Hamburg Krankenkasse wechseln: Wann lohnt es sich und was muss man dabei beachten?
Der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ist für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, Kosten zu senken. Was Versicherte vor einem Wechsel der Krankenkasse beachten sollten – und um wie viel Geld es dabei geht.
Die Verbraucherzentrale Hessen rät: „Es ist sinnvoll, die Krankenkasse immer mal wieder auf den Prüfstand zu stellen.“ Das macht manch einer vor allem dann, wenn die eigene Kasse die Zusatzbeiträge erhöht – was 2025 auf Millionen Versicherte zukommen wird.
Eine Statista-Grafik veranschaulicht den erwarteten, rasanten Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags:
Durch einen Krankenkassenwechsel können Versicherte ihre Ausgaben im besten Fall um bis zu mehrere Hundert Euro pro Jahr senken. Die Höhe der Ersparnis ist abhängig vom Anstieg des Zusatzbeitrags und der Höhe des eigenen Bruttoeinkommens.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet vor: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat zahlt für eine Krankenkasse mit einem vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag von 3,28 Prozent jährlich rund 430 Euro mehr als bei einem Anbieter mit 0,9 Prozent Zusatzbeitrag.
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist leicht und unkompliziert: Um zu wechseln, suchen sich Versicherte eine neue Krankenkasse aus und treten ihr bei. Das geht in den meisten Fällen auch online. Die gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen keinen Antragssteller ablehnen.
Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung und um den Wechselprozess. Angestellte informieren den Arbeitgeber formlos über den Wechsel.
Versicherte müssen die sogenannte Bindungsfrist an eine Krankenkasse beachten. Diese beträgt 12 Monate. Nur wer einen speziellen Wahltarif zur Absicherung seines Krankengeldes abgeschlossen hat, muss eine Bindungsfrist von drei Jahren abwarten. Nach Ablauf der Frist können Versicherte stets zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherte, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann entfallen die Bindungsfristen, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Versicherte können in diesem Fall bis zum Ablauf des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erstmals gilt.
Wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar erhöht, können Verbraucher bis zum 31. Januar kündigen. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist sind Verbraucher ab dem 1. April bei der neuen Krankenkasse versichert. In der Zeit bis zum Wechsel muss der Versicherte den höheren Zusatzbeitrag an seine bisherige Krankenkasse zahlen.
Versicherte, die die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpassen, nutzen das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
Der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) führt eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Zusatzbeträgen. Das Verbraucherportal Stiftung Warentest untersucht in einem kostenpflichtigen Krankenkassenvergleich Beiträge, Satzungs- und Serviceleistungen, sowie Bonusprogramme.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Versicherten, bei der Entscheidung für eine Krankenkasse nicht nur auf den Preis zu schauen. Das Angebot sollte zu den eigenen Bedürfnissen passen.
Faktoren dafür können kassenindividuellen Zusatzleistungen sein; dazu zählen etwa Präventionsangebote sowie Zuschüsse zu Reiseimpfungen, Sehhilfen oder zur professionellen Zahnreinigung, ein mögliches Bonusprogramm oder auch besondere Wahltarife, die gut zur eigenen Situation passen. Wichtig kann auch das Service- und Beratungsangebot vor Ort sein.
Der Aufwand für den Wechsel der Krankenkasse ist für Versicherte gering. Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei großen Unterschieden beim Zusatzbeitrag. Passt der Leistungsumfang zu den persönlichen Anforderungen, spricht nichts gegen einen neuen, günstigeren Anbieter.
Allgemein gilt: Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,1 Prozentpunkte bedeutet für Arbeitnehmer bei einem Monatsverdienst von 3.000 Euro brutto Mehrkosten von 18 Euro pro Jahr. Für Selbstständige, die den Beitrag komplett alleine zahlen müssen, sind es 36 Euro jährlich.