Prozess in Aurich  Schleuser muss für mehr als drei Jahre in Haft

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 11.10.2024 12:03 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Es sei nur einmal und nur ein Gefallen gewesen, beteuerte der Angeklagte. Für die Richterin in Aurich aber ist der 43-Jährige der Kopf einer Schleuserbande, wenn auch nicht einer hochprofessionellen.

Aurich - Wegen des Einschleusens von Ausländern nach Deutschland muss ein Syrer aus dem Kreis Leer für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Obwohl der 43-Jährige während der Verhandlung vor dem Landgericht in Aurich und noch einmal in seinem letzten Wort beteuerte, lediglich in einem einzigen Fall und um eines familiären Gefallens Willen die illegale Einreise von vier Landsleuten organisiert zu haben, sah es die Kammer um Richterin Rath als erwiesen an, dass der Angeklagte sowohl gewerbs- als auch bandenmäßig gehandelt habe. Er habe sich im Dezember 2019 als Kopf einer Bande um den Kontakt zu Flüchtlingen bemüht, deren Reiseroute ausgearbeitet und deren Standorte an die Schleuser weitergegeben, so die Begründung des Urteils. Mit dem Schleusen habe sich der Erwerbslose ein sicheres Einkommen verschaffen wollen. Die Kammer ging von mindestens drei vorangegangenen Fahrten aus, bei denen der Angeklagte per Whatsapp Regie geführt habe. Das Amtsgericht Leer hatte den Mann darum im März 2024 zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen des psychischen Drucks eines langwierigen Verfahrens hatte der Richter in erster Instanz vier Monate davon als bereits vollstreckt anerkannt. Nach dem Willen des Landgerichts muss der Angeklagte nun jedoch die gesamte Zeit absitzen.

Gegen das Leeraner Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Während der Staatsanwalt eine Strafe von vier Jahren beantragte, befand die Verteidigung eine bewährungsfähige Strafe als ausreichend. Im Mittelpunkt der Verhandlung am Donnerstag stand eine Tour im Dezember 2019, deren Organisation der Angeklagte eingeräumt hatte. Ein Cousin habe ihn darum gebeten, vier Landsleute nach Deutschland zu bringen, erklärte er.

Erwischt, weil Schleuserauto Funken schlug

Einer der Fahrer, ein 28-jähriger Landsmann des Angeklagten, berichtete, dieser habe ihm einen Job angeboten. Gemäß dessen Weisung habe er fünf Fahrten durchgeführt und sei dafür unterschiedlich hoch bezahlt worden. Auf der letzten Fahrt habe sein Wagen an der ungarischen Grenze zur Slowakei einen Achsbruch erlitten, sodass man unter stiebenden Funken weitergefahren und so einer Polizeistreife aufgefallen sei. Bei der Kontrolle hätten er und sein Begleiter alle Fahrten eingeräumt. Ein slowakisches Gericht habe sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt, die sie inzwischen verbüßt hätten. Ihre Passagiere sind mittlerweile zurück in ihrer Heimat.

Die Verteidigung konnte weder die Gewerbsmäßigkeit noch ein Handeln in einer Bande bei ihrem Mandanten erkennen. Es habe sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt. Sie bezweifelte die ihrer Meinung nach widersprüchlichen Aussagen der beiden Fahrer, die womöglich selbst hätten ins Geschäft einsteigen wollen. Eine bewährungsfähige Strafe sei durchaus ausreichend, um dem Mann seine Schuld vor Augen zu führen. Nach Auffassung des Staatsanwaltes hingegen haben sich die Ergebnisse aus erster Instanz durchaus bestätigt. Er plädierte für eine vierjährige Haftstrafe ohne Nachlass wegen des langen Verfahrens.

Richterin: Handeln nicht gerade professionell

Auch das Gericht zeigte sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Dabei ging die Kammer von mehreren Fahrten aus, für die die Fahrer zwischen 500 und 800 Euro erhalten hätten. Aus diesen Summen ließen sich die Einnahmen des Angeklagten ableiten, führte Richterin Rath aus. Sie hielt ihm zugute, dass er bisher nicht vorbestraft und die letzte Schleusung aufgrund des technischen Defekts am Auto erfolglos geblieben sei. Jedoch hätte der Angeklagte als Kopf einer Bande gehandelt, wenn auch nicht hochprofessionell.

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