Teure WhatsApp-Wut Chef beleidigt – Emder muss zahlen
Per WhatsApp hat ein Emder seinen ehemaligen Chef beleidigt. Der ließ das nicht auf sich sitzen und erstattete Anzeige.
Aurich/Emden - Ein 50-jähriger Emder hat seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Reihe von Beleidigungen per WhatsApp geschickt. Der Arbeitgeber fühlte sich in seiner Ehre verletzt und erstattete Anzeige. Für den Angeklagten hatte dies kostspielige Konsequenzen.
„Du verlogener Drecksack, du bist eine Schwuchtel, du Bastard“, waren die herabsetzenden Begriffe, die er seinem Ex-Chef aus Ärger über ein beendetes Arbeitsverhältnis zugesandt haben soll. Verschickt wurden die Worte laut Anklage an Karsamstag, 30. März 2024, um 10.40 Uhr.
Widerspruch gegen Geldstrafe eingelegt
Wegen Beleidigung flatterte dem Emder ein Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 15 Euro (450 Euro) ins Haus. Dagegen legte er Einspruch ein. Am Donnerstag, 10. Oktober 2024, wurde vor der Auricher Strafrichterin Stellmacher verhandelt.
Der Angeklagte, der ohne Anwalt angetreten ist, versuchte es zunächst mit Abschwächen. „Ich habe ihn nicht beleidigt, so nicht. Ich habe ihn lediglich per WhatsApp gefragt, ob er schwul ist“, erklärte er zu seiner Verteidigung. „Alles andere stimmt so nicht“, schob er hinterher.
Richterin zeigt Emder die Beleidigungen
Die Richterin erhob sich von ihrem Stuhl und näherte sich mit dem Ausdruck des WhatsApp-Chats der Anklagebank. Nachdem sie die entsprechende Passage – „es steht hier schwarz auf weiß“ – verlesen hatte, machte der Angeklagte Gedächtnislücken geltend.
„Ich kann mich wirklich so nicht dran erinnern“, sagte der 50-Jährige, der aus gesundheitlichen Gründen nur als Minijobber arbeitet. Vielleicht sei es die Verärgerung gewesen, murmelte er vor sich hin, aber gut, wenn es da stehe.
Angeklagter geht noch mal in sich
Stellmacher klärte den Angeklagten über seine Möglichkeiten auf. „Die Höhe des Strafbefehls ist in Ordnung“, machte sie ihm klar. Voraussichtlich werde es nicht weniger, aber es könnte mehr werden. „Wenn Sie jetzt nochmal tief in sich gehen, ob Sie nicht sagen, wenn ich das angucke, werde ich das gewesen sein“, legte sie ihm nahe. Er könne jetzt noch seinen Einspruch zurückziehen, vorausgesetzt die Staatsanwaltschaft stimme zu. Das tat sie.
Der Emder folgte dem Vorschlag der Richterin. Er akzeptierte jetzt die Geldstrafe über 450 Euro, die beinahe seinem Monatslohn entspricht.