Urteil am Amtsgericht Norden  Schnapsidee kommt Brookmerlander teuer zu stehen

| | 07.10.2024 19:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Diebstahl einer Flasche Jägermeister kam zwei jungen Brookmerlandern teuer zu stehen. Foto: DPA
Der Diebstahl einer Flasche Jägermeister kam zwei jungen Brookmerlandern teuer zu stehen. Foto: DPA
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Zwei Brookmerlander ließen eine Flasche Jägermeister mitgehen. Dafür wurden sie jetzt verurteilt.

Marienhafe/Norden - Für das Geld hätten sie viel Kräuterlikör kaufen können: Jeweils 225 Euro müssen zwei junge Ladendiebe aus dem Brookmerland an die Staatskasse zahlen. In einem Prozess vor dem Amtsgericht Norden wurden sie wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Geldstrafen von 15 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Strafrichterin Christina Roll sah es als erwiesen an, dass die 21 und 25 Jahre alten Männer am 3. Mai dieses Jahres im E-Center Kruse in Marienhafe eine Flasche Jägermeister im Wert von 7,49 Euro mitgehen ließen.

Im Rucksack versteckt

Einer der Männer verstaute die Flasche im Rucksack, dann passierten er und sein Komplize die Kassenzone, ohne zu bezahlen. Das belegen Aufnahmen von Überwachungskameras.

In der Verhandlung räumte das Duo, das ohne Verteidiger vor Gericht erschien, die in der Anklageschrift formulierten Vorwürfe ein. „Wir waren beide beteiligt“, sagte der 25-Jährige und weiter: „Es ist so abgelaufen, wie vorgelesen.“ Darüber hinaus äußerten sich beide nicht. Zudem schien sie weder die Atmosphäre im Gerichtssaal noch das Urteil zu beeindrucken.

Mit ähnlicher Gleichgültigkeit hatten sie unmittelbar nach der Tat diese vor Ort eingeräumt, das von den Ladenbetreibern ausgesprochene Hausverbot sowie eine in solchen Fällen ebenfalls übliche Vertragsstrafe in Höhe von jeweils 100 Euro akzeptiert.

Geständnis erspart längere Beweisaufnahme

Beide Männer waren bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Dieser Umstand und ihr uneingeschränktes Geständnis werteten die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Richterin zugunsten der Männer. Es liege ein vollendeter Diebstahl vor, stellten sie fest. Mit ihren Geständnissen hätten die Angeklagten allen Verfahrensbeteiligten eine längere Beweisaufnahme erspart, so Roll, die mit ihrem Urteil dem Antrag der Anklagebehörde folgte. „Ich hoffe, dass wir uns hier nicht wiedersehen“, sagte die Richterin an die Adresse der Angeklagten und warnte diese eindringlich vor ähnlichen Aktionen. „So etwas ist häufig der Anfang einer kriminellen Karriere“, sagte sie.

Da beide Angeklagten, die neben ihren Strafen auch die Verfahrenskosten tragen müssen, und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten und das Urteil annahmen, ist dieses rechtskräftig.

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