Auricher vor Gericht  Polizist im Strudel von Korruption und Sex-Videos

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 30.09.2024 16:06 Uhr | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich wird gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich wird gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Foto: Archiv/Ortgies
Artikel teilen:

Ein 30-jähriger Polizeibeamter aus Aurich soll korrupt sein und heimlich Sex-Videos gedreht haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er sich charakterlich für den Polizeidienst disqualifiziert.

Aurich/Emden - Ein 30-jähriger Auricher soll während seines Polizeidienstes in Emden sensible Informationen in polizeilichen Datenbanken nachgeschlagen und gegen einen Geldbetrag an Unbefugte herausgegeben haben. Wegen Bestechlichkeit in zwei Fällen muss er sich vor dem Landgericht Aurich verantworten.

Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft Osnabrück vor, beim Sex mit seinen Partnerinnen in 18 Fällen heimlich Videos gedreht und sie in einem Fall im Internet veröffentlicht zu haben. Der Angeklagte soll zudem eine kinderpornografische Datei besessen und verbreitet sowie Bildaufnahmen von einer hilflosen Person in einer Gewahrsamszelle gemacht haben. Der Polizist hatte beim Prozessauftakt Anfang September 2024 alle Vorwürfe außer der Bestechlichkeit und der Kinderpornografie eingeräumt und bedauert.

Drei weitere Angeklagte

Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Freitag, 27. September 2024, erfolgten die überraschende Aussage eines Mitangeklagten und das Plädoyer des Staatsanwaltes. Nach dessen Willen soll der Polizist mit einem blauen Auge, sprich einer Bewährungsstrafe, davonkommen.

Mitangeklagt im Prozess ist ein 29-jähriger Freund aus Bremen, ein Rechtsreferendar. Er soll den Hauptangeklagten um die Auskünfte aus dem Polizeicomputer gebeten haben. Dabei ging es darum, ob bestimmte Haftbefehle gegen einen Bekannten aus Wilhelmshaven sowie gegen ein Mitglied des Motorradclubs Bandidos vorlägen. Vermittelt wurden die Anfragen über seinen 32-jährigen Cousin aus Aurich. Beide sind wegen Beihilfe zur Bestechung und Bestechlichkeit angeklagt. Als vierte Person steht in dem Verfahren derjenige vor Gericht, der die Information über sich in Erfahrung bringen wollte. Der 39-jährige Wilhelmshavener muss sich wegen Bestechung in zwei Fällen verantworten.

Er würde gerne in den Polizeidienst zurückkehren

Erstmals bezog der angeklagte Polizist zu den Bestechlichkeitsvorwürfen Stellung. Über seinen Anwalt Dr. Stephan Weinert erklärte er, der 29-Jährige habe ihn im April 2022 gefragt, ob er etwas für einen Bekannten in den Datenbanken abfragen könne. Das sei auf dem Revier nicht unüblich. Deshalb habe sich sein schlechtes Gewissen in Grenzen gehalten. Beim zweiten Mal habe ihm das bereits widerstrebt, aber er habe seinem Freund zuliebe nicht Nein sagen wollen. Geld habe er nicht erhalten. Sein Verhalten tue ihm „sehr, sehr leid“. Sein sehnlichster Wunsch sei es, wieder als Polizeibeamter arbeiten zu dürfen. Im November 2022 war ihm der Dienst untersagt worden. Der Tatzeitraum erstreckt sich von Mai 2017 bis April 2022.

Um an seiner sexuellen Störung zu arbeiten, sucht der Hauptangeklagte seit August 2022 zweimal im Monat einen Psychotherapeuten auf. Dieser hat die Diagnose Voyeurismus gestellt. Die langjährige Pornografieabhängigkeit bereite dem 30-jährigen Auricher nachträglich große Scham und Schuldgefühle, steht in dessen Bericht. Aus Sorge um seinen Ruf und denjenigen seiner Familie leide er an Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Er habe eine glaubwürdige Besserung gezeigt.

Frau fordert Schmerzensgeld

Eine der betroffenen Frauen fordert von dem angeklagten Polizisten 10.000 Euro Schmerzensgeld. Gezahlt hat er ihr als Zeichen des Bemühens um eine Schadenswiedergutmachung bislang 500 Euro.

Die Aussage des 29-jährigen Mitangeklagten sorgte für eine Überraschung. Ihn plagten Zukunftsängste und Schuldgefühle, weil er das Leben des Polizisten möglicherweise ruiniert habe, hieß es vorab. Unter dem Vorwand, es handle sich um Verwandte, habe er ihn nach den Informationen aus den Datenbanken gefragt. „Er wusste nicht, dass ich Geld für die Informationen verlangt habe“, so der Bremer. Der Polizist habe ihm bei einem Gespräch vorgeworfen, wegen 300 Euro sein Leben ruiniert zu haben. Er selbst habe letztlich dem psychischen Druck nicht mehr standgehalten und sich in eine Klinik begeben. Die Freundschaft bestehe nicht mehr.

„Was uns alle schockiert“

„Dieser Fall ist nicht alltäglich“, begann Staatsanwalt Lennart Dornieden sein Plädoyer. Weil ein Polizist auf der Anklagebank sitze, „was uns alle schockiert“, so der Ankläger. „Wir vertrauen darauf, dass Polizeibeamte mit der ihnen anvertrauten Macht sorgsam umgehen.“ Natürlich habe der Hauptangeklagte mit Korruption, Machtmissbrauch und Verstößen in Uniform zu tun. „Er soll sich schämen, auch weil er seine Kollegen mit hineingezogen hat. Wie soll man ihnen noch vertrauen?“, fragte der Staatsanwalt.

Der Hauptangeklagte habe selber den Pornostar gemimt, die geschädigten Frauen entwürdigt und ihr Vertrauen in die Polizei missbraucht. Das Video von einer hilflosen Person in der Gewahrsamszelle bezeichnete der Staatsanwalt als Gipfel der Charakterlosigkeit – „charakterlich haben Sie sich für den Polizeidienst disqualifiziert“, sagte Dornieden in Richtung des 30-Jährigen. „In meinen Augen haben sich die Taten wie angeklagt zugetragen, außer, ob Geld wirklich geflossen ist“, resümierte der Staatsanwalt. Für die Vorwürfe der Bestechung und der Bestechlichkeit mache das jedoch keinen Unterschied.

Das Urteil fällt am 18. Oktober 2024

Für den Polizisten – er verliert durch das Verfahren seinen Job – beantragte er eine zweijährige Bewährungsstrafe. „Da habe ich mit mir gerungen. Nahezu jeder sagte mir, dass muss eine Gefängnisstrafe geben“, fügte er hinzu. Seiner Ansicht nach soll der „sehr junge Angeklagte eine Chance erhalten, sich beruflich neu zu orientieren, an seinem Sexualverhalten zu arbeiten und mehr Empathie und Respekt für seine Mitmenschen zu entwickeln“. Zudem sprach er sich für eine Geldauflage aus: drei Jahre lang eine monatliche Zahlung von 200 Euro. Das entspricht einer Summe von 7200 Euro.

Für den 32-Jährigen und den 29-Jährigen, die die sensiblen Informationen angefragt haben, beantragte Dornieden Geldstrafen, und zwar jeweils 140 Tagessätze zu je 45 beziehungsweise 35 Euro. Das entspricht Gesamtsummen von 6300 beziehungsweise 4900 Euro. Für den Wilhelmshavener forderte er eine zehnmonatige Bewährungsstrafe mit einer Geldauflage von monatlich 150 Euro über drei Jahre hinweg (insgesamt 5400 Euro).

Der Prozess wird am 18. Oktober 2024 ab 9 Uhr in Saal 003 beendet.

Ähnliche Artikel