Emderin schuldig gesprochen Steuerhinterziehung – Urteil gegen Fischbuden-Betreiberin
Die ehemalige Betreiberin zweier Fischbuden in Emden soll Steuern in sechsstelliger Höhe hinterzogen haben. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.
Emden/Aurich - Das Gefängnis bleibt ihr gerade noch erspart: Wegen Steuerhinterziehung ist die ehemalige Betreiberin zweier Fischbuden in Emden vom Amtsgericht Aurich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Per Testessen, bei dem die verkauften Speisen und Getränke nicht in die Registrierkasse eingegeben wurden, war man ihr auf die Schliche gekommen. Die 69-jährige Emderin soll als Betreiberin von Fischbuden am Delft und bei ATU an der Auricher Straße in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt 569.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Sie räumte den Vorwurf ein, bestritt aber die Höhe. Bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Auricher Schöffengericht am Montag, 21. Oktober 2024, zeichnete sich zunächst ein Kampf mit großem Besteck ab.
Verteidigerin hielt Richter für befangen
Die Verteidigerin hatte unmittelbar nach dem Prozessauftakt am 30. September 2024 einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Markus Gralla und die beiden Schöffen eingereicht. Als Begründung beanstandete sie das angeordnete Selbstleseverfahren, auf dessen Weg die Vernehmungen von zwölf Zeugen in das Verfahren eingeführt werden sollten. Die Verteidigerin bestand zunächst darauf, die Zeugen vor Gericht zu hören, statt nur ihre Aussagen zu lesen.
Dem Richter unterstellte sie, das ganze Verfahren sei auf einen schnellen Abschluss ausgerichtet. Dabei war Gralla am Ende der vergangenen Sitzung auf ihren Antrag eingegangen, zwei Steueramtsräte als Zeugen zu laden. Und auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung von neun Imbiss-Mitarbeiterinnen hatte er stattgegeben. Darüber hinaus war geplant, im Zuge der Beweisaufnahme Videos aus dem Imbisswagen am Delft anzuschauen.
Von dem Geld Schwarzlöhne gezahlt
Der Vorschlag des Richters auf eine verfahrensverkürzende Verständigung war zum Prozessauftakt ungehört verhallt. Nach längeren Diskussionen kamen die Prozessparteien diesmal darauf zurück. Man war sich einig, dass eine exakte Ermittlung des hinterzogenen Betrags schwierig sein würde.
Die Angeklagte hatte beim Prozessauftakt über ihre Verteidigerin betont, bei der Bude bei ATU sei immer alles in die Kasse eingegeben worden. Am Delft habe sie den Mitarbeitern mehr vertraut und sie ab dem Jahr 2015 gebeten, nicht alle Umsätze einzutippen. Die Beträge – mehrere Hundert Euro täglich – seien in eine separate Geldtasche gewandert. Sie will davon Schwarzlöhne gezahlt haben.
Nur ein Bruchteil der Einnahmen versteuert
Laut Anklageschrift soll die Fischbuden-Betreiberin gegenüber dem Finanzamt für das Jahr 2015 Einkünfte in Höhe von 72.000 Euro erklärt haben, obwohl diese tatsächlich 291.000 Euro betragen haben sollen. In den anderen Jahren verhielten sich die Relationen ähnlich. Thorsten Stein, Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafsachen aus Oldenburg, warf ihr zusätzlich vor, Umsatzsteuern nicht korrekt berechnet zu haben.
Das Gericht stellte der bisher unbescholtenen Angeklagten – sie ist seit 2021 Rentnerin – im Falle einer Verständigung eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren sowie eine Geldauflage von 3000 Euro in Aussicht. Die ursprünglich angeklagte Summe wurde um die Umsätze der Bude bei ATU und die drei Taten im Jahr 2014 vermindert, sodass der Steuerschaden auf insgesamt 373.000 Euro geschätzt wurde. Inzwischen hat die Angeklagte eine Immobilie verkauft, um mit dem Erlös von 308.000 Euro einen großen Teil des Schadens wieder gutzumachen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten dem Vorschlag zu.
Die Angeklagte muss alles zurückzahlen
Die 69-Jährige wurde somit wegen Steuerhinterziehung in zwölf Fällen in einer Gesamthöhe von 373.000 Euro zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Sie muss 3000 Euro an das Mediationsbüro bei der Volkshochschule Emden zahlen sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Ihre Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Einzug in Höhe des Erlangten wurde angeordnet. Das bedeutet, sie muss den entstandenen Steuerschaden vollständig begleichen.
„Bei Ihnen gab’s ein Testessen. Es wurde festgestellt, es wurde nicht alles in die Kasse eingetragen“, sagte Gralla in der Urteilsbegründung dazu, wie das Verfahren ins Rollen gekommen war. Für die einzelnen Taten würden wegen der Höhe der hinterzogenen Beträge – einmal über 50.000 Euro, elfmal darunter – nur Freiheitsstrafen und keine Geldstrafen mehr in Betracht kommen. „Wir hatten relativ hohe Hinterziehungssummen“, erklärte er. Eins hob er hervor: „Der größte Trumpf bei Ihnen ist: Sie haben schon 308.000 Euro zurückgezahlt.“ Wohl deshalb bleibt der 69-Jährigen das Gefängnis erspart.
Das Urteil entsprach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. „Das ist ein gutes und vertretbares Ergebnis für die Angeklagte“, fand Stein in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte auf eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung plädiert.