Vechta Immer wieder Unterrichtsausfall: Eltern fordern Schadensersatz vom Land Niedersachsen
Weil an einem Gymnasium im Landkreis Vechta immer wieder Unterricht ausfällt, fordern die Eltern jetzt Schadensersatz vom Land Niedersachsen. Das zuständige Amt wiegelt ab. Die Schulleiterin will sich nicht äußern. Der Elternratsvorsitzende sieht gar das Recht auf Bildung verletzt.
Kooperation lautet die Devise: Um den vollen Wochenunterricht am Gymnasium Antonianum in Vechta (GAV) in den Klassen 5 bis 10 zu gewährleisten, stehen das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) und die Schulleitung „weiterhin in einem engen Kontakt“. Statt der bisherigen Stundenstreichung sei es das Ziel, „eine bessere Lösung zu erwirken“. Das teilte das Kultusministerium in Hannover der Redaktion der OM-Mediengruppe, die diesen Text zuerst veröffentlichte, auf Anfrage mit.
Gleichwohl scheint es bislang noch unterschiedliche Auffassungen über die personellen Engpässe zu geben – und über den Umgang damit. Die Schulleitung reagierte auf die Situation offenbar in letzter Konsequenz mit der Streichung von einer Unterrichtsstunde pro Woche in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch in den Klassen 5 bis 10. Zuvor hatte Schulleiterin Inge Wenzel sich laut dem Vorsitzenden des Schulelternrats, Professor Dr. Gerald Eisenkopf, an das RLSB gewandt.
„Ich weiß gesichert, dass Frau Wenzel am 21. Juni der Behörde mitgeteilt hat, dass sie nach dem damaligen Planungsstand im Schuljahr 2024/25 in erheblichem Umfang Unterricht ausfallen lassen müsse“, sagte Eisenkopf. Der Kontext der Kommunikation lasse darauf schließen, dass dieser Nachricht ein Austausch zwischen Schule und Behörde vorangegangen sei.
Die Sprecherin des Kultusministeriums, Britta Lüers, teilte dazu mit: „Nachdem sich die Schulleitung an das zuständige RLSB gewandt hatte, ist unmittelbar eine umfangreiche Beratung erfolgt; hierbei wurde die Schulleiterin darauf hingewiesen, dass alle organisatorischen Möglichkeiten (…) seitens der Schule zu ergreifen sind, um den Pflichtunterricht in vollem Umfang erteilen zu können.“ Als Beispiele nannte sie die Zusammenlegung von Klassen, die Ausschöpfung der maximalen Kursgrößen in der Oberstufe, die Kürzung des Angebots an Arbeitsgemeinschaften und die Stundenaufstockung bei Teilzeitkräften.
„Für die Unterrichtserteilung und Organisation sowie die Erstellung von Vertretungskonzepten ist die Schulleitung verantwortlich“, hieß es von Lüers. Nun also sind das RLSB und die Schulleitung laut Ministerium weiter im Kontakt, um eine „bessere Lösung“ als die Streichung von Stunden zu finden.
Lüers verwies auch hierauf: Am Gymnasium Antonianum habe die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2023/2024 bei 98,6 Prozent gelegen – also über dem landesweiten Durchschnitt von 96,9 Prozent. Im Einstellungsverfahren zum 1. August 2024 seien an der Schule zudem drei neue Stellen ausgeschrieben worden, „die alle mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften in Vollzeit besetzt wurden.“ Insofern sei davon auszugehen, dass der Versorgungswert der Schule weiter gestiegen sei und voraussichtlich bei über 100 Prozent liege.
Das Antonianum habe somit einen guten Versorgungsgrad, mit dem die Erteilung des Pflichtunterrichts sichergestellt sei. „Die personelle Ausstattung der Schule lässt insofern keinen nachvollziehbaren Schluss zu, warum der Unterricht nicht gewährleistet können werden sollte“, führte Lüers aus.
Schulleiterin Inge Wenzel erklärte auf Anfrage, sie sei „nicht auskunftsberechtigt“ und könne das Schreiben des Ministeriums an die Redaktion der OM-Mediengruppe nicht kommentieren. Der Elternratsvorsitzende Eisenkopf reagierte auf die Ausführungen aus Hannover so: „Mir ist nicht klar, wann und wie die umfangreiche Beratung stattgefunden haben soll, von der das Ministerium spricht. Ab Juni 2024 hat sich nach meinem Eindruck substantiell nicht mehr viel getan.“
Und weiter: „Es ist mir nicht klar, warum die Landesbehörde das GAV zwar angewiesen haben will, alle organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, dann aber zugelassen hat, dass der Unterricht trotzdem gestrichen wird.“ Entweder hätten die organisatorischen Möglichkeiten nicht gereicht, um die Defizite zu schließen „oder die Behörde hat die Schulleitung in diesem Unterfangen nicht hinreichend unterstützt beziehungsweise kontrolliert.“
Eisenkopf sagte auch: Die Zahlen des Ministeriums würden sich anscheinend auf die nominelle Unterrichtsversorgung beziehen. Aber: Die Fehlzeiten von Lehrkräften, etwa durch längere Krankheiten oder Erziehungszeiten, würden wohl mit den wesentlich größeren Einschulungszahlen „erheblich zu den derzeitigen Problemen“ beitragen.
Der GAV-Schulelternrat sieht derweil das Land in der Pflicht, den Unterricht zu gewährleisten. In einer beispiellosen Aktion hat das Gremium Eltern von betroffenen Schülern der Klassen 5 bis 10 dazu ermutigt, Schadensersatzansprüche an das Land zu stellen. Dazu ist ein entsprechendes Musterschreiben entwickelt worden. Dem Land wird darin auch eine Frist bis zum 30. September gesetzt, um die Unterrichtsversorgung gemäß der G9-Stundentafel (Abitur nach neun Jahren) zu gewährleisten.
Andernfalls werde die Beschulung „durch geeignete Eigenmaßnahmen“ sichergestellt, beispielsweise durch Privatunterricht – und das Land habe die Kosten zu tragen. Der Schulelternrat sieht das Recht auf Bildung verletzt, wie es unter anderem im Paragrafen 54 des Landesschulgesetzes festgehalten ist.
Ministeriumssprecherin Lüers teilte dazu mit: „Ein solcher Anspruch ist nicht gegeben.“ Denn das Kultusministerium komme seinen Aufgaben entsprechend der eigenen Möglichkeiten, also insbesondere im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, gemäß Paragraf 54 Schulgesetz nach.
Eisenkopfs Replik: „Interessant ist, dass das Kultusministerium dem Schulelternrat im zentralen Punkt nicht widerspricht. Das Ministerium bestreitet nicht, dass die Kürzung des Unterrichts das Recht der Kinder auf Bildung und den Gleichbehandlungsgrundsatz über die Schulen hinweg verletzt.“ Und: „Aus unserer Sicht ist es aber die Verantwortung und Aufgabe des Ministeriums, dass die ihm untergeordneten Beamten im RLSB und der Schulleitung das Recht auf Bildung auch in der Tat umsetzen.“ Daraus ergebe sich eben ein Anspruch gegen das Land, wenn vor Ort der Unterricht gekürzt werde.
Dieser Text erschien zuerst in der Oldenburgischen Volkszeitung in Vechta.