Hamburg Karlsruhe schützt nicht nur die Verfassung, sondern auch die Bürger vor sich selbst

Karolina Meyer-Schilf
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Von Karolina Meyer-Schilf
| 01.10.2024 16:55 Uhr | 0 Kommentare
Auch wenn es um Terrorabwehr geht, dürfen Behörden nicht unbegrenzt Daten sammeln. Foto: IMAGO/VectorFusionArt
Auch wenn es um Terrorabwehr geht, dürfen Behörden nicht unbegrenzt Daten sammeln. Foto: IMAGO/VectorFusionArt
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Zum zweiten Mal landete das sogenannte „BKA-Gesetz“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun muss erneut nachgearbeitet werden. Warum das eine gute Nachricht ist.

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