Hamburg Karlsruhe schützt nicht nur die Verfassung, sondern auch die Bürger vor sich selbst


Auch wenn es um Terrorabwehr geht, dürfen Behörden nicht unbegrenzt Daten sammeln. Foto: IMAGO/VectorFusionArt
Zum zweiten Mal landete das sogenannte „BKA-Gesetz“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun muss erneut nachgearbeitet werden. Warum das eine gute Nachricht ist.
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