Strafprozess vor dem Landgericht  Baustellenradios verkauft und nicht geliefert

| | 23.10.2024 19:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Auf der Online-Handelsplattform Ebay bot der Leezdorfer ein Baustellenradio mehrfach zum Kauf an. Foto: Thomas Dirks
Auf der Online-Handelsplattform Ebay bot der Leezdorfer ein Baustellenradio mehrfach zum Kauf an. Foto: Thomas Dirks
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Ein Leezdorfer kassierte Geld, aber verschickte die Ware nicht an die Käufer. Dafür wurde er jetzt nicht zum ersten Mal verurteilt.

Aurich/Leezdorf - Weil er ein Baustellenradio mehrfach übers Internet verkaufte, die Ware aber in keinem Fall verschickte, hatte das Amtsgericht Norden einen heute 23-jährigen Leezdorfer im Mai dieses Jahres zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Strafrichterin Christina Roll sprach den in Plettenberg geborenen Arbeitslosen des gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen schuldig.

Dagegen legte der Brookmerlander Berufung ein, mit der sich am Mittwoch die 1. kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich zu befassen hatte. Das Ergebnis war nicht im Sinne des 23-Jährigen und seines Verteidigers, dem Auricher Anwalt Thomas Wetzel.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verwarf die Kammer die Berufung. Mehr noch: Hätte das gesetzlich verankerte sogenannte Verschlechterungsgebot sie und ihre beiden Schöffen nicht darin gehindert, hätte die Vorsitzende der Kammer, Richterin Dorothee Bröker, noch eine höhere Strafe verhängt. „Dazu gibt es Anlass, aber wir sind daran gehindert“, sagte Bröker in ihrer Urteilsbegründung.

Vorschlag zur Güte

Den von ihr sogenannten „Vorschlag zur Güte“ nahmen der Angeklagte und sein Verteidiger nicht an. Bröker hatte ihnen nahegelegt, die wenig aussichtsreiche Berufung zurückzunehmen „und so wenigstens ein paar Kosten zu sparen“, wie sie sagte. Sein Mandant bestehe auf ein Urteil, gegen das er dann erneut Rechtsmittel (Revision) einlegen werde, gab sich der Anwalt trotzig. „Das ist sein gutes Recht.“ „Fragt sich nur, wohin das für ihn führt“, erwiderte Bröker.

Der Brookmerlander hatte im September 2023 über Ebay-Kleinanzeigen ein Baustellenradio mehrfach zu Preisen zwischen 225 und 135 Euro verkauft (wir berichteten). Die Masche war immer dieselbe: Der 23-Jährige ließ sich von den Käufern das Geld überweisen, lieferte ihnen das Radio aber nicht. Wegen fünf ähnlicher Taten im April und Mai 2022 war er zuvor bereits zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte dagegen wiederholt Berufung eingelegt hat.

Der Prozess fand vor der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aurich statt. Foto: Aiko Recke
Der Prozess fand vor der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aurich statt. Foto: Aiko Recke

Bröker verlas das Geständnis, das der Leezdorfer im ersten Prozess abgelegt hatte. Er habe „auf schmaler Kante“ leben müssen und sei so auf die Idee mit dem Verkauf gekommen. Irgendwann habe er den Überblick verloren. „Die Abwärtsspirale ging weiter“, sagte er damals und gab sich reuig: „Ich habe viel Mist gebaut und schäme mich heute riesig dafür.“ Er wolle, dass die Geschädigten ihr Geld zurückerhielten. Wie er das bezahlen will, ist fraglich. Seine Schulden seien „immens“ und er in Vorbereitung einer Privatinsolvenz, sagte der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte.

Man soll seinem Mandanten „den Weg zurück ermöglichen und ein Auge zudrücken“, forderte Verteidiger Wetzel in erster Instanz. Nach wir vor mochte er nicht akzeptieren, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur von einem einfachen, sondern von gewerbsmäßigem Betrug ausging. „Da haben wir unsere Bedenken“, begründete er die Anfechtung des Amtsgerichtsurteils. Der Schaden in Höhe von 515 Euro sei vergleichsweise gering. Andere hätten für viel mehr vergleichsweise geringere Strafen erhalten, argumentierte er und plädierte auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro (600 Euro).

Typische Betrugsdelikte

Anders der Vertreter der Staatsanwaltschaft: Er sah die angeklagten Taten nachgewiesen. Es handele sich um typische Betrugsdelikte jenseits der Geringfügigkeitsgrenze, die bei 50 Euro liege.

Dem folgte die Kammer. Der Angeklagte habe vier Baustellenradios verkauft, nicht verschickt, aber den Preis dafür kassiert. „Es kam ihm nur auf die Einnahmen an“, stellte Bröker fest und weiter: „Sie haben vier Menschen betrogen, die ihnen Geld überwiesen, von dem sie bis heute keinen Cent wiedergesehen haben“, so die Richterin. Acht Monate seien da noch „freundlich“.

Deren Vollstreckungen seien zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Leisten aber muss der Leezdorfer 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Verstoße er gegen diese oder weitere Bewährungsauflagen oder werde er erneut straffällig, müsse er ins Gefängnis. „Da reicht ein Kaugummi-Diebstahl bei Aldi“, machte Bröker deutlich.

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