Osnabrück Botox, Liedstraffung, Fettabsaugung: Wer zahlt, wenn die Beauty-OP schiefgeht?
Ob Botox, Liedstraffung oder Fettabsaugung: Schönheitsoperationen boomen. Doch was passiert bei Komplikationen? 3 Experten klären auf, wann Patienten oder Ärzte haften und ob eine Versicherung gegen die Kosten möglicher Schäden ratsam ist.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für Schönheits-Operationen. Deutschland gehörte mit fast einer halben Million Eingriffen im Jahr 2022 zu den Ländern mit den meisten ästhetisch-plastischen Operationen weltweit.
Doch wer übernimmt die Kosten, wenn es zu Komplikationen kommt und das Ergebnis nicht wie erhofft ausfällt? Die Juristin Katrin Reinhardt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, der Patientenrechtsanwalt Daniel Fischer und die unabhängige Versicherungsmaklerin Anja Glorius geben Expertentipps.
Wenn nach einer Schönheits-Operation das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht oder sogar unerwünschte Nebenwirkungen auftreten, denken viele, der behandelnde Arzt muss die Kosten dafür tragen. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Vertrag mit einem Arzt um einen sogenannten Dienstvertrag, erklärt Katrin Reinhardt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Das bedeutet, der Arzt schuldet kein konkretes Ergebnis, sondern lediglich eine fachgerechte Durchführung des Eingriffs nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. „Entscheidend ist also nicht, ob der Patient das Ergebnis für unzureichend hält, beispielsweise einen strafferen Bauch oder einen ästhetischeren Busen erwartet hätte“, so Reinhardt.
Anders verhält es sich hingegen bei einem Behandlungsfehler. Die Juristin führt aus: „Liegt tatsächlich ein Behandlungsfehler vor, muss der Arzt die Kosten für eine medizinisch notwendige Korrektur-Operation übernehmen.“ Aber Vorsicht: Diese Kosten werden nur erstattet, wenn der Eingriff tatsächlich durchgeführt wird. Ein theoretischer Anspruch ohne tatsächliche Korrektur ist nicht zulässig.
Der Rechtsanwalt Daniel Fischer, spezialisiert auf Patientenrechte bei ärztlichen Behandlungsfehlern, betont: „Insbesondere bei kosmetischen Behandlungen muss der Patient schonungslos aufgeklärt werden.“ Wird er nicht ausreichend über Risiken und mögliche Folgen informiert, kann der Eingriff als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft werden.
„Wenn ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, haftet der Arzt dem Patienten für alle aus diesem Fehler herrührenden Schäden – also meist Schmerzensgeld und Kosten einer Nachbehandlung“, erklärt Fischer. Bei schwerwiegenden Folgen aufgrund eines Behandlungsfehlers können weitere Ansprüche hinzukommen wie die Zahlung eines Erwerbsausfallschadens oder Haushaltsführungsschadens. „Liegt ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vor, können außerdem die Kosten für die ursprüngliche Operation zurückgefordert werden, z. B. wenn der oder die Betroffene bei korrekter Aufklärung die Operation gar nicht gewählt hätte oder der Eingriff von Anfang an keinen Nutzen hatte“, ergänzt Verbraucherschutzexpertin Reinhardt.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Einzelfall ab. „Es dient dem Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden sowie der Genugtuung, wenn der Arzt vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat“, so Reinhardt.
Die Bandbreite der Urteile ist groß: „Ein einfacher misslungener Eingriff ohne schwere gesundheitliche Schäden kann Schmerzensgeld von 5.000 bis 20.000 Euro nach sich ziehen. Bei schwerwiegenden Fällen mit bleibenden Schäden können die Beträge auf über 100.000 Euro steigen“, ergänzt sie.
Doch was, wenn Aufklärung und Durchführung des Eingriffs korrekt waren und die Beauty-OP dennoch missglückt ist? „Hat er sich an die Standards gehalten und kommt es zum Schaden, war dies – im Fachjargon – ‚schicksalhaft‘ und der Arzt haftet nicht“, erläutert Anwalt Fischer.
War der Eingriff nicht medizinisch notwendig, seien die Kosten für Komplikationen oft nicht durch die Krankenkasse abgedeckt: „Wenn Versicherte durch eine ästhetische Operation oder ein Tattoo eine Krankheit erleiden oder Folgeoperationen nötig sind, kann die Krankenkasse eine Kostenbeteiligung fordern oder sogar das Krankengeld verweigern“, erklärt Verbraucherschützerin Reinhardt. Diese Kostenbeteiligung kann bis zu 50 Prozent betragen, wobei der genaue Anteil im Ermessen der Krankenkasse liegt.
Sollten bei einer medizinisch notwendigen Operation, wie etwa nach einem Unfall oder aufgrund von Brustkrebs, Komplikationen auftreten, sieht die Lage natürlich anders aus. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Nachbehandlungen, solange diese als notwendig erachtet werden.
Viele Patienten fragen sich, ob es sinnvoll ist, eine Folgekostenversicherung abzuschließen, um sich gegen die finanziellen Risiken eines missglückten Eingriffs abzusichern. Rechtsanwalt Daniel Fischer hält das für eine Überlegung wert: „Eine Folgekostenversicherung kann sinnvoll sein, aber Patienten sollten die Bedingungen genau lesen und prüfen, wann die Versicherung leistet.“ Denn nicht alle Komplikationen sind damit abgedeckt.
Die unabhängige Versicherungsmaklerin Anja Glorius weist darauf hin, dass solche Zusatzversicherungen für nicht medizinisch notwendige Beauty-OPs gedacht sind. „Bei einem Kunst- oder Behandlungsfehler leistet der Versicherer zunächst gar nicht, da in diesem Fall der Patient gegenüber der Klinik und/oder dem Operateur seine Ansprüche geltend machen muss“, so Glorius. Bei einer Folgekostenpolice gehe es hingegen darum, Komplikationen zu versichern, wenn die Krankenkasse eine Selbstbeteiligung fordert oder gar keine Leistungen übernimmt.
„Es gibt verschiedene Anbieter wie Squarelife Insurance AG, Chubb European Group SE und die Nürnberger Versicherung“, sagt Glorius. Die Versicherungsbeiträge liegen bei einer Brustoperation je nach Anbieter zwischen 16 und 25 Euro monatlich. Die Leistungen der Versicherer variieren stark. Einige decken nur Eingriffe ab, die in bestimmten Ländern durchgeführt wurden, andere übernehmen die Kosten nur begrenzt, wenn der Eingriff in einer Privatklinik zur Korrektur oder zur Behandlung der Komplikation durchgeführt wird.
Wer sich für eine Folgekostenversicherung entscheidet, sollte die Konditionen genau vergleichen, rät Glorius. Zudem müssen sich Patienten fragen, in welchem Land welcher Eingriff durchgeführt wird und ob er in einer Privatklinik stattfinden soll. Wichtig sei es auch, auf mögliche Fallstricke zu achten.
So leisten manche Versicherungen nur für bestimmte Zeiträume nach der Operation oder lediglich bei Komplikationen ab einem bestimmten Schweregrad. „Häufig werden Folgen wie Narbenwucherungen, Asymmetrien und Nervenverletzungen nicht versichert“, warnt die Versicherungsexpertin.
Wenn nach einer Schönheitsoperation Komplikationen auftreten oder das Ergebnis nicht den Vorstellungen entspricht, sollten Betroffene schnell handeln. Das Wichtigste sei, den Zustand zeitnah dokumentieren zu lassen und unverzüglich eine zweite ärztliche Meinung einzuholen, rät Katrin Reinhardt. Patienten sollten „nicht darauf warten, dass es ‚sich schon verwächst‘“.
Rechtsanwalt Fischer ergänzt: „Beabsichtigt man, als Patient gegen einen Arzt vorzugehen, da das Ergebnis des Eingriffs nicht den Wünschen entspricht oder sogar Schäden verursacht hat, steht an erster Stelle immer die Prüfung, ob der Patient richtig aufgeklärt wurde und ob der fachärztliche Standard bei der Behandlung eingehalten worden ist.” Hier könnten ärztliche Gutachten oder Zweitmeinungen helfen.
Schönheitsoperationen bergen Risiken, und wer sich für einen solchen Eingriff entscheidet, sollte sich umfassend informieren – nicht nur über den Eingriff selbst, sondern auch über die möglichen finanziellen Konsequenzen. Eine Folgekostenversicherung kann sinnvoll sein, um sich gegen Komplikationen abzusichern. Doch wie bei jeder Versicherung gilt: Die Details zählen. Patienten sollten sich genau über die Bedingungen informieren und sicherstellen, dass ihre Bedürfnisse abgedeckt sind.