Hannover  So denkt Niedersachsens Justizministerin über Cannabis, Corona-Strafen und Cyber-Kriminalität

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 05.10.2024 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Will mit Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften dem Verbrechen beikommen: die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Foto: IMAGO/Noah Wedel
Will mit Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften dem Verbrechen beikommen: die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Foto: IMAGO/Noah Wedel
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Einführung der elektronischen Akte, Personalmangel und die Mehrbelastung durchs Cannabisgesetz. Niedersachsens Justizministerin Wahlmann erklärt, wie sie die Probleme lösen will. Einen Söder-Vorschlag lehnt die SPD-Politikerin ab.

Seit 1. September praktiziert Niedersachsen bei Asyl-Verfahren ein neues Modell. Sie ordnet bestimmte Länder zu, erklärt Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD).

Frage: Frau Wahlmann, Sie besuchen oft Gerichte und Staatsanwaltschaften. Werden Sie dort zuerst auf fehlende Arbeitskräfte angesprochen?

Antwort: Die zentrale Frage ist meist die Digitalisierung. Wir sind mittendrin im Umstellungsprozess. Und das bewegt die Menschen, denn die Dimension der Umstellung ist so groß wie beim Wechsel von der Schreibmaschine auf den Computer. Aktuell stellen wir die Zivilgerichtsbarkeit um; und die Amtsgerichte schließen wir bis Ende des Jahres ab. Mit der Fachgerichtsbarkeit sind wir komplett durch, mit Ausnahme des Verwaltungsgerichts Oldenburg übrigens: Das ist jetzt im November an der Reihe. Und im kommenden Jahr folgt die ganze Strafgerichtsbarkeit.

Frage: Werden Sie den Stichtag 31.12.2025 einhalten?

Antwort: Ja, wir haben im ganzen Land sogenannten Digitalisierungskoordinatoren, die die Kolleginnen und Kollegen bei der Einführung der E-Akte unterstützen. Die Schulungstermine sind fix und gut vorbereitet und fast alle Mitarbeitenden wurden mit Laptops ausgestattet, damit sie künftig auch flexibel von zu Hause aus arbeiten können. Die Einführung der E-Akte bringt viele Vorteile mit sich.

Frage: Es bleibt beim großen Personalbedarf der Justiz. Für den Haushalt 2025 haben Sie 47 neue Stellen für Staatsanwälte und Richter angemeldet. Reichen die aus?

Antwort: Laut Personalbemessungssystem „Pebb§y“ kommen die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen im Schnitt auf einen Wert von 1,31. Das heißt: Sie arbeiten 31 Prozent mehr als vorgesehen. Diese Belastung geht auf Dauer überhaupt nicht. Trotz dieser Belastung haben es die Kolleginnen und Kollegen geschafft, dass die Verfahrensdauer seit 2017 nicht nennenswert steigt. Und daher brauchen wir dringend neue Stellen bei den Staatsanwälten; der Haushaltsplanentwurf sieht 39 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor, im mittleren Dienst kommen noch einmal 16 Stellen dazu. Nicht zu vergessen: die große Solidaritätsaktion innerhalb der Justiz für die Staatsanwaltschaften. Hier haben wir aus weniger belasteten Bereichen der Justiz 20 zusätzliche Stellen im staatsanwaltschaftlichen Bereich und weitere 20 Beschäftigungsmöglichkeiten für die mittlere Beschäftigungsebene schaffen können. In einer zweiten Solidaritätsaktion werden wir die Staatsanwaltschaften mit weiteren sieben Staatsanwaltsstellen und 21 Stellen für die nachgeordneten Dienste verstärken. Insgesamt ist das ein Stellenzuwachs für die Staatsanwaltschaften, den es in Niedersachsen in so kurzer Zeit in diesem Umfang wohl noch nie gab.

Frage: Laut Kriminalstatistik haben sich die Fallzahlen bei Diebstahl oder Körperverletzung beinahe verzehnfacht. Passt da der Stellenschlüssel noch?

Antwort: Wir schaffen da neue Stellen, wo die Belastung am höchsten ist. Wie die Generalstaatsanwaltschaften das Aufkommen dann im Einzelnen zuordnen, können sie am besten vor Ort beurteilen.

Frage: Die Verfahren in Sachen Hasskriminalität werden bei der Staatsanwaltschaft in Göttingen gebündelt. Hat sie damit bundesweit eine Vorreiterrolle?

