Hamburg  Alte Öfen und Heizungen: Wann muss erneuert werden und welche Alternativen gibt es?

Stephan Schaar
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Von Stephan Schaar
| 02.10.2024 11:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Heizungsanlagen sollen klimaneutral werden. Welche Fristen müssen Hausbesitzer einhalten, wann sollten alte Heizungen erneuert werden und welche Alternativen und Förderungen gibt es? Wir haben Experten dazu befragt.

Bis 2045 soll Deutschland die Treibhausgasemissionen auf Null bringen. Mit den seit Anfang des Jahres geltenden neuen Regeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Hausbesitzer deshalb dazu aufgefordert, ihre Heizungsanlagen klimafreundlicher zu machen, indem sie diese zunehmend mit regenerativen Energiequellen betreiben.

Aber was bedeutet das konkret? Welche Fristen gibt es, wann sollten alte Heizungen erneuert werden, welche Alternativen sind sinnvoll und was wird vom Staat gefördert?

Die Sorge vieler Hauseigentümer, dass sie ihre alten Gas- oder Ölheizungen sofort ersetzen müssen, ist dabei allerdings unbegründet. „Alle vor dem 1. Januar 2024 installierten Heizungen, die mit fossiler Energie betrieben werden, genießen Bestandsschutz bis Ende 2044 und dürfen weiter laufen. Auch wenn sie defekt sind, können sie noch so lange repariert werden, wie dies möglich ist“, erklärt Niklas Bliesmer, Installations- und Heizungsbau-Meister von der Firma Kießling in Kappeln.

Wer aber eine neue Heizungsanlage installieren möchte, müsse dabei auf Nachhaltigkeit achten. „Schon seit 2022 müssen neue Heizungsanlagen zu mindestens 15 Prozent mit regenerativer Energie befeuert werden. Der Anteil wird in den kommenden Jahren schrittweise noch deutlich gesteigert, ab 2028 auf mindestens 65 Prozent und ab 2045 müssen alle Heizsysteme zu 100 Prozent auf erneuerbare Energie umgestellt sein“, sagt Bliesmer.

Um diese Vorgaben bei Öl- oder Gasheizanlagen zu erfüllen, müssten Hausbesitzer neue Lieferverträge für Erdgas oder Heizöl abschließen, bei denen ein entsprechender Bio-Anteil beigemischt wird.

Auf lange Sicht seien diese Heizsysteme aber Auslaufmodelle, denn mit der schrittweisen Erhöhung der CO2-Abgaben werden fossile Brennstoffe zunehmend teurer, so dass sich Öl- und Gasheizungen irgendwann nicht mehr lohnen, erklärt der Heizungsfachmann.

„Aus meiner Sicht ist bei Neuanschaffungen die Investition in eine Luft-Wärmepumpe die beste Lösung, weil sie alle Anforderungen auch in der Zukunft erfüllt. Zudem ist sie wartungsarm und wird derzeit noch vom Staat gefördert“, so Bliesmer.

Sie sei mit 30.000 bis 40.000 Euro derzeit zwar etwa drei bis vier Mal so teuer wie eine Gasheizung, aber mit einer Förderung könne sie auch schon für die Hälfte angeschafft werden. „Dafür hat man dann für lange Zeit Ruhe und ist unabhängig von den unberechenbar steigenden Preisen für fossile Energie“, meint er.

Inzwischen gebe es auch keine Lieferengpässe mehr bei Wärmepumpen, und es sei auch nicht so, dass diese Technik nur in neuen Häusern mit Fußbodenheizung und einer Photovoltaikanlage gut funktioniere.

„Wärmepumpen lassen sich in fast jedes Haus einbauen, und mit einem eigenen Zähler kann man sie auch mit günstigerem Heiz-Strom betreiben. Aber natürlich sollte man sich individuell beraten lassen, welche Lösung jeweils die Beste ist“, sagt Bliesmer.

In vielen Häusern gibt es zusätzlich zur Heizung auch noch ältere Kaminöfen, die wegen ihres Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Ausstoßes schon länger in der Kritik stehen. Bereits vor 14 Jahren trat eine Bundesverordnung in Kraft, die für Öfen, die vor 2010 installiert wurden, die Abgas-Grenzwerte deutlich herabsetzt, sodass zahlreiche ältere Kaminöfen modernisiert oder ausgetauscht werden müssen. Eine Übergangsfrist läuft nun Ende 2024 aus.

Wer weiterhin mit seinem alten Ofen die Grenzwerte überschreitet, kann mit hohen Bußgeldern belegt werden. Überprüft und an das Ordnungsamt gemeldet, werden die Öfen durch die Schornsteinfeger: „Wir pflegen schon seit Jahren eine Datenbank und dokumentieren, welche Öfen die Feinstaub-Vorgaben einhalten und welche nicht. Bei Verstößen sprechen wir künftig Nutzungsuntersagungen aus“, erklärt Bezirksschornsteinfeger Benjamin Fröhlich aus Kappeln.

Offene Kamine, Grundöfen sowie Küchenöfen seien von der Verordnung ausgenommen. Vom Nachrüsten alter Öfen mit Filtern hält der Fachmann allerdings wenig. „Entweder muss man sie andauernd tauschen oder die Filtersysteme kosten mehr als ein neuer Ofen, den es schon ab 1500 Euro gibt“, meint Fröhlich.

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