Urteil am Landgericht  Korruption – Polizeibeamter aus Aurich vor Jobverlust

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.10.2024 17:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich war ein Polizeibeamter angeklagt. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich war ein Polizeibeamter angeklagt. Foto: Archiv/Ortgies
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Das Landgericht Aurich hat einen 30-jährigen Polizeibeamten aus Aurich, der in Emden arbeitet, wegen Bestechlichkeit verurteilt. Nun droht ihm der Verlust des Arbeitsplatzes.

Aurich/Emden - Er soll korrupt sein und heimlich Sex-Videos gedreht haben: Wegen Bestechlichkeit, Verletzung des Dienstgeheimnisses und weiterer Vergehen ist ein 30-jähriger Polizeibeamter aus Aurich, der in Emden arbeitet, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Aurich verhängte am Freitag, 18. Oktober 2024, zudem eine Geldauflage von 6000 Euro. Dieses Geld muss der Mann in monatlichen Raten zu je 200 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Nun droht dem Polizeibeamten der Verlust seines Arbeitsplatzes.

Die 2. Große Strafkammer war überzeugt, dass sich der Angeklagte der Bestechlichkeit und der Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen schuldig gemacht hat. Auf die Bitte eines Freundes und dessen Cousins soll er im April 2022 zweimal im polizeiinternen Auskunftssystem nachgesehen haben, ob Haftbefehle gegen bestimmte Personen vorliegen. Für die Informationsherausgabe soll er 200 Euro bekommen haben. Außerdem machte der Angeklagte eine Videoaufnahme von einer hilflosen, verwirrten Person mit entblößtem Gesäß in einer Gewahrsamszelle, wobei er dem Betroffenen durch die Klappe herabsetzende Begriffe zurief.

„Für den Polizeidienst disqualifiziert“

In das Urteil flossen Strafen für weitere Taten ein, die er zwischen Mai 2017 und März 2022 begangen haben soll. Weil er ohne Wissen seiner Partnerinnen heimlich Videos vom gemeinsamen Sex in seiner Wohnung und in seinem Auto drehte, wurde er wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in 15 Fällen verurteilt. Dreimal hatte er sich dabei des Besitzes jugendpornografischer Schriften schuldig gemacht, denn eine seiner Gefährtinnen war erst 17 Jahre alt. Zudem besaß der Auricher ein kinderpornografisches Video und verschickte es.

Das Urteil entspricht dem Antrag der des Osnabrücker Staatsanwaltes Lennart Dornieden. Er hatte dem Angeklagten in seinem Plädoyer am vorherigen Verhandlungstag vorgeworfen, „sich charakterlich für den Polizeidienst disqualifiziert zu haben“.

„Moralisch nicht das Schickste“

Der Vorsitzende Richter Bastian Witte stellte zu Beginn der Urteilsbegründung fest, neben der rechtlichen Schuld seien die Taten „moralisch nicht das Schickste gewesen“. Der Auricher habe bezüglich des Bestechlichkeitsvorwurfes zwar gesagt, dass es anders gewesen sei, doch die Kammer habe in der Gesamtschau der Beweismittel ihre Schlüsse gezogen. „Wir sind überzeugt, dass der Tatnachweis geführt ist“, unterstrich der Richter. Der Angeklagte habe sensible Haftdaten herausgegeben. Die Vorwürfe bezüglich der Videos seien von ihm eingeräumt worden.

Dr. Stephan Weinert, Verteidiger des Aurichers konnte keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit erkennen. Sein Mandant habe für den Gefallen, den er seinem Freund getan habe, kein Geld genommen, betonte er. Freilich: „Bei ihm ist die Einsicht vorhanden, dass es grundfalsch war“, erklärte der Anwalt in seinem Plädoyer. Er forderte diesbezüglich einen Freispruch.

„Zur Polizei gegangen, um Menschen zu helfen“

Das einzige Fehlverhalten seines Mandanten, fuhr Weinert fort, sei das Video von dem Mann in der Zelle gewesen – „dafür kann er sich nur entschuldigen“. Die übrigen Vorwürfe beträfen ausschließlich die private Ebene. „Menschen machen Fehler. Das muss nicht bedeuten, dass seine berufliche Existenz entzogen wird“, fand der Verteidiger. Er bat das Gericht um eine milde Strafe, die seinem Mandanten ermögliche, weiterhin als Polizist zu arbeiten.

„Ich bin damals zur Polizei gegangen, um Menschen zu helfen“, sagte der Auricher im sogenannten letzten Wort. „Ich war nun, wie der Staatsanwalt sagte, auf der anderen Seite. Ein bedrückendes Gefühl.“ Er wolle für seine Taten geradestehen, sich aufrichtig entschuldigen, Reue zeigen und zurück in seinen Beruf.

Drei Mitangeklagte verurteilt

Mitangeklagt in dem Prozess waren ein Freund des Polizisten, ein 29-Jähriger aus Bremen, und dessen 32-jähriger Cousin aus Aurich, die die Bitte um Auskunft aus dem Polizeicomputer an den Auricher herangetragen hatten. Als vierte Person saß ein 39-jähriger Wilhelmshavener auf der Anklagebank, der die Informationen für sich sowie für ein Mitglied des Motorradclubs Bandidos eingeholt hatte.

Der Wilhelmshavener wurde wegen Bestechung und Bestechlichkeit zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die beiden übrigen Angeklagten erhielten wegen Beihilfe zur Bestechung Geldstrafen von 140 Tagessätzen. Die Tagessatzhöhe beträgt bei dem 32-jährigen Auricher 45 Euro (6300 Euro), bei dem 29-jährigen Bremer 35 Euro (4900 Euro), was sich an ihren jeweiligen monatlichen Einkommen orientierte.

Psychotherapeut diagnostiziert Voyeurismus

Bei den Sex-Treffen drehte der Angeklagte nach den Feststellungen eines Ermittlers insgesamt 93 heimliche Handyvideos mit einer Gesamtdauer von viereinhalb Stunden. Ein Psychotherapeut diagnostizierte bei dem Auricher Voyeurismus. Wegen seiner langjährigen Pornografie-Abhängigkeit hatte er sich im August 2022 in Therapie begeben. Eine der geschädigten Frauen hat einen Schmerzensgeldantrag über 10.000 Euro gestellt. Gezahlt hat der Angeklagte ihr als Zeichen des Bemühens um eine Schadenswiedergutmachung bislang 500 Euro. Die übrigen Geschädigten sind nicht auf seine Bemühungen um einen Täter-Opfer-Ausgleich eingegangen beziehungsweise waren nicht erreichbar.

Wird das Urteil rechtskräftig, wird der Auricher per Gesetz aus dem Polizeidienst entfernt. Bislang war er nur suspendiert, erhielt aber die Hälfte seiner Bezüge. Binnen einer Woche können er und die Mitangeklagten Revision gegen das Urteil einlegen.

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