Hamburg Karlsruhe schützt nicht nur die Verfassung, sondern auch die Bürger vor sich selbst
Auch wenn es um Terrorabwehr geht, dürfen Behörden nicht unbegrenzt Daten sammeln. Foto: IMAGO/VectorFusionArt
Zum zweiten Mal landete das sogenannte „BKA-Gesetz“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun muss erneut nachgearbeitet werden. Warum das eine gute Nachricht ist.
Lesedauer des Artikels: ca. 1 Minute
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden