Ex-Ehepaar vor Gericht Es ging um weit mehr als nur um eine Morddrohung
Ein Mann soll seiner Ex-Frau indirekt mit dem Tod gedroht haben. Die Anklage war vor dem Auricher Amtsgericht aber nicht zu halten. Vorzuwerfen hatten sich die ehemaligen Partner aber so einiges.
Aurich - Vor zwei Jahren, im September 2022, ist in Aurich eine 20-jährige Frau getötet worden. Ihr Ehemann hatte sie erwürgt. Vor dem Auricher Amtsgericht stand am Donnerstag ein Mann, der laut seiner Ex-Frau den damaligen Täter kennt und ihr gedroht haben soll, sie auf dieselbe Weise umzubringen. Der 46-jährige Auricher wurde von Richter André Meyer aber freigesprochen. Eine Drohung konnte das Gericht nicht nachweisen. Das juristische Problem war, dass der Mann die Drohung nicht direkt an seine Ex-Frau richtete, sondern angeblich zu seiner Schwester gesagt haben soll. Diese habe es einer Freundin gesagt, welche wiederum mit der Ex-Frau darüber gesprochen habe. Zum einen konnte das Gericht nicht klären, was der Angeklagte zu seiner Schwester gesagt hat. Doch selbst wenn eine solche Drohung ihr gegenüber ausgesprochen worden wäre, sei das rechtlich keine Bedrohung, wenn nicht die Absicht dahinterstecke, dass das Gespräch zu der Ex-Frau durchdringe, erklärte Meyer.
Die Schwester wusste laut Aussage der Zeugin nicht, dass die Frau mit der Zeugin in Kontakt stand. Der Angeklagte habe demnach nicht damit rechnen können, dass seine Exfrau von einem solchen Gespräch erfahren würde. Hinter einer solchen mutmaßlichen Äußerung habe demnach nicht die Absicht stecken können, dass die Nachricht zu seiner Exfrau durchdringt. Und das sei eine Voraussetzung für eine Bedrohung, wenn sie vor dem Amtsgericht verhandelt werden soll, sagte Meyer.
Belästigung mit Fake-Accounts bei Social-Media
Neben dem Anklagepunkt der Bedrohung kam auch noch einiges andere im Gerichtssaal zur Sprache. Seine Entrüstung war dem Angeklagten während der Verhandlung deutlich anzusehen. Er warf seiner inzwischen woanders lebenden Ex-Frau vor, dass sie ihn und seine neue Ehefrau permanent belästigen würde. In der Regel über Social Media. Er habe inzwischen seine Profile bei Instagram und Facebook gelöscht, um Ruhe vor seiner Ex zu haben. Er wolle nichts mehr mit ihr zu tun haben. Doch mit seinem Verschwinden von Social Media sei nicht Schluss gewesen. Seine neue Frau bekomme weiter Nachrichten von der Ex, häufig Beleidigungen, teilweise über Fake-Accounts. Es sei unter anderem darum gegangen, dass die jetzige Ehefrau des Angeklagten nicht in der Lage sei, Kinder zu bekommen. Anstatt sich konkret zu den angeklagten Vorwürfen zu äußern, erklärte der Mann anhand verschiedener Geschichten, warum er seine Ex-Frau für „verrückt“ und unglaubwürdig halte.
Seit er erneut verheiratet ist, mache seine Ex ihm und seiner neuen Liebe das Leben zur Hölle, sagte er. Einmal habe er einen Anruf der Mannheimer Polizei bekommen, die wissen wollte, wo er gerade sei. Der Vorwurf: Er hätte kurz zuvor bei seiner Ex-Frau Radau gemacht. Er war zu der Zeit jedoch in Aurich, erklärte er der Polizei damals. Den Mannheimer Beamten bot er an, dies sofort durch einen Besuch bei der Auricher Polizei zu beweisen. Auf die Spitze getrieben habe seine Ex es am 4. Mai 2023, behauptete der Angeklagte: Sie habe ihm eines seiner fünf Kinder vorenthalten wollen. Damals habe sich das Jugendamt eingeschaltet. Er habe sich dort beklagt, dass sie ihm helfen sollen. Vorerst blieb der Sohn bei der Mutter. Von den fünf Kindern im Alter von elf bis 19 Jahren leben die drei jüngsten bei der Mutter, der Älteste habe eine eigene Wohnung und das zweite Kind lebe noch bei dem Auricher.
Ex-Frau berichtet von Drohanrufen gegen ihre Familie
Die Darstellung der Ex-Frau sah anders aus. Sie war per Videoübertragung als Zeugin in den Gerichtssaal zugeschaltet. Ihr zufolge bedrohe der Mann sie regelmäßig. Er rufe unter anderem ihre Familie an. Sie sei im Zeugenschutzprogramm wegen ihm. Sie berichtete, dass ihr Ex am 4. Mai 2023 ihrem Anwalt gegenüber am Telefon gesagt habe: „Ich werde sie suchen und finden und umbringen.“ Das habe er auch ihrer Familie gegenüber mehrfach am Telefon gesagt.
Am 4. Mai 2023 eskalierte der Streit offenbar. Ihr Sohn habe sie angerufen und um Hilfe gebeten, so die Frau. Die Stiefmutter des Jungen, die Frau des Angeklagten, misshandele ihn, soll er gesagt haben. Er wolle zu seiner Mutter. Daraufhin sei sie zur Schule gekommen, habe mit dem Rektor gesprochen und ihren Sohn mitgenommen. Das Jugendamt sei verständigt worden. Sie habe sogar Polizeischutz bekommen, um vor ihrem Ex-Partner sicher zu sein.
Widerspruch bei Aussage der Zeugin
Zu dem Vorwurf, um den es in dieser Verhandlung ging, kam sie erst nach einigen Nachfragen von Richter Meyer. Dabei widersprach sie sich jedoch teilweise. Zuerst wolle sie von der Drohung zwei Wochen nach dem Tod der anderen Frau gehört haben. Kurze Zeit später sagte sie, sie könne überhaupt nicht zeitlich einordnen, wann ihre Bekannte ihr von der Drohung erzählt habe. Die Frage nach der Identität der Bekannten wollte sie nicht vor ihrem Mann beantworten. Sie müsse ihre Freundin schützen. Der Mann würde ihrer Freundin etwas antun, sollte er den Namen erfahren. Kurz darauf gab sie jedoch bereitwillig den Namen der Schwester preis, die die Drohung an die Bekannte weitererzählt haben soll.
In der rund 45-minütigen Verhandlung ging es in den Aussagen der Ex-Partner nur am Rande um die angeklagte Bedrohung. Einen Großteil der Zeit versuchten sie, den anderen in möglichst schlechtem Licht dastehen zu lassen. Darüber, dass die Bedingungen für eine Drohung in diesem Fall nicht gegeben waren, waren sich Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft am Ende einig. Deshalb plädierte Letztere auf Freispruch. Sie ließ jedoch durchblicken, dass sie davon ausgeht, dass die Zeugin tatsächlich eine Bedrohung durch ihren Ex-Mann wahrgenommen habe.