen Männer, die sich in einem gesonderten Verfahren verantworten müssen, kenne er gar nicht, beteuerte er. Er sei nur festgenommen worden, weil er zufällig genauso wie sie Georgier sei und an der Kasse hinter ihnen gestanden habe.

Nachdem eine Mitarbeiterin des Supermarktes auf die verschwundenen Zigaretten aufmerksam geworden war, hatte sich der Ladendetektiv mit den Videos der Überwachungskamera beschäftigt und war dabei auf eine seltsame Übereinstimmung der Tatabläufe an den fraglichen Tagen gestoßen. Sowohl die Kleidung als auch die Vorgehensweise der drei Männer seien identisch gewesen. Innerhalb von vier Minuten sei das Zigarettenregal leergeräumt gewesen, berichtete der Zeuge in der Verhandlung. An einen Zufall glaube er dabei nicht.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, lediglich wegen der Straftaten nach Deutschland eingereist zu sein und forderte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Die Verteidigung hingegen beantragte eine Bewährungsstrafe, ohne eine konkrete Höhe zu benennen. Der Angeklagte werde das Land alsbald verlassen, hieß es zur Begründung. Darüber hinaus sei nicht erwiesen, dass er als Mitglied einer Bande gearbeitet habe.

Die Richter indes hegten keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Dessen Ausführungen zu diesem „bemerkenswerten Zufall“ bezeichnete Richter Gralla als geradezu „hanebüchen“.

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