Antwort: Ja, die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Göttingen ist sehr erfolgreich und durchaus weit über Niedersachsen hinaus anerkannt. Wir hatten vor zwei Jahren noch rund 1000 Anzeigen pro Jahr; inzwischen liegt die Zahl bei 3500. Ich gehe davon aus, dass das Portal www.hassanzeigen.de bekannter geworden ist und die Anzeigebereitschaft steigt. Fälle aus anderen Bundesländern geben wir an die dortigen Staatsanwaltschaften ab.

Frage: Sie wollten Schwerpunkte setzen auch bei Asylverfahren, damit die Betroffenen schneller Gewissheit bekommen über ihren Aufenthaltstitel. Passiert das schon?

Antwort: Ja, das Modell praktizieren wir seit dem 1. September. Wir ordnen bestimmte Länder, die eine geringe Anerkennungsquote haben, ausgewählten Verwaltungsgerichten zu. So bearbeitet das Verwaltungsgericht in Göttingen beispielsweise Verfahren der Herkunftsländer Kolumbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien, und Albanien. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg kümmert sich beispielsweise um Fälle aus Kolumbien.

Frage: Die Kriminellen verlagern ihre Machenschaften immer stärker ins Internet. Was macht die Justiz?

Antwort: Aktuell haben wir drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu Cyberkriminalität. Die ziehen wir zu einer landesweit schlagkräftigen Truppe zusammen. Die neue Cybercrime-Schwerpunktstaatsanwaltschaft soll der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg zugeordnet werden und später etwa 25 Staatsanwälte haben. Der Sitz soll aber in Osnabrück sein.

Frage: Warum dort?

Antwort: Wir setzen auf die Nähe zu Westfalen und hoffen, auch von dort viele Expertinnen und Experten anwerben zu können. Und da ist Osnabrück einfach verkehrsgünstig gelegen.

Frage: Sind unsere Gerichte denn noch sicher in Zeiten von Hass und Gewalt oder müssen sie da auch nachrüsten?

Antwort: Wir rüsten ständig nach und haben dies beispielsweise zuletzt bei den Eingangsschleusen getan. Einen bestimmten Personenkreis, der auch außerhalb des Gerichtsgebäudes tätig ist, darunter Betreuungsrichter, Gerichtsvollzieher oder Bewährungshelfer, haben wir mit mobilen Notrufanlagen ausgestattet. Ich sehe aktuell kein riesiges Sicherheitsproblem an den Gerichten.

Frage: Warum werden nicht mehr Prozesse digital geführt?

Antwort: In Zivilprozessen wird das schon sehr oft getan, etwa wenn die Parteien nicht mitkommen müssen und die Anwälte an verschiedenen Standorten tätig sind. Strafverfahren werden aber nicht digital durchgeführt – und das ist auch richtig so. Das Verfahren bekommt ein ganz anderes Gewicht, wenn es nicht in irgendeinem Raum stattfindet, sondern in einem Gerichtssaal. Auch die Ansprache des Richters ist eine andere. Gerade bei Jugendlichen ist es wichtig, wenn man persönlich sagen kann: „Junge, das ist ernst und jetzt nimm das auch ernst!“

Frage: Immer wieder platzen Prozesse, weil Fristen nicht eingehalten werden können. Ein Beispiel: Im Strafprozess muss alle drei Wochen verhandelt werden. Bedarf es da nicht einer Reform der Strafprozessordnung?

Antwort: Als Strafrichterin rennen Sie damit bei mir offene Türen ein. Denn die Fristen sind sehr starr. Und es ist ein enormes Problem, wenn man mehrere Angeklagte mit vielen Verteidigern hat und diese immer an einen Tisch bringen muss. Ich glaube aber nicht, dass die Lobby der Strafverteidiger bei dem Thema „Hurra“ rufen wird.

Frage: Themenwechsel. Sie hatten vehement gefordert, die Amnestie-Regelung aus dem Cannabisgesetz rauszunehmen. Das Gegenteil ist passiert. Sehen Sie sich in Ihrer Skepsis bestätigt?

Antwort: Ja, leider. Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften mussten rund 16.000 Verfahren händisch auswerten. Bei 3605 Vollstreckungsverfahren hat sich dann herausgestellt, dass ein Straferlass oder eine neue Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt. Für dieses Procedere haben die Staatsanwaltschaften 113.894 Minuten aufgewendet; das entspricht 237 Arbeitstagen. Die Gerichte müssen nun neue Gesamtstrafen bilden. Auch das wird eine ganze Weile dauern.

Frage: Bayerns Ministerpräsident Söder fordert einen Schlussstrich bei den Corona-Verfahren. Wie stehen Sie denn dazu?

Antwort: Das sehe ich ganz anders als Herr Söder. Was damals rechtswidrig war, das muss auch rechtswidrig bleiben. Wer wider besseren Wissens handelt, muss mit einer Strafe rechnen.

